Das Urheberrecht gibt den Urhebern als gesetzliches Recht das ausschließliche Recht zur Nutzung ihrer Werke und umfasst eine breite Palette von Aktivitäten wie das Kopieren und Veröffentlichen. Zu diesen Maßnahmen gehören das Kopieren des Werks in elektronischer Form, das Erstellen von Übersetzungen, das Produzieren von Fernsehprogrammen und sogar das Hochladen des Werks ins Internet. Solange es sich um ein literarisches oder künstlerisches Werk handelt, ist es urheberrechtlich geschützt. Es ist wichtig zu betonen, dass das Urheberrecht nur bestimmte Ausdrucksformen schützt, nicht die Idee selbst.
Eine erstellte Sachverhaltssammlung kann auch dann urheberrechtlichen Schutz genießen, wenn es sich dabei um eine schöpferische Tätigkeit handelt.
Gemäß der Berner Übereinkunft beträgt die Schutzdauer des Urheberrechts in verschiedenen Ländern normalerweise das Leben des Autors plus mindestens 50 Jahre. Für bestimmte Werkkategorien, etwa angewandte Kunst, beträgt sie 25 Jahre, für Filmwerke 50 Jahre. Die meisten Länder haben sich für eine Verlängerung dieser Schutzdauer entschieden, insbesondere in der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten, wo die Lebensdauer auf 70 Jahre verlängert wird. Darüber hinaus hat Mexiko diesen Zeitraum auf 100 Jahre verlängert.
Seit Inkrafttreten der Berner Übereinkunft in den Vereinigten Staaten im Jahr 1989 haben amerikanische Urheber automatisch das Urheberrecht an ihren Werken ohne Registrierung erhalten. Viele US-Dokumente, die auf das Urheberrecht abzielen, setzen jedoch immer noch die alten Registrierungsgrundsätze fort, was den Leser in die Irre führt. Dennoch gibt es in den Vereinigten Staaten immer noch Urheberrechtseintragungen, die für Klagen gegen Urheberrechtsverletzer weiterhin erforderlich sind. Diese Registrierung bietet den Urhebern nicht nur einen gewissen rechtlichen Schutz, sondern ermöglicht ihnen möglicherweise auch die Erlangung höherer gesetzlicher Entschädigungsbeträge.
Als Unterzeichnerstaat der Berner Übereinkunft halten sich alle Länder der Europäischen Union an die Bestimmungen der Konvention, und urheberrechtliche Bestimmungen sind auch an europäische Richtlinien gebunden. Nach der Verabschiedung der Richtlinie verlängerten diese Mitgliedstaaten den Urheberrechtsschutz auf die Lebenszeit des Autors plus 70 Jahre. Noch auffälliger ist, dass diese Dehnung eine rückwirkende Wirkung hat. Dadurch erhalten Werke, die ursprünglich 50 Jahre nach dem Tod des Urhebers gemeinfrei geworden sind, einen zusätzlichen Schutz von 20 Jahren.
Nach der Berner Übereinkunft dürfen Länder kein formelles Verhalten verlangen, um Urheberrechtsschutz zu erlangen.
Im Hinblick auf den Urheberrechtsschutz gibt es zwischen Ländern auf der ganzen Welt erhebliche Unterschiede in der Anzahl der Jahre. Beispielsweise sind nach dem Abkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) alle Mitgliedsstaaten verpflichtet, eine Mindestschutzdauer von 50 Jahren festzulegen. Wenn verschiedene Länder oder Regionen Urheberrechtsfristen festlegen, sind sie tatsächlich häufig von ihren eigenen kulturellen, wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen betroffen. Daher hängt die Festlegung dieser Standards und Normen nicht nur mit der Integration interner Gesetze zusammen, sondern wirkt sich auch auf den internationalen Handel und Austausch von geistigem Eigentum aus.
Die Auswirkungen des Urheberrechtsschutzes in verschiedenen Ländern auf die Kreativwirtschaft sind weitreichend und vielfältig.
Nachdem wir die Untersuchung der Urheberrechtsbestimmungen in verschiedenen Ländern auf der ganzen Welt abgeschlossen haben, kommen wir nicht umhin zu denken: Wie sollte das Urheberrecht in der Welle des digitalen Zeitalters in Zukunft angepasst werden, um das Verhältnis zwischen Schöpfung und Teilen besser auszubalancieren? ?