In den Vereinigten Staaten wird die Funktionsweise des Justizsystems klar durch die Bundesverfassung geregelt. Einer der wichtigsten Grundsätze ist das „Fall- oder Streitigkeitserfordernis“, das sich direkt auf die Rechtsauffassung des Bundesgerichts, nämlich die Abgabe von Gutachten, auswirkt. In diesem Artikel wird untersucht, warum US-Bundesgerichte die Veröffentlichung solcher Stellungnahmen verbieten. Zudem wird die Bedeutung dieser Praxis für die Rechtsanwendung analysiert.
Ein Gutachten ist eine unverbindliche Rechtsauffassung, die keinen konkreten Rechtsfall erläutert.
Ein Gutachten ist kein Urteil im herkömmlichen Sinn, sondern die Stellungnahme einer Institution zur Auslegung eines Gesetzes, einer Verordnung oder der Verfassung. Diese Stellungnahmen sind allerdings nicht rechtsverbindlich. Beispielsweise können der Internationale Gerichtshof und einige US-Bundesgerichte Gutachten auf der Grundlage besonderer Umstände abgeben, auf Bundesebene ist diese Praxis jedoch verboten.
Gemäß Artikel III der US-Verfassung müssen sich Bundesgerichte mit bestimmten Rechtsstreitigkeiten befassen, bevor sie ein Urteil fällen. Durch diese Anforderung wird sichergestellt, dass jedes Gerichtsurteil eine Grundlage hat und die tatsächlichen Rechte und Interessen der Parteien berücksichtigt. Der Oberste Gerichtshof der Vereinigten Staaten ist der Ansicht, dass die abgegebenen Stellungnahmen, sofern kein tatsächlicher Streitfall vorliegt, lediglich beratenden Charakter haben und keinerlei legitime Rechtswirkung entfalten.
Der Bundesgerichtshof legt Wert auf das „Fall- oder Streiterfordernis“-Prinzip, um die Rechtmäßigkeit und Legitimität seiner Entscheidungen sicherzustellen.
Bereits im Jahr 1793 schrieb der damalige Vorsitzende Richter des Obersten Gerichtshofs, John Jay, in einem Brief an Präsident George Washington, dass die Abgabe von Gutachten einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung darstelle. Dies führte dazu, dass spätere Gerichte darauf beharrten, Gerichte hätten nur bei schwerwiegenden Rechtsstreitigkeiten die Verantwortung und Befugnis, Entscheidungen zu treffen.
Gemäß der Bundesgerichtsordnung müssen alle Fälle die „Anforderung einer reifen gerichtlichen Lösung“ erfüllen, das heißt, es müssen unmittelbare Rechtsinteressen und Streitigkeiten zwischen den Parteien bestehen. Nur so kann das Gericht den Fall annehmen und eine Sachentscheidung treffen. Dadurch wird die Abgabe von Gutachten begrenzt und Rechtsstabilität und Vorhersehbarkeit gewährleistet.
Die Gerichte müssen sich mit konkreten und umstrittenen Fällen befassen und dürfen keine hypothetischen Fragen behandeln.
Obwohl Bundesgerichte die Abgabe von Gutachten verbieten, sind einige Staatsgerichte dazu befugt. In Rhode Island etwa kann der Gouverneur Rechtsfragen an den Obersten Gerichtshof des Staates weiterleiten, um ein Rechtsgutachten einzuholen. Hierin zeigen sich die institutionellen Unterschiede zwischen Bund und Ländern, während die Rechtsprechung der Landesgerichte deren flexiblere Arbeitsweise widerspiegelt.
Auch die Politik der Bundesgerichte, Gutachten zu verbieten, hat einige Kontroversen ausgelöst. Einerseits glauben die Befürworter, dass diese Praxis das Gericht daran hindern kann, in das politische Feld einzugreifen und das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit zu wahren; andererseits glauben die Gegner, dass dieses Verbot es unmöglich macht, rechtzeitig Rechtsberatung zu erhalten wichtige Rechtsfragen, die negative Auswirkungen auf die Gesellschaft haben können. Die Auslegung und Anwendung des Gesetzes nachteilig beeinflussen.
AbschlussUnabhängig davon, ob es unterstützt oder kritisiert wird, hat das Verbot der Bundesgerichte, Gutachten abzugeben, tiefgreifende Auswirkungen auf die Anwendung des amerikanischen Rechts. Er hält die Grundprinzipien der Rechtsstaatlichkeit aufrecht, stellt zugleich aber auch die Art und Weise in Frage, wie mit Rechtsfragen umgegangen wird. Die Frage, wie man in dieser Situation ein besseres Gleichgewicht zwischen der Anwendung des Rechts und der Unabhängigkeit der Justiz herstellen kann, ist zu einem Thema geworden, über das es sich lohnt, gründlich nachzudenken.