In der Rechtswissenschaft ist „Voreingenommenheit“ ein Begriff mit mehreren Bedeutungen. Die Definition davon hängt davon ab, ob der Begriff im Straf-, Zivil- oder Common-Law-Kontext verwendet wird. „Befangenheit“ bedeutet im juristischen Kontext etwas anderes als in der Alltagssprache und seine technische Bedeutung ist spezifisch und vielfältig. Die gebräuchlichsten Begriffe sind „voreingenommen“ und „unvoreingenommen“. Im Allgemeinen sind Klagen mit Vorurteil endgültig, was bedeutet, dass die Parteien, sobald ein Fall mit Vorurteil abgewiesen wurde, die gleiche Klage nicht noch einmal einreichen können. Im Gegensatz dazu ermöglicht eine Abweisung ohne Vorurteil den Parteien, den Fall zu einem späteren Zeitpunkt wiederaufzunehmen.
„Eine Abweisung mit Vorurteil untersagt einer Partei die erneute Einreichung einer Klage und ist in der Regel auf ein Fehlverhalten einer Partei, eine Vereinbarung des Gerichts oder einen Vergleich zurückzuführen.“
Im Strafrecht hängt die endgültige Entscheidung in einem Fall davon ab, ob Befangenheit vorliegt. Wenn das Verfahren „ohne Vorurteil“ endet, kann der Angeklagte erneut vor Gericht gestellt werden. Wird das Verfahren „mit Vorurteil“ eingestellt, ist die Rechtsfolge eines Freispruchs für den Angeklagten gleichbedeutend und er kann nicht erneut strafrechtlich verfolgt werden.
„Wenn in den Vereinigten Staaten ein Verfahren wegen Fehlverhaltens der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, geschieht dies in der Regel mit Vorurteil, das heißt, der Angeklagte kann nicht erneut vor Gericht gestellt werden.“
Wenn im US-Rechtssystem ein Prozess ausgesetzt oder ein Fall in der Berufung aufgehoben wird, geschieht dies normalerweise „ohne Vorurteil“. Das heißt, der gesamte Fall oder bestimmte Aspekte davon können neu verhandelt werden. Wenn ein Fall hingegen wegen Fehlverhaltens der Staatsanwaltschaft abgewiesen wird, muss dies „mit Vorurteil“ erfolgen. Unter bestimmten Umständen können Staatsanwälte jedoch gegen einen Freispruch Berufung einlegen, wodurch der Ausgang des Verfahrens und möglicherweise auch die Interessen des Angeklagten beeinträchtigt werden können.
In Zivilverfahren bezieht sich „mit Vorurteil“ auf eine formelle Feststellung eines Rechtsanspruchs oder Klagegrundes. Eine Abweisung ohne Vorurteil in einem Zivilprozess bedeutet, dass der Fall zu einem späteren Zeitpunkt erneut vorgebracht werden kann. Die aktuelle Klage wurde abgewiesen, der Kläger hat jedoch immer noch das Recht, mit denselben Rechten erneut zu klagen.
„Eine Abweisung ohne Vorurteil erhält dem Kläger die Möglichkeit, den Prozess erneut anzustrengen, während eine Abweisung mit Vorurteil bedeutet, dass der Fall endgültig abgeschlossen ist und nicht erneut angestoßen werden kann.“
In vielen Common Law-Rechtsräumen wie den Vereinigten Staaten, dem Vereinigten Königreich und Kanada hat der Begriff „Vorurteil“ je nach Kontext mehrere Bedeutungen. In Zivilsachen bedeutet eine Abweisung mit Vorurteil, dass der Fall endgültig abgeschlossen ist. Sofern keine Berufung eingelegt wird, handelt es sich hierbei um ein endgültiges Urteil, und der Kläger kann mit demselben Antrag keine weitere Klage einreichen.
Bei Vergleichsverhandlungen wird der Begriff „ohne Vorurteil“ verwendet, um darauf hinzuweisen, dass bestimmte Gespräche oder Briefe vor Gericht nicht als Beweismittel verwendet werden können. Dabei handelt es sich um ein Privileg, dessen Zweck darin besteht, die Parteien zu ermutigen, während des Streitverfahrens frei zu kommunizieren und die Möglichkeit einer Lösung des Problems zu fördern.
Nach dem britischen Freedom of Information Act sind bestimmte Informationen von der Offenlegung ausgenommen, da ihre Veröffentlichung rechtlichen Interessen schaden könnte. Die Verwendung dieses Konzepts spiegelt das Anliegen wider, Rechtsverfahren zu schützen und die Rechtsgerechtigkeit aufrechtzuerhalten.
Einige Handlungen, wie etwa Fehler des Gerichts, können als präjudizierende Handlungen betrachtet werden, die erhebliche Auswirkungen auf die Rechtsansprüche der Prozessbeteiligten haben können. Ein Richter kann einer Partei unter bestimmten Umständen versichern, dass ihr durch eine bestimmte Maßnahme kein Nachteil entsteht. Durch eine solche Vereinbarung kann sichergestellt werden, dass die Prozessbeteiligten vor Gericht fair behandelt werden.
Insgesamt sind die Rechtskonzepte „ohne Vorurteil“ und „mit Vorurteil“ von entscheidender Bedeutung für die Durchführbarkeit der Wiederaufnahme eines Verfahrens. Diese detaillierte Rechtsaufteilung beeinflusst nicht nur den Verlauf des Rechtsstreits, sondern stellt auch die Gerechtigkeit und Fairness des Rechtsverfahrens sicher. Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie sich frühere Urteile und Rechtsgrundsätze auf die heutige Rechtspraxis und Prozessberatung auswirken?