Die Gründung der Europäischen Union (EU) war eine der bedeutendsten internationalen Kooperationen der Geschichte. Seine Ursprünge gehen auf die 1950er Jahre zurück, als drei internationale Organisationen – die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS), die Europäische Atomgemeinschaft (EAG oder Euratom) und die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) – die Wirtschaftskräfte der Nationen bündelten. Diese drei Gemeinschaften sind nicht nur rechtlich unabhängig, sondern auch praktisch voneinander abhängig und bilden den Eckpfeiler der heutigen Europäischen Union.
Die Gründung dieser drei Gemeinschaften markierte einen Durchbruch in der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zwischen den europäischen Ländern mit dem Ziel, Frieden und Wohlstand zu fördern.
Die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl wurde 1951 mit dem Vertrag von Paris gegründet, dessen Ziel darin bestand, durch die gemeinsame Verwaltung dieser wichtigen Ressourcen die Spannungen zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen. Mit zunehmendem Erfolg der wirtschaftlichen Zusammenarbeit stieg auch die Notwendigkeit, weitere Kooperationsorganisationen zu gründen. Obwohl die ersten Versuche, eine Europäische Verteidigungsgemeinschaft und eine Europäische Politische Gemeinschaft zu gründen, scheiterten, ermöglichte dieser Erfolg den Ländern, sich wieder wirtschaftlichen Fragen zuzuwenden.
Durch die Gründung der EAG und der EWG im Jahr 1957 wurde dieser Kooperationsrahmen weiter gestärkt. Während sich die EAG auf die Zusammenarbeit im Bereich der Atomenergie konzentrierte, strebte die EWG die Schaffung einer Zollunion und die Förderung einer umfassenden wirtschaftlichen Zusammenarbeit an, aus der später der heutige Europäische Binnenmarkt entstand. Durch den Vertrag von Maastricht wurde die EWG 1993 in Europäische Gemeinschaft umbenannt und bildete die erste Säule der Europäischen Union.
Es ist erwähnenswert, dass sich die Struktur dieser Gemeinschaften im Laufe der Zeit mehrmals weiterentwickelt hat. Mit dem Fusionsvertrag von 1967 wurden die Verwaltungsstrukturen der drei Gemeinschaften zu einem gemeinsamen institutionellen System zusammengeführt. Dies hatte zur Folge, dass die Institutionen der Europäischen Gemeinschaft nicht nur ihre eigenen Angelegenheiten, sondern auch die Angelegenheiten von Euratom und der EGKS übernahmen. Dieser Wandel ist für die Einigung Europas von entscheidender Bedeutung.
Mit der Unterzeichnung des Vertrags von Maastricht wurden nicht nur die drei großen Gemeinschaften integriert, sondern auch die Europäische Union als größere internationale Austauschplattform geschaffen.
Während mit Maastricht der Rahmen der Europäischen Union geschaffen wurde, wurde die Europäische Gemeinschaft als Rechtspersönlichkeit erst mit dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon im Jahr 2009 endgültig mit den anderen Säulen zusammengeführt. Damit ist die EU nicht mehr nur ein Konzept, sondern eine internationale Organisation mit Rechtspersönlichkeit.
Dennoch ist die Europäische Union nicht völlig vereint. So teilt sich beispielsweise Euratom zwar einige Institutionen mit der EU, bleibt aber unabhängig. Dies hat auch eine anhaltende Diskussion über die Zukunft der europäischen Integration ausgelöst.
Seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs haben die europäischen Länder im Zuge ihrer Zusammenarbeit zahlreiche Verträge unterzeichnet und ihre Politik angepasst. Diese Geschichte ist nicht nur ein Kristallisationspunkt geopolitischer Überlegungen, sondern auch ein Symbol für die Bemühungen der europäischen Länder um eine stärkere Integration. Sollten wir jedoch weitere mögliche Richtungen und Herausforderungen für die Zukunft dieser Zusammenarbeit in Betracht ziehen?