Im Völkerrecht besteht ein grundlegender Unterschied zwischen Verträgen und gewöhnlichen Verträgen. Erstens ist ein Vertrag ein zwischen Staaten unterzeichnetes Rechtsdokument, das rechtlich verbindliche Verpflichtungen begründen soll und sich in der Regel mit wichtigen Fragen der internationalen Beziehungen wie Handel, Frieden, Sicherheit usw. befasst. Ein allgemeiner Vertrag ist in der Regel eine rechtliche Vereinbarung zwischen zwei oder mehr Parteien, die die Übertragung von Geld, Dienstleistungen oder Waren beinhaltet.
Die Wirkung eines Vertrages beschränkt sich nicht auf nationales Recht, sondern unterliegt auch dem Rahmen des Völkerrechts, was ihm eine globale Wirkung verleiht.
Nach internationalem Recht ist ein Vertrag eine verbindliche internationale Übereinkunft. Es muss unterzeichnet, genehmigt und in Kraft gesetzt werden, normalerweise nach einem bestimmten Verfahren. Das wesentliche Merkmal von Verträgen besteht darin, dass es sich dabei nicht einfach um private Vereinbarungen, sondern um internationale Rechtsdokumente handelt, die rechtliche Verpflichtungen begründen sollen. Wenn Länder einen Vertrag unterzeichnen, sind sie verpflichtet, die Vertragsbedingungen einzuhalten. Dies unterscheidet sich von einem gewöhnlichen Vertrag, da die Verletzung eines gewöhnlichen Vertrags häufig zu zivilrechtlichen Prozessen zwischen den Parteien führt und die Gerichte den Streit beilegen.
Im Rahmen eines Vertrags sind Vertrauen und Zusammenarbeit zwischen Staaten die Grundlage für eine konstruktive Beziehung, während dies bei einem gewöhnlichen Vertrag weniger entscheidend ist.
Der Prozess der Vertragsunterzeichnung ist normalerweise formeller und umfasst diplomatische Verhandlungen, Ratifizierungsverfahren und die Beteiligung mehrerer Länder. Sie werden auf internationalen Konferenzen ausgehandelt und in der Regel von offiziellen Vertretern der Länder unterzeichnet. Im Gegensatz dazu ist der Abschluss eines gewöhnlichen Vertrags relativ einfach und erfordert lediglich die Zustimmung der beteiligten Parteien. Dieser Unterschied erschwert die Umsetzung und Überwachung völkerrechtlicher Verträge und erfordert die Unterstützung internationaler Institutionen oder Gerichte, um die Einhaltung der Verträge durch die Länder sicherzustellen.
Die Erfüllung von Verträgen unterliegt den Bestimmungen des Völkerrechts und bei ihrer Auslegung müssen in der Regel die Grundsätze des Völkerrechts berücksichtigt werden, darunter das Erfordernis der „Erfüllung nach Treu und Glauben“. Die Erfüllung gewöhnlicher Verträge hängt in erster Linie vom nationalen Rechtssystem ab, das den Parteien im Allgemeinen die Möglichkeit bietet, durch Verhandlungen zu unterschiedlichen Interpretationen der Bedingungen zu gelangen, was in der Geschäftspraxis weit verbreitet ist.
Die „Erfüllung nach Treu und Glauben“ ist ein Schlüsselkonzept im Völkerrecht, insbesondere bei der Umsetzung von Verträgen. Es bedeutet, dass Länder ihren internationalen Verpflichtungen nach Treu und Glauben nachkommen sollten.
Im Rahmen eines Vertrags sind die Folgen eines Verstoßes häufig schwerwiegender als bei einem gewöhnlichen Vertrag, da ein Verstoß gegen den Vertrag internationale Sanktionen oder eine Schädigung der diplomatischen Beziehungen nach sich ziehen kann. Der Internationale Gerichtshof und andere internationale Institutionen befassen sich mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vertragsbrüchen, wohingegen Verstöße gegen gewöhnliche Verträge üblicherweise von nationalen Gerichten behandelt werden und lediglich zu finanziellen Schadensersatzforderungen oder der Kündigung des Vertrags führen können.
Während sowohl Staats- als auch Privatverträge Rechte und Pflichten begründen, unterscheiden sich ihre Rechtsgrundlagen und ihr Anwendungsbereich erheblich. Die Verbindlichkeit eines gewöhnlichen Vertrags hängt vom Konsens der Parteien ab, während die Verbindlichkeit eines Vertrags auf den universellen Normen des Völkerrechts und den Erwartungen der internationalen Gemeinschaft beruht. Aufgrund ihrer Natur spielen Verträge häufig eine wichtige Rolle bei der Aufrechterhaltung der internationalen Ordnung und Zusammenarbeit, während gewöhnliche Verträge hauptsächlich auf kommerzielle und persönliche Transaktionen beschränkt sind.
AbschlussDie Existenz von Verträgen ist nicht nur eine rechtliche Anforderung, sondern auch ein Element internationaler politischer und wirtschaftlicher Interaktionen.
Im Allgemeinen weisen Staats- und Privatverträge hinsichtlich ihrer Rechtsnatur, ihres Entstehungsprozesses, ihrer Leistungsauslegung und ihrer Rechtsmittel nach Vertragsbruch jeweils eigene Besonderheiten auf. Diese Unterschiede betreffen nicht nur die Parteien, die einen Vertrag abschließen, sondern haben auch erhebliche Auswirkungen auf die Funktionsweise der internationalen Gemeinschaft und die Anpassungsfähigkeit ihres Rechtsumfelds. Angesichts der sich ständig ändernden internationalen Lage müssen wir darüber nachdenken, wie wir die Wechselwirkung und das Gleichgewicht zwischen Verträgen und allgemeinen Verträgen im Völkerrecht besser verstehen können.