Natur und Recht | 2019

\n Vergabe von Leistungen im Rahmen eines bergrechtlichen Abschlussbetriebsplans\n

 

Abstract


ZusammenfassungNach Beendigung des aktiven Abbaus muss das Bergbauunternehmen einen Abschlussbetriebsplan aufstellen.\n Angesichts der Beendigung des Steinkohlenbergbaus im Dezember 2018 und des absehbaren Endes auch des Braunkohlenabbaus\n stellt sich die Frage, ob die Leistungen zur Durchführung eines Abschlussbetriebsplans wie etwa die\n Wiederherstellung der Oberfläche sowie die Sanierung von Bergbau-Altlasten dem Vergaberecht unterliegen\n und ausgeschrieben werden müssen.\n

Volume 41
Pages 168-170
DOI 10.1007/S10357-019-3485-8
Language English
Journal Natur und Recht

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