Natur Und Recht | 2021
Das Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz vom 22. März 2020 – Fundament legislativer Bauwerke\n ohne Rechtsschutz?
Abstract
Mit Datum vom 1.4.2020 trat das Gesetz zur Vorbereitung der Schaffung von Baurecht durch Masnahmengesetz\n im Verkehrsbereich in Kraft (Masnahmengesetzvorbereitungsgesetz, “MgvG”). Es soll die\n Basis schaffen, einen Katalog von Verkehrsinfrastrukturprojekten auf der Schiene und zu Wasser durch Legislativ-\n statt durch Verwaltungsakt zulassen zu konnen. Das selbst gesteckte Ziel des Bundestages ist die Steigerung\n der Akzeptanz in der Bevolkerung sowie die beschleunigte Realisierung der gelisteten Vorhaben. Der\n vorliegende Beitrag nahert sich dem legislativen Fundament mit skurrilem Namen in vier Schritten: Zunachst\n wird, erstens, das MgvG im Uberblick in seinen beiden Ebenen vorgestellt, die das vorgeschaltete behordliche\n Verfahren und den Legislativakt beinhalten. Sodann wird, zweitens, der verfassungsrechtliche Leading Case\n hinsichtlich der Zulassung von Verkehrsinfrastrukturprojekten durch Masnahmengesetz analysiert, der\n Beschluss des BVerfG zur Sudumfahrung Stendal aus dem Juli 1996. In einem dritten Schritt wird der\n Scheinwerfer auf das Volker- und Unionsrecht gerichtet: Die Crossrail-Entscheidung des Aarhus Convention\n Compliance Committee aus dem Jahr 2011 sowie das Urteil des EuGH im Fall Inter-Environment Wallonie aus\n dem Jahr 2019 werden vorgestellt. Am Ende wird, viertens, ein Fazit stehen, das die ambitionierte Mission\n des Bundestages auf den Boden der rechtsstaatlichen Tatsachen zuruckholt und den gebotenen fachgerichtlichen\n Rechtsschutz einfordert.