Monatsschrift Kinderheilkunde | 2021

Kariesprävention im Säuglings- und frühen Kindesalter

 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 

Abstract


In der Vergangenheit gab es in Deutschland unterschiedliche Empfehlungen zur Kariesprävention durch Fluoridanwendung im Säuglings- und frühen Kindesalter (0 bis 6 Jahre). Parallel existierende, unterschiedliche Empfehlungen führen jedoch zur Verunsicherung von Beratungskräften und Eltern/Betreuungspersonen, zu geringer Akzeptanz und zu unzureichender Umsetzung der Empfehlungen. Vertreterinnen und Vertreter der relevanten Fachgesellschaften und -gruppen bewerteten in einem vom Netzwerk Gesund ins Leben koordinierten Prozess die wissenschaftliche Evidenz, unter Berücksichtigung von Umsetzbarkeit und Erreichbarkeit auch von Familien mit erhöhtem Kariesrisiko. In einem mehrstufigen Prozess wurden gemeinsame Empfehlungen formuliert. Von der Geburt bis zum Zahndurchbruch sollen Säuglinge ein Supplement mit 400–500\u202fI.E. Vitamin D und 0,25\u202fmg Fluorid erhalten. Nach dem Zahndurchbruch wird das Kind behutsam und allmählich an das Zähneputzen herangeführt. Dabei soll entweder die Weiterführung der systemischen Fluoridanwendung (0,25\u202fmg Fluorid und 400–500\u202fI.E. Vitamin D) oder die Fluoridanwendung durch Zahnpasta mit 1000\u202fppm Fluorid (bis zu 2‑mal täglich, jeweils bis zu 0,125\u202fg, Reiskorngröße) gewählt werden; das Vitamin-D-Supplement wird bis zum zweiten erlebten Frühsommer weitergeführt. Ab 12 Monaten wird das 2‑mal tägliche Zähneputzen mit einer fluoridhaltigen Zahnpasta (1000\u202fppm Fluorid) für alle Kinder empfohlen, zunächst mit einer geringen Zahnpastamenge (jeweils bis zu 0,125\u202fg, Reiskorngröße), ab 24 Monaten mit einer größeren Menge (jeweils bis zu 0,25\u202fg, Erbsengröße). Um eine zu hohe Fluoridaufnahme zu vermeiden, ist eine korrekte Dosierung der Zahnpasta unerlässlich. Die Aufklärung und Beratung zur Kariesprävention und zur korrekten Umsetzung der Empfehlungen sollen im Rahmen der pädiatrischen und zahnärztlichen Früherkennungsuntersuchungen sowie im Rahmen der zahnmedizinischen Gruppenprophylaxe nach § 21 SGB V erfolgen.

Volume 169
Pages 550 - 558
DOI 10.1007/s00112-021-01167-z
Language English
Journal Monatsschrift Kinderheilkunde

Full Text