Der Orthopäde | 2021

Entwicklung der orthopädischen Fachgesellschaften

 

Abstract


Die heutige Deutsche Gesellschaft für OrthopädieundOrthopädischeChirurgiee. V. (DGOOC) blickt auf eine über 120-jährige durchaus wechselvolle Geschichte zurück. Die Gründung ging dabei „im September 1901 von zwei Gruppen von Orthopäden, die physikalisch Arbeitenden und die von der Chirurgie Hergekommenen aus, die den Drang empfunden, in einer besonderen orthopädischen Gesellschaft vereint zu sein, um die Fragen des Fachs wissenschaftlich vertiefen zu können“ (Zitat von G. Hohmann) [1]. Als Gründungsväter nannten Albert Hoffa (Würzburg, Berlin) (. Abb. 1 und 2), Heinrich Hoeftmann (Königsberg; 1. Vorsitzender), Georg Joachimsthal (Berlin), Adolf Lorenz (Wien), Johann v. Mikulicz-Radecki (Breslau) und Alfred Schanz (Dresden) diese neue Fachgesellschaft DeutscheGesellschaft für Orthopädische Chirurgie (DGOC), obwohl von Anfang an auch die konservativen Inhalte hier mit abgebildet wurden [2]. Diesem Grundgedanken folgend wurde die Gesellschaft dann im Jahre 1913 umbenannt in Deutsche Orthopädische Gesellschaft (DOG). Zu diesem Zeitpunkt zählte die Gesellschaft schon 500 Mitglieder [3]. NachdemZweitenWeltkriegwurde die DOG 1945 von den Amerikanern aufgelöst und 1947 von Max Lange und Sigmund Weil offiziell wieder neu gegründet [3]. In der DDR erfolgte im Mai 1953 im Virchow-Haus an der Charité in Berlin die Gründungsversammlung der „Medizinisch-Wissenschaftlichen Gesellschaft für Orthopädie der DDR“. Sie vertrat das Fach Orthopädie in der DDR bis zum Mauerfall, die letzte wissenschaftliche Tagung fand 1990 in Halle statt [4]. In der Bundesrepublik kamen in den späten 1950iger-Jahren immer häufiger Diskussionen auf, inwieweit die Versorgung von Verletzungen des Stützund Bewegungsapparates nicht doch auch in den Kompetenzbereich des orthopädischen Chirurgen fallen würde. Im sogenannten Ettlinger Abkommen (1958) zwischen den wissenschaftlichen Gesellschaften von Chirurgie und Orthopädie heißt es dazu, dass die Unfallchirurgie ein Teil der allgemeinen Chirurgie ist. Deshalb sei die Versorgung der frischen Verletzungen im allgemeinen Aufgabe der Chirurgie, während die Versorgung chronischer Verletzungsfolgen im allgemeinen Aufgabe der Orthopädie sei [1]. Dieser Festlegung entsprechend wurde 1968 die DOG in Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Traumatologie (DGOT) umbenannt, wobei sich in den folgenden Jahren jedoch die traumatologischen Versorgungsaspekte in der DGOT vornehmlich auf Freizeitund Sportverletzungen beschränkte. Die orthopädische Chirurgie als solches war in der Namensgebung der Gesellschaft nicht mehr vertreten, ganz im Gegensatz zu anderen europäischen und internationalen Gesellschaften, wo der Begriff „orthopaedic surgery“ die umfassende Zuständigkeit sowohl für die orthopädisch-chirurgischen als auch konservativen Inhalte ausdrückte. Insofern war es folgerichtig und den Gedanken der Gründungsväter von 1901 folgend, dass man sich erneut umbenannte. Auf der Mitgliederversammlung im Oktober 2000 in Wiesbaden beschloss man den Übergang von der DGOT in die „Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und OrthopädischeChirurgie“ (DGOOC) [1, 5]. Der Breite des Faches Orthopädie und demgenerellen Trend in der Medizin auf zuneh-

Volume 50
Pages 847 - 849
DOI 10.1007/s00132-021-04154-0
Language English
Journal Der Orthopäde

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