Der Diabetologe | 2021
Mitteilungen des BDI
Abstract
die Verantwortung für die Krankenhausplanung liegt in Deutschland bei den Bundesländern. Ziel der Krankenhausplanung ist die Sicherstellung der Versorgung der Bevölkerung durch Krankenhausbehandlung. Der Bundesrechnungshof fordert eine Reform der Krankenhausplanung. Kritisiert wird, dass planerische Kompetenzen bei den Krankenhäusern einerseits und die Übernahme von Finanzierungsverantwortung andererseits auseinanderklaffen. Dies führt zu unwirtschaftlichem Verhalten, ineffizienten Versorgungsstrukturen und einer unzulässigen Quersubventionierung aus GKVBeitragsmitteln in Milliardenhöhe. Hintergrund ist, dass die Bundesländer ihre Verpflichtung zur Übernahme der Investitionsmittel für die Krankenhäuser nur unzureichend nachkommen. Weiterhin wird kritisiert, dass Qualitätsaspekte nicht einheitlich berücksichtigt werden. Wie nicht anders zu erwarten, hat ein aktuelles 900 Seiten starkes Gutachten im Auftrag des Landes Nordrhein-Westfalen zeigen können, dass sich die medizinische Versorgung zu wenig am tatsächlichen Bedarf und der Behandlungsqualität orientiert. Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die Krankenhauslandschaft in Deutschland nicht effizient ist: „Es bestehen Doppelstrukturen, zu wenig Spezialisierung und partiell sind Mengenausweitungen zu beobachten“ In dem Gutachten zur Krankenhauslandschaft in NordrheinWestfalen kommen Spezialisierungen wie die Endokrinologie und Diabetologie nicht vor. Das liegt daran, dass vor allem höherwertige DRGund OPSCodes abgebildet werden, dadurch werden Fehlanreize unterstützt, statt die Qualität der Krankenhausversorgung zu verbessern. Auch wenn Volkskrankheiten wie Diabetes mellitus und andere endokrine Erkrankungen häufig ambulant versorgt werden können, spielt vor dem Hintergrund der Zunahme des Diabetes und der Zunahme von multimorbiden und älteren Patienten die stationäre Krankenhausbehandlung eine große Rolle. Entsprechendes Spezialwissen für komplexe diabetologische und endokrinologische Krankheitsverläufe und Notfälle ist aber nicht in allgemein/internistischen Fachabteilungen vorhanden. Gefordert werden müssen neue Strukturen, die die notwendige Fachkompetenz für die Patienten bereitstellen und eine adäquate Finanzierung sichern. Die Reformierung des Fallpauschalensystems, also die notwendige große Krankenhausreform, wird es aber nach Aussagen von Herrn Spahn in dieser Legislaturperiode nicht mehr geben, da das Thema zu komplex ist ( DÄB, 18. Sept.2020). Verbände, Patientenvertretungen, Wissenschaftler und Berufspolitiker müssen sich dafür einsetzen, dass die Qualität in deutschen Krankenhäusern an erster Stelle steht und nicht die ökonomischen Aspekte.