Zeitschrift Fur Arbeitswissenschaft | 2021
Kommentar zu: Arbeits(zeit)schutz nach Art der BRD – am Beispiel der COVID-19-Arbeitszeitverordnung
Abstract
Keiner dürfte ernsthaft Zweifel an der Bedeutung des Arbeitsschutzes anmelden. Vielmehr stellt das hohe Arbeitsschutzniveau ein großes Verdienst dar, für das in der Geschichte auch sehr lange Zeit gestritten und gekämpft wurde. Insofern ist es mehr als verständlich, wenn Schwächungen oder zumindest zeitweise Aussetzungen dieses hohen Arbeitsschutzstandards zu Kritik führen. Eben diese Kritik wird in dem vorliegenden Beitrag „Arbeits(zeit)schutz nach Art der BRD – am Beispiel der Covid-19-ArbZV“ geübt. Im Detail geht es um die vom BMAS mit BMG im April 2020 erlassene Covid-19ArbZV, die vom 10.04.2020 bis 30.06.2020 mit Folgen bis 31.07.2020 wirkte. Ziel der Verordnung war die Sicherstellung der Versorgung von Patienten und der allgemeinen Bevölkerung. Hierfür wurden erhebliche Abweichungen vom ArbZG ermöglicht, die zu einer Senkung des Arbeitsschutzniveaus führe und damit zu einer Erhöhung der Risiken für die Beschäftigen selbst, aber auch für die Patienten und die allgemeine Bevölkerung. Der Sorge, für die Sicherstellung der Patientenversorgung und der allgemeinen Bevölkerung zu wenig Personal zur Verfügung haben, stand das erhöhte Risiko für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten und der Patienten bzw. der allgemeinen Bevölkerung gegenüber. Der individuelle Schutz des einzelnen aber auch der Öffentlichkeit würde, so im Beitrag, durch die Covid-19ArbZV also mehr gefährdet als hierdurch gewahrt werden. Die beschlossenen Änderungen von Standards, denen historische Aushandlungsprozesse zugrunde liegen, könnten also zu erheblichen Folgen führen – so handle es sich um