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Betriebliche Altersversorgung über Direktzusagen – privilegiert oder diskriminiert?

 
 

Abstract


Einkommensteuerrechtlich ist der Rechnungszins zur Diskontierung von Pensionsverpflichtungen mit 6 % typisiert, was weit uber dem aktuellen Marktzinsniveau liegt. Gegenuber anderen Durchfuhrungswegen der betrieblichen Altersversorgung, die einen steuerfreien Aufbau eines Deckungsstocks ermoglichen, gilt die Direktzusage damit als systematisch im Nachteil. Eine Reform von § 6a des Einkommensteuergesetzes wird daher erwartet. Dieser Beitrag verdeutlicht das Problem und untersucht dann fur ausgewahlte Reformalternativen, welche Entscheidungs- und Belastungswirkungen sich daraus fur Unternehmen ergeben, die Leistungszusagen als Direktzusagen erteilt haben oder dies kunftig planen. Die Reformalternativen unterscheiden sich im Ausmas der Einmalentlastung im Reformzeitpunkt, aber auch in der verbleibenden Finanzierungslucke fur in der Vergangenheit erteilte Zusagen. Der steuerfreie Aufbau eines Deckungsstocks zur Bedienung der Verpflichtungen gelingt hier in keinem Fall.

Volume 71
Pages 313-346
DOI 10.1007/s41471-019-00074-0
Language English
Journal None

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