Verhaltenstherapie | 2019
Mitteilungen der Verbände / Information by Behavior Therapy Associations
Abstract
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat am 03.01.2019 einen Referentenentwurf zur Reform der Psychotherapeut*innenausbildung vorgelegt. Ein zentraler Anlass für die Reform war die unsichere und prekäre Beschäftigungssituation der Psychotherapeut*innen in Ausbildung. So ist ein Ziel des aktuellen Entwurfs, den «Zugang zum Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten einheitlicher, gerechter und noch attraktiver» zu gestalten. In einer ersten Einschätzung sieht die DGVT dieses Ziel allerdings insbesondere bei der ambulanten Weiterbildung als nicht erreicht an. In der vorgelegten Form bleibt der Entwurf die Antwort auf die finanzielle Belastung der angehenden Psychotherapeut*innen durch «Schulgeld» schuldig. Nur durch eine ausreichende Finanzierung der Weiterbildung kann sichergestellt werden, dass zukünftige Weiterbildungsteilnehmer*innen angemessen vergütet werden können und die Kosten für ihre Weiterbildung nicht selbst tragen müssen. Die DGVT als größter deutscher Psychotherapie-Fachverband zeigt sich erleichtert, dass das Ministerium seine Ankündigung nun hat Realität werden lassen und zum Jahresbeginn einen Referentenentwurf zur Reformierung der Psychotherapeut*innenausbildung vorgelegt hat. Die DGVT begrüßt, dass das Gesundheitsministerium die große Bedeutung der Psychotherapie in der Behandlung von Menschen mit psychischen Erkrankungen anerkennt. Dass darüber hinaus der Beitrag von Psychotherapeut*innen zur «Erhaltung, Förderung und Wiederherstellung der psychischen Gesundheit der Bevölkerung» durch Beratung, Prävention und Rehabilitation anerkannt wird, kommt zentralen Vorstellungen der DGVT entgegen. Auch, dass das BMG in Bezug auf die Psychotherapeutenausbildung den Nachwuchsbedarf in der von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) errechneten Höhe anerkennt, wird positiv bewertet. Außerdem wird die Bereitschaft des BMG begrüßt, die sozialrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die bewährte hohe Ausbildungsqualität an den heutigen staatlich anerkannten Ausbildungsstätten in eine zukünftige Qualifizierung im Rahmen von Weiterbildung zu überführen. Allerdings ist bedauerlich, dass das BMG die Expertisen der BPtK und des Deutschen Psychotherapeutentags in anderen wesentlichen Punkten nicht berücksichtigt hat. Wie ein umfangreiches Gutachten der BPtK belegt, werden die vom BMG vorgelegten Finanzierungsgrundlagen nicht ausreichen, um eine qualitativ hochstehende Weiterbildung, bei angemessener Bezahlung für die Weiterbildungsteilnehmer*innen, die wichtige Versorgungsleistungen erbringen sollen, tragfähig organisieren zu können (vgl. https://www.bptk.de/uploads/media/ EsFoMed_Bericht_0317.pdf). Als bundesweit größter Träger von Psychotherapeutenausbildungen in Deutschland sieht die DGVT eine Weiterbildung in der nun vorgestellten Form als nicht realisierbar an. Um eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zu gewährleisten, muss der Bundesgesetzgeber unbedingt auch zusätzliche Finanzierungsgrundlagen für die notwendigen ambulanten Weiterbildungsleistungen schaffen. Ein zentrales Reformziel würde verfehlt, müssten auch zukünftige Weiterbildungsteilnehmer*innen für die Finanzierung ihrer Weiterbildung selbst aufkommen. An dieser Stelle muss der Referentenentwurf zwingend nachgebessert werden. Darüber hinaus müssen beim Weiterbildungsteil Übergangslösungen für die Bezahlung heutiger PiAs geschaffen werden, damit insbesondere in den Kliniken nicht noch für viele Jahre eine ungerechte Ungleichbehandlung aufrechterhalten bleibt. Verhaltenstherapie 2019;29:61–73