Spiritual Care | 2019

Bericht über Seelsorge im Rahmen von FELASA B-Kursen an der Tierärztlichen Hochschule Hannover

 

Abstract


Das deutsche Tierschutzgesetz schreibt für alle Personen, die Tierexperimente durchführen, vor, dass sie versuchstierkundliche Sachkompetenz erwerben und nachweisen müssen (§ 4 Tierschutzgesetz vgl. § 7 Absatz 1 Satz 3 TSchG und § 16 TierSchVersV). Das Gesetz stellt damit vergleichsweise hohe, zwingend erforderliche Qualifikationsanforderungen an Tierversuche vornehmende Personen, die durch unabhängige Kontrollen in entsprechenden Einrichtungen überprüft werden. Die Genehmigung und Regulierung der Tierversuche ist in Deutschland auf der Ebene der Bundesländer, z. B. in Niedersachsen beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (dem sog. „Laves”), angesiedelt. Der inhaltliche Umfang der erwähnten versuchstierkundlichen Sachkompetenz ist für die Mitgliedsstaaten der EU in der EU-Richtlinie 2010/63 festgelegt und findet sich auf nationaler Ebene in Deutschland in der Anlage 1 der Tierschutz-Versuchstierordnung (Bundesgesetzblatt I 2013: 3140-3141). Die entsprechende europäische Fachorganisation FELASA Federation of European Laboratory Animal Science Associations hat zu der vom Gesetz geforderten Vermittlung der versuchstierkundlichen Inhalte für die EU Empfehlungen veröffentlicht (www.felasa.eu/working-groups/recommendation), an denen sich entsprechende Lehrkurse an allen größeren deutschen Hochschulen mehrheitlich orientieren. Für Nachwuchswissenschaftler/-innen kann der erfolgreiche, durch eine Prüfung nachgewiesene Kursabschluss zudem unabdingbar für den Fortgang von Dissertationsvorhaben sein und für Biologielaborantinnen und Biologielaboranten ist er Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss ihrer Ausbildung. Eine Wiederholung des Kurses bei Nichtbestehen ist möglich.

Volume 9
Pages 65 - 68
DOI 10.1515/spircare-2019-0080
Language English
Journal Spiritual Care

Full Text