Archive | 2019

Die Menschenwürde als normatives Prinzip: und ihre Bedeutung für den Embryonenschutz

 

Abstract


Gewöhnlich erregt die Neu-Kommentierung einer Gesetzesnorm, selbst wenn es sich um eine zentrale Vorschrift des Grundgesetzes handelt, kein größeres Aufsehen jenseits der Fachwelt. Anders 2003: In einem Beitrag für die Frankfurter Allgemeine Zeitung griff Ernst-Wolfgang Böckenförde Matthias Herdegens Kommentierung des Art. 1 GG, der Verfassungsbestimmung, die die Unantastbarkeit der Würde des Menschen proklamiert, empört und mit scharfen Worten an: „Die Würde des Menschen war unantastbar“ (Böckenförde, FAZ v. 3.9.2003, Nr. 204, S. 33); diese Neukommentierung markiere einen „Epochenbruch“. Was war der Hintergrund? Herdegen hatte die ursprünglich (1958) von Günter Dürig für den „Maunz-Dürig“, den in den frühen Jahren der Bundesrepublik führenden Grundgesetz-Kommentar, verfasste, seither unveränderte Kommentierung 2003 auf aktuellen Stand gebracht. Aber nicht nur das: Die „Fortschreibung“ sei eine „Umschreibung“, so Böckenförde (zur Auseinandersetzung mit Herdegen siehe Manfred Baldus, Kämpfe um die Menschenwürde, 2016, S. 238 ff.).

Volume None
Pages None
DOI 10.17176/20190517-144029-0
Language English
Journal None

Full Text