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SCHWIERIGKEITEN BEI EINER AN KANT ORIENTIERTEN AUSLEGUNG DER WÜRDE DES MENSCHEN: ZUGLEICH EINE KRITISCHE BETRACHTUNG DER ENTSCHEIDUNG DES BUNDESVERFASSUNGSGERICHTS ÜBER DIE VERFASSUNGSWIDRIGKEIT DES § 14 Abs. 3 LuftSiG

 

Abstract


In diesem Aufsatz wird anhand einiger Uberlegungen Kants uber die Wurde des Menschen argumentiert, dass, eine Person als bloses Mittel zu betrachten, immer bedeuten wird, eine Person als Objekt, als Nicht-Inhaber ihrer eigenen Freiheit zu betrachten, obwohl dieses Argument nicht genugt, um das Gegenteil der Verbindung zwischen der Betrachtung als bloses Mittel und der Betrachtung als Nicht-Inhaber der eigenen Freiheit zu beweisen, denn die Handlung, die eine Person objektifiziert, ist von der Handlung zu unterscheiden, bei der eine Person als bloses Mittel betrachtet wird. Zuerst wird erlautert, wie das Bundesverfassungsgericht den Schutz der Menschenwurde bei der Entscheidung uber das Luftsicherheitsgesetz verstanden und angewendet hat. Dabei wird analysiert, welche allgemeinen Uberlegungen uber den Schutz der Wurde des Menschen durch Instrumentalisierungsverbote und Objektformel (hier als Objektifizierungsverbot bezeichnet) in dieser Entscheidung verwendet wurden. Im zweiten Teil wird Kants Behandlung der Thematik der Wurde des Menschen und der Instrumentalisierungs- und Objektifizierungsverboten dargestellt. Der Zusammenhang zwischen Angriffen auf die Menschenwurde und moglichen Notstandssituationen wird untersucht, sowie die Grunde, warum bei Kant diese Verbote nicht als absolute Verbote zu betrachten sind. Danach wird durch die Darstellung von vier Varianten des sogenannten Trolley-Problems argumentiert, dass die Entscheidung uber die Verfassungswidrigkeit des § 14 Abs. 3 LuftSiG in dem Instrumentalisierungsverbot keine Begrundung findet kann. Im letzten Teil wird diskutiert, welche Konsequenzen die Anwendung einer Kant inspirierte Auffassung der Wurde des Menschen fur die Auslegung des verfassungsrechtlichen Schutz der Menschenwurde mit sich bringt und wieweit diese Auslegungsalternative von Kants Auffassung der Instrumentalisierungs- und Objektifizierungsverbots abweicht.

Volume 19
Pages 137-164
DOI 10.31512/RDJ.V19I34.3207
Language English
Journal None

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