Zeitschrift für Lebensrecht | 2021

Zur Strafbarkeit der Befruchtung einer befruchteten Eizelle

 

Abstract


Das Bayerische Oberste Landesgericht hat entschieden, dass das Auftauen von kryokonservierten imprägnierten Eizellen im Vorkernstadium zum Zwecke der Herbeiführung der Schwangerschaft einer Frau, von der die Eizelle nicht stammt, nach §\xa01 Abs.\xa01 Nr.\xa02 ESchG strafbar ist. Das Gericht hat angenommen, dass solche Eizellen noch nicht als befruchtet anzusehen sind und das Auftauen der Eizelle, durch welches die Verschmelzung der Zellkerne ausgelöst wird, eine Befruchtung darstellt. Der Beitrag beleuchtet zunächst die Ontologie der Eizelle und setzt sich im Folgenden kritisch mit den Entscheidungsgründen auseinander. Insbesondere widerlaufe die Entscheidung dem Wortlaut des §\xa08 Abs.\xa01 ESchG, der zwischen der befruchteten Eizelle und der späteren Kernverschmelzung differenziert. Zudem wird die fehlende Diskussion der Verfassungskonformität des Verbots der Eizellspende kritisiert. Der Verfasser sieht die Entscheidung als Beleg für die Reformbedürftigkeit des Fortpflanzungsmedizinrechts.

Volume None
Pages None
DOI 10.3790/zfl.30.1.73
Language English
Journal Zeitschrift für Lebensrecht

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