FinanzRundschau | 2019

Die EM 2024 – Versuch einer steuerlichen Gesamtdarstellung

 
 

Abstract


Der steuerliche Aspekt eines sportlichen Großereignisses stellt sich nicht erst, nachdem die letzte Abrechnung erfolgt. Vielmehr sind steuerliche Zugeständnisse bereits ein maßgebliches Kriterium, um überhaupt den Zuschlag für einen internationalen sportlichen Wettbewerb, wie eine Fußballeuropameisterschaft, zu erhalten. Während des Bewerbungsverfahrens gab es einen regelrechten Bieterwettbewerb zwischen Deutschland und der Türkei. So hat Präsident Erdogan mehrfach in die Waagschale geworfen, dass er mit seinen weitreichenden Befugnissen „Steuerfreiheit und riesige Gewinne“ für die UEFA garantiere (https: //rp-online.de/sport/fussball/nationalelf/em-2024-dfb-konkurrent-tuerkei-jetzt-sind-wir-dran_aid-33254089). Nachdem Deutschland den Zuschlag erhielt, stellt sich die Frage, wie die deutschen Maßnahmen aussehen könnten. Der Beitrag soll darlegen, wie mögliche Szenarien der Steuersubvention aussehen könnten und ob diese den verfassungsrechtlichen Grundsätzen standhielten.

Volume 101
Pages 1 - 6
DOI 10.9785/fr-2019-1010102
Language English
Journal FinanzRundschau

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