Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union | 2019
Italienische Rechtsprechung zum Unionsprivatrecht
Abstract
Der Antragsteller, eine führende Gesellschaft des Radiound Fernsehsektors, hatte sich an das Tribunale di Milano gewandt und behauptet, auf dem Portal der beklagten Gesellschaft, einer bekannten und im Internet aktiven Gesellschaft, seien ihm gehörende Filme und Fernsehprogramme verbreitet worden. Während die Verletzung in erster Instanz bestätigt und die weitere Verbreitung der Inhalte verboten worden war, wurden die klägerischen Anträge von der Corte d’Appello di Milano abgewiesen. Schließlich landete der Rechtsstreit vor der Corte di Cassazione.