Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union | 2019

Die Wohnungseigentümergemeinschaft zwischen Brüssel Ia- und Rom I-VO

 

Abstract


Mit Bezug auf den untersuchten Fall wurde die Bestimmung gem. Art. 8 der Verordnung (EG) Nr. 2201/2003 von der Corte di Cassazione dahingehend ausgelegt, dass die Zuständigkeit des italienischen Gerichts für Anträge in Sachen Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt des Minderjährigen nur dann nicht gegeben wäre, wenn das Kind im Moment der Einleitung des Scheidungsverfahrens in Italien, im Rahmen dessen diese Anträge gestellt wurden, seinen Wohnsitz in einem anderen Staat gehabt hätte.

Volume 17
Pages 13 - 17
DOI 10.9785/gpr-2020-170105
Language English
Journal Zeitschrift für das Privatrecht der Europäischen Union

Full Text