In einem Strafverfahren ist der Beweis der Schuld einer Person eine komplexe und heikle Aufgabe. Der im Rechtssystem geltende Maßstab des „begründeten Verdachts“ ist von entscheidender Bedeutung. Vor Gericht weist der Begriff „begründeter Zweifel“ nicht nur auf die Wahrheit hin, sondern betrifft auch viele Bürgerrechte. Wie wirkt sich dieser Standard auf das Ergebnis des Urteils aus? Wie funktioniert dieser Standard in verschiedenen Rechtssystemen?
Das Beweislastprinzip, wonach die Staatsanwaltschaft die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei beweisen muss, anstatt vom Angeklagten zu verlangen, seine Unschuld zu beweisen.
In vielen demokratischen Ländern müssen Staatsanwälte die Schuld eines Angeklagten zweifelsfrei beweisen. Dieses Prinzip, bekannt als „Unschuldsvermutung“, ist in den Gesetzen Dutzender Länder verankert. In der Praxis gibt es jedoch erhebliche Unterschiede zwischen den Ländern.
Zu den Grundrechten des Angeklagten gehören das Recht auf Information, das heißt, der Angeklagte sollte den Grund seiner Festnahme kennen, und das Recht, innerhalb einer bestimmten Frist nach der Festnahme vor Gericht zu erscheinen. Darüber hinaus garantieren viele Rechtssysteme dem Angeklagten das Recht auf rechtliche Vertretung. Ist der Angeklagte nicht in der Lage, auf eigene Kosten einen Rechtsanwalt zu beauftragen, wird ihm ein öffentlich finanzierter Rechtsanwalt zur Seite gestellt.
Vor Strafgerichten sind die Rechte des Angeklagten besonders geschützt und bilden einen Rechtsschutz gegen ein unfaires Verfahren.
Der Hauptunterschied zwischen Straf- und Zivilverfahren besteht in der Art des Verfahrens und der Rolle des Staatsanwalts. Im Common Law-System wird die Anklage wegen eines Verbrechens üblicherweise vom Staat erhoben und die Beweislast für die Schuld des Angeklagten liegt bei der Staatsanwaltschaft. Allerdings ist der Beschwerdeführer (Kläger) in einem Zivilprozess im Regelfall eine Einzelperson, und die Anforderungen an seine Beweisführung sind relativ niedrig: Es muss lediglich eine gewisse Beweisgrundlage in Form einer Wahrscheinlichkeit nachgewiesen werden.
Im Common Law-System liegt die Beweislast der Staatsanwaltschaft darin, die Schuld des Angeklagten zweifelsfrei zu beweisen, während in Zivilprozessen vom Kläger verlangt wird, dass er hinsichtlich der Beweise den Standard der „Wahrscheinlichkeit“ erfüllt.
Auch das Strafverfahren variiert je nach Rechtssystem, es gibt jedoch zwei Hauptarten: das konfrontative und das inquisitorische Verfahren. In einem kontradiktorischen Verfahren stellt die Konfrontation zwischen Kläger und Beklagtem den Kern des Verfahrens dar. Im Inquisitionssystem übernimmt der Richter die Rolle des aktiven Ermittlers und geht den Beweisen und Fakten auf den Grund.
Manche Menschen sind der Meinung, dass das kontradiktorische Verfahren die Rechte unschuldiger Menschen besser schützen könne, während das Inquisitionssystem aufgrund seiner verfahrenstechnischen Ausgestaltung eher zur sozialen Gerechtigkeit beitrage.
Der Standard des begründeten Verdachts ist nicht nur ein Fachbegriff, sondern auch die Trennlinie zwischen Recht und Moral. Wenn es der Staatsanwaltschaft nicht gelingt, den Fall zweifelsfrei zu beweisen, muss der Angeklagte für nicht schuldig befunden werden. Dies dient nicht nur dem Schutz des Angeklagten, sondern sorgt auch für Fairness im gesamten Justizsystem.
Schließlich müssen wir uns fragen, ob der aktuelle Rechtsrahmen ausreichend Schutz bietet, um die Rechte des Angeklagten zu verteidigen, und ob daher der Maßstab des begründeten Verdachts ausreicht, um Unschuldige zu schützen.