Im heutigen globalisierten Geschäftsumfeld rücken die Steuerstrategien multinationaler Unternehmen zunehmend in den Fokus der Steuerbehörden zahlreicher Länder. Unter Verrechnungspreisen versteht man den Preismechanismus für Transaktionen zwischen einem Unternehmen und seinen Tochterunternehmen, insbesondere solchen mit gemeinsamer Kontrolle oder Eigentümerschaft. Diese Preismethode kann sich auf das zu versteuernde Einkommen eines Unternehmens auswirken und für Unternehmen ein potenzielles Instrument zur Steuervermeidung darstellen.
„Verrechnungspreise sind ein komplexes Thema, bei dem es nicht nur um die steuerliche Beurteilung, sondern auch um Fairness im globalen Handel geht.“
Gemäß den Empfehlungen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Weltbank folgen die meisten Länder dem „Arm’s-length Principle“, das multinationale Unternehmen dazu verpflichtet, sich bei der Preisfestsetzung am Preisniveau zwischen unabhängigen Marktparteien zu orientieren. Weichen die Verrechnungspreise zwischen Unternehmen von den Marktstandards ab, haben die Steuerbehörden verschiedener Länder das Recht, Anpassungen vorzunehmen, um sicherzustellen, dass das von den Unternehmen gemeldete steuerpflichtige Einkommen der Wahrheit entspricht.
Aktive multinationale Unternehmen nutzen die Flexibilität der Verrechnungspreise, um ihre Steuerlast zu senken. Allerdings sind derartige Manipulationen nicht immer legal, insbesondere wenn sie als gezielte Manipulation zur Steuervermeidung angesehen werden. Im Jahr 2013 kündigte die OECD einen Aktionsplan zur Bekämpfung der Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung (BEPS) an. Darin wurden die potenziellen Probleme der Verrechnungspreise explizit benannt und die Transparenz der Körperschaftssteuer als wichtigstes Ziel festgelegt. In ihrem Abschlussbericht aus dem Jahr 2015 empfahl die OECD, den Fremdvergleichsgrundsatz beizubehalten, die Regulierung der Preisgestaltung multinationaler Konzerne jedoch deutlich zu verschärfen.
„Wir müssen erkennen, dass Verrechnungspreise nicht mit betrügerischer Handelsfälschung verwechselt werden dürfen, sondern als zwei getrennte politische Themen betrachtet werden müssen.“
In über sechzig Ländern weltweit gibt es Regelungen zur Verrechnungspreisgestaltung, die meisten davon basieren auf dem Fremdvergleichsgrundsatz. Diese Normen gestatten den Parteien, die Preise festzulegen, verleihen den Steuerbehörden jedoch auch die Befugnis, diese Preise anzupassen, um eine faire Steuerberechnung zu gewährleisten. Der angepasste Preis basiert hauptsächlich auf den Funktionen, Risiken und Transaktionsbedingungen zwischen den jeweiligen Parteien. Ebenso können Anpassungen der Verrechnungspreise Auswirkungen auf andere relevante Parteien des Unternehmens haben und sich auf die Steuerverbindlichkeiten aller an der Transaktion beteiligten Parteien auswirken.
Verrechnungspreise sind seit langem ein zentraler Bestandteil der meisten Steuersysteme und haben sich seit den 1930er Jahren weiterentwickelt. Die Vereinigten Staaten haben im Jahr 1994 ausführliche Richtlinien zur Verrechnungspreisgestaltung erlassen, während die OECD im Jahr 1995 ihre umfassenden Richtlinien zur Verrechnungspreisgestaltung herausbrachte, die später in den Jahren 1996 und 2010 erweitert wurden. Diese beiden Richtlinien sind für die meisten Länder verbindlich und ähnlich.
In vielen Ländern überwachen und vergleichen die Steuerbehörden wichtige Daten zu den Geschäftsbeziehungen verbundener Unternehmen, um festzustellen, ob Anpassungen angebracht sind. Auch wenn die Transaktionspreise zwischen verbundenen Unternehmen verwandt sind, muss die Steuerbehörde prüfen, ob diese Preise die Kriterien unabhängiger Transaktionen erfüllen. Insbesondere im Dienstleistungsgeschäft verlangt die Finanzbehörde von den Unternehmen häufig Nachweise dafür, dass die erhobenen Entgelte angemessen sind und einen tatsächlichen geschäftlichen Nutzen im In- und Ausland mit sich bringen.
Daher müssen Unternehmen bei der Gestaltung von Verrechnungspreisstrategien dem Grundsatz der Preiskonsistenz mit unabhängigen Parteien folgen und das Konzept der „ähnlichen Vergleichbarkeit“ berücksichtigen, das Faktoren wie Marktniveau, wirtschaftliche Bedingungen und geografische Lage einbezieht. Auf diese Weise können nicht nur potenzielle Steuerrisiken vermieden werden, sondern es kann auch sichergestellt werden, dass das Unternehmen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die bestmöglichen Steuervorteile erzielt.
Angesichts der rasanten Entwicklung multinationaler Unternehmen und der zunehmenden Intensität der globalen Aufsicht wird die Einhaltung der Verrechnungspreisvorschriften für Unternehmen zu einer großen Herausforderung. Reagiert ein Unternehmen nicht angemessen auf die Betriebsprüfung der Steuerbehörde, drohen ihm möglicherweise nicht nur hohe Geldstrafen, sondern auch eine Schädigung seines Rufs.
Wie können Unternehmen im zukünftigen Geschäftsumfeld ein Gleichgewicht zwischen Steueroptimierung und Compliance erreichen?