Andreas Glaser
University of Zurich
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Featured researches published by Andreas Glaser.
Glaser, Andreas (2018). Politische Bildung und politische Rechte: Wechselbeziehungen aus staatsrechtlicher Sicht. In: Ziegler, Béatrice; Waldis, Monika. Politische Bildung in der Demokratie: Interdisziplinäre Perspektiven. Wiesbaden: Springer, 17-36. | 2018
Andreas Glaser
Civic education does not serve as a legal term. Unlike political rights, it has therefore received at best marginal attention in constitutional law. In practice, however, a strong link exists between exercising political rights and civic education. Sociologically, minimal civic education is a prerequisite for successful democratic decision-making. This paper focuses on how these de facto conditions are taken into account by the requirements for exercising political rights in the Swiss legal system. Discussion starts from three civic constellations: Swiss citizens by birth living in Switzerland, naturalised voters, and Swiss citizens living abroad. The incongruity resulting from this comparison serves as a basis for debating reform options from a legal perspective.
Glaser, Andreas; Brunner, Arthur (2016). Politik in der Defensive: Zwischen Vorrang des FZA und dynamischer Rezeption der EuGH-Rechtsprechung - Anmerkung zum Urteil des Bundesgerichts 2C_716/2014 vom 26. November 2015. Jusletter, (18.04.2016):online. | 2016
Andreas Glaser; Arthur Brunner
Das Bundesgericht hat kurzlich den unbedingten Vorrang des Freizugigkeitsabkommens Schweiz–EU vor dem innerstaatlichen Recht bekraftigt. Zudem erachtet die urteilende II. offentlich-rechtliche Abteilung uber den Wortlaut hinaus fur die Auslegung des Abkommens auch die neuere Rechtsprechung des EuGH fur massgeblich und vermag in dem in Art. 121a BV enthaltenen Ziel der Zuwanderungsbegrenzung keinen triftigen Grund fur ein Abweichen von der Auslegung des EuGH zu erkennen. Die Autoren unterziehen das Ur- teil einer betont kritischen Analyse und wurdigen es vor dem Hintergrund der gegenwartigen europapolitischen Debatten in der Schweiz.
Glaser, Andreas; Fuhrer, Corina (2015). Der Lehrplan 21: Interkantonales soft law mit Demokratiedefizit. Zeitschrift für Schweizerisches Recht (ZSR), 134:513-540. | 2015
Andreas Glaser; Corina Fuhrer
Im Jahr 2006 beschloss die Konferenz der Erziehungsdirektoren der 21 deutschund mehrsprachigen Kantone (D-EDK) das Projekt zur Schaffung des gemeinsamen sprachregionalen Lehrplans 21. Nach mehrjähriger konzeptioneller Grundlegung waren von 2010 bis 2014 zahlreiche Lehrund Fachpersonen aus pädagogischen Hochschulen und Verbänden in die Ausarbeitung involviert. Der Lehrplan 21 enthält Vorgaben für den Unterricht während der gesamten Volksschule, also vom Kindergarten bis zur Sekundarschule. Inhaltlich ist die so genannte «Kompetenzorientierung» prägend. Es wird definiert, welche Ziele die Schülerinnen und Schüler am Ende der jeweiligen Schulstufe erreichen sollen. Im Oktober 2014 hatte die Plenarversammlung der D-EDK die endgültige Fassung des Lehrplans 21 beschlossen. Danach begann die Phase der Umsetzung durch die Kantone. Einige Kantone haben bereits einen am Lehrplan 21 orientierten Lehrplan erlassen. In den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft ist dieser bereits auf das Schuljahr 2015/16 in Kraft getreten. Der folgende Beitrag ordnet den Lehrplan 21 rechtlich ein (B.) und analysiert die Umsetzung durch die Kantone (C.). Da sich inzwischen in mehreren Kantonen politischer Widerstand gegen die Einführung des Lehrplans 21 geregt hat, wird anschliessend die Frage aufgeworfen, ob der Umsetzungsprozess hinreichend demokratisch legitimiert ist (D.). Der hieraus gewonnene Befund bietet die Grundlage für eine rechtliche wie auch eine rechtspolitische Bewertung
Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht | 2011
Andreas Glaser
5. Was schließlich den Relevanzbereich des Übernahmeergebnisses angeht, sind die rechtsformund richtungsabhängigen Differenzierungen nicht nachvollziehbar. Sinnvoll könnte sein, bei der Umwandlung von Kapitalgesellschaften nach dem UmwG eine Veräußerung aller untergehenden Beteiligungen zu fingieren und darauf die allgemeinen Besteuerungsregelungen der §§ 8b KStG, 3 Nr. 40 EStG und 32d EStG anzuwenden.
Jura - Juristische Ausbildung | 2009
Andreas Glaser
Der Beitrag vermittelt einen Überblick über die vielfältigen mit den polizeirechtlichen Standardmaßnahmen zur Erhebung und Verarbeitung von Informationen verbundenen Rechtsfragen. Im Schwerpunkt werden die Ermächtigungsgrundlagen einschließlich der einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen vorgestellt. Angesichts der Grundrechtsrelevanz der Maßnahmen ist dabei jeweils auf die Verfassungsmäßigkeit der Regelungen einzugehen. Besondere Beachtung erfahren außerdem die verschiedenen Facetten des Gefahrbegriffs.
Juristische Rundschau | 2007
Andreas Glaser; Dominique Dahlmanns
Abstract I. Forderung nach Strafbarkeit heimlicher Vaterschaftstests »Ich bin persönlich der Meinung, dass der unbefugte Umgang mit genetischen Daten grundsätzlich strafrechtlich zu ahnden ist«, äußerte Bundesjustizministerin Brigitte Zypries unmittelbar nach Bekanntwerden des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 13. Februar 2007 zur Zulässigkeit der Verwertung heimlicher Vaterschaftstests im Zivilprozess. Beabsichtigt ist die Schaffung einer Strafbestimmung im Gendiagnostikgesetz, das momentan vom Bundesgesundheitsministerium ausgearbeitet wird. Damit sollen heimlich durchgeführte Vaterschaftstests unter Strafe gestellt werden. Dabei richtet sich das Augenmerk der Öffentlichkeit zumeist auf die Fallkonstellation, dass ein Vater, dessen Vaterschaft gemäß § 1592 BGB vermutet wird, Zweifel an seiner tatsächlichen Vaterschaft hegt und diese mittels eines Vaterschaftstests überprüfen lassen möchte. Eine derartige Überprüfung ist heute aufgrund moderner DNA-Analysen bereits ab Geburt des Kindes mit nahezu hundertprozentiger Genauigkeit möglich. Gleichzeitig sind diese Testverfahren für jedermann ohne großen Aufwand zugänglich. Erforderlich ist lediglich die Gegenüberstellung zweier DNA-Proben, die beispielsweise aus Speichelrückständen oder Haaren gewonnen werden können. Mit dem Fortschreiten der Technik auf diesem Sektor besteht jedoch auch die Gefahr eines Missbrauchs höchstpersönlicher Daten und Erkenntnisse, der die Forderung nach einer Pönalisierung des unbefugten Umgangs mit genetischen Daten aufkommen lässt. Dabei müsste eine etwaige Strafbarkeit den verfassungsrechtlichen Rahmen beachten. Gleichzeitig sieht sich die Durchführung von Vaterschaftstests in Bälde neuen zivilrechtlichen Rahmenbedingungen ausgesetzt. Diesen Zusammenhängen soll im Folgenden nachgegangen werden.
Archive | 2011
Andreas Glaser
Die Verwaltung | 2008
Andreas Glaser
Archive | 2006
Andreas Glaser
Serdült, Uwe; Dubuis, Eric; Glaser, Andreas (2017). Elektronischer versus brieflicher Stimmkanal im Vergleich. Überprüfbarkeit, Sicherheit und Qualität der Stimmabgabe. Jusletter IT, (21.09.2017):online. | 2017
Uwe Serdült; Eric Dubuis; Andreas Glaser