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Featured researches published by Christoph Brezinka.


Gynakologisch-geburtshilfliche Rundschau | 2003

Gebären im Wasser

H. Schröcksnadel; V. Kunczicky; J. Meier; Christoph Brezinka; W. Oberaigner

Fragestellung und Methoden: In einer retrospektiven Fall-Kontroll-Studie wurden 265 in einer Universitätsklinik und einem Bezirkskrankenhaus in Österreich durchgeführte Wassergeburten (aus Schädellage) und ein auf Alter, Gestationsalter und Parität gematchtes Kollektiv von Spontangeburten (ohne operative Intervention) hinsichtlich der wichtigsten fetomaternalen geburtshilflichen Parameter verglichen. Ergebnisse: 4,3% aller Geburten der Universitätsklinik und 13% der Geburten des Bezirkskrankenhauses fanden im Wasser statt. Österreichische Frauen und Frauen mit höherer Schulbildung waren bei dieser Geburtsform häufiger vertreten. Die Dauer der verschiedenen Phasen der Geburt wurde durch die Entbindung im Wasser nicht wesentlich verändert. Die Nabelarterien-pH-Werte der im Wasser geborenen Kinder (Median 7,29 bzw. 7,35) waren besser als die der Kontrollgruppe (Median 7,26), was auf einer positiven Selektion der im Wasser entbundenen Frauen beruhen dürfte. Die Zahl an Episiotomien im Wasser (14 bzw. 4%) war deutlich niedriger als an Land (48%). Umgekehrt fanden sich im Wasser deutlich mehr Dammrisse 1. und 2. Grades (36 bzw. 41%) und Labienrisse (23 bzw. 21%) als in der Kontrollgruppe (Dammrisse 23%; Labienrisse 7%). Bei im Wasser entbundenen Frauen war weniger Schmerzmedikation nötig (8 bzw. 9%) als in der Kontrollgruppe (64%). Das Hämoglobin im Wochenbett war nach Wassergeburt nicht unterschiedlich zur Kontrollgruppe. Die mütterliche und kindliche infektiöse Morbidität war nach Wassergeburt nicht erhöht. Schlussfolgerungen: Bei gesunder Mutter und gesundem Kind am Termin in Schädellage ist (unter Wahrung entsprechender Kriterien an Abteilungen mit spezifischer Infrastruktur) die Entbindung im Wasser als sicher anzusehen.


Gynakologisch-geburtshilfliche Rundschau | 2005

Ausbildung, Ausübung und zunehmende Verrechtlichung des Ultraschalls in Gynäkologie und Geburtshilfe in Österreich

Christoph Brezinka

During the past few years, the Austrian Supreme Court has hanged down two landmark rulings concerning the use of ultrasound in obstetrics and gynecology. After a woman had died of ovarian carcinoma, her family sued the doctor for not having diagnosed the carcinoma by transvaginal ultrasound she had performed 8 months before the tumor was diagnosed. The plaintiffs won the case at the supreme court level, this making Austria the first country with implicit court-ordered ovarian cancer screening. A wrongful life case concerning a baby that had been born with bone deformities was also decided in favor of the plaintiffs, declaring ultrasound in pregnancy to be an instrument intended to help women decide whether or not to have an abortion. The impact of these two cases on the teaching and clinical application of ultrasound in obstetrics and gynecology in Austria is discussed.Während der letzten Jahre hat der oberste Gerichtshof (OGH) in Österreich zwei Ultraschallerkenntnisse veröffentlicht: Die Familie einer an einem Ovarialkarzinom verstorbenen Patientin klagte gegen die Gynäkologin, wonach diese es versäumt hatte, den Tumor im Rahmen einer Routine-Vaginalultraschalluntersuchung 8 Monate vor der Erstdiagnose rechtzeitig zu erkennen. Die Kläger bekamen recht, da das Gericht eine Beweislastumkehr zuliess. Faktisch kommt dieses Urteil einer Einführung des Ovarialkarzinomscreenings mit Ultraschall in Österreich gleich. In einem «wrongful life»-Urteil entschied der OGH, dass die Eltern eines Kindes, das mit Knochenfehlbildungen zur Welt kam, um ihr Recht auf Abtreibung gebracht worden waren, weil die Ärzte im Ultraschall die Knochenfehlbildungen nicht erkannt hatten. Die Auswirkungen dieser beiden Fälle auf die Ultraschallpraxis in Gynäkologie und Geburtshilfe in Österreich werden diskutiert.


Gynakologisch-geburtshilfliche Rundschau | 1998

Gesundheitsökonomie der Schwangerenbetreuung und Geburt in Österreich und den Niederlanden – Ein Vergleich

Christoph Brezinka

Der wesentliche Unterschied zwischen dem niederländischen und dem österreichischen System der Schwangerenvorsorge und Geburt besteht darin, dass dies in den Niederlanden innerhalb der eerste lijn der medizinischen Basisversorgung abgewickelt wird und von der jungen Mutter zu den einzelnen Leistungen die Zahlung von Selbstbehalten erwartet wird. Schwangerenbetreuung und Geburt sollen in den Niederlanden bei der Hebamme bzw. beim Hausarzt erfolgen. In Österreich ist ein grossteils aus dem Familienlastenausgleichsfonds gespeistes Finanzierungssystem entstanden, das über den Mutter-Kind-Pass nicht nur Schwangerschaftskontrollen, Geburt und Wochenbett kostenlos macht, sondern einerseits den Ärzten, die Schwangere betreuen, für die Kontrolluntersuchungen Zusatzprämien zahlt, und andererseits auch Frauen Prämien dafür bezahlt, dass sie zu den Untersuchungen gehen. Die Funktionsweise der sehr verschiedenen Systeme und die Rollen, die Ärzte, Hebammen, Krankenhäuser und Versicherungen darin spielen, werden erläutert.


Gynakologisch-geburtshilfliche Rundschau | 1998

Omphalozele und Gastroschisis in Tirol – Inzidenz und Epidemiologie 1985–1996

Hugo Penz; Gesine Menardi; Christoph Brezinka

Im Laufe der letzten Jahre nahm die Inzidenz der Gastroschisis in zahlreichen Ländern zu, während die der Omphalozele zurückging. Auch in Tirol ist diese Entwicklung zu beobachten: Die Inzidenz der Lebendgeburten mit einer Omphalozele nahm von 1:6000 (1985–1990) auf 1:10349 (1991–1996) ab, während die der Gastroschisis in denselben Vergleichszeiträumen von 1:4363 auf 1:2875 zunahm. Die betroffenen Schwangerschaften waren der Bevölkerungsdichte entsprechend über das Bundesland Tirol verteilt, es zeigte sich keine regionale Häufung. Anhand der Berufe der betroffenen Mütter war eine gleichmässige Verteilung über das soziale Spektrum festzustellen, Frauen aus benachteiligten Schichten waren nicht häufiger betroffen. Durch die zunehmende frühe Erfassung der ventralen Fehlbildungen mittels Ultraschall ist in den nächsten Jahren eine weitere Verschiebung bei den Inzidenzen der Lebendgeborenen zu erwarten.


Gynakologisch-geburtshilfliche Rundschau | 1998

Der vorzeitige Mutterschutz in Tirol

Karin Ludescher; Egmont Baumgartner; Annette Roner; Christoph Brezinka

Der vorzeitige Mutterschutz ist in Österreich ein vom Amtsarzt des Bezirkes ausgestellter Bescheid, mit dem das Arbeitsverbot für berufstätige Schwangere, das im Normalfall mit der 32. SSW beginnt, auf einen früheren Zeitpunkt vorverlegt wird. Betroffen sind Frauen, die an potentiell gefährlichen Arbeitsplätzen arbeiten, sowie Frauen, die anamnestisch oder aktuell Risiken auf eine Frühgeburt aufweisen. Die Amtsärzte aller neun Tiroler Bezirke wurden zur Praxis des vorzeitigen Mutterschutzes befragt und stellten ihre Daten zur Verfügung. Bei 100 Schwangeren der Risikoambulanz der Universitätsklinik für Frauenheilkunde in Innsbruck wurde der Weg in den vorzeitigen Mutterschutz rekonstruiert. Die höchste Rate von vorzeitigem Mutterschutz findet sich in den Bezirken Innsbruck-Stadt und Innsbruck-Land. 1997 lag die Rate für Innsbruck-Stadt bei 24,3% und für das gesamte Bundesland Tirol bei 13,4%. Ausschlaggebend für die Erteilung des amtsärztlichen Bescheides sind zu mehr als 80% die Gutachten von Gynäkologen. Knapp ein Drittel der Mutterschutzbescheide wird vor der 12. SSW erlassen, meist bei Frauen mit Mehrlingsschwangerschaften und/oder belastender Anamnese. Mit der derzeitigen Praxis des vorzeitigen Mutterschutzes wird ein grosser Teil der berufstätigen Risikoschwangeren erfasst. Nach Meinung der Amtsärzte könnte eine bessere Organisation am Arbeitsplatz und ein verstärktes Auftreten des Arbeitsinspektorates die Fälle von vorzeitigem Mutterschutz reduzieren, ohne dadurch Schwangere zu gefährden.


Gynakologisch-geburtshilfliche Rundschau | 1995

Promotion in den Niederlanden

Christoph Brezinka

Das Hochschulstudium in den Niederlanden schliesst nicht mit einem Diplom oder Magistertitel ab, sondern mit dem Titel «Doctorandus», der schon die mogliche weitere Laufbahn impliziert. Die Habilitation gibt es nicht, dafur ist das Doktorat im Rahmen einer Promotion der hochste akademische Titel, den eine Universitat verleihen kann, vergleichbar einem angloamerikanischen PhD. Der Autor beschreibt am eigenen Beispiel, wie er an der Erasmus-Universitat Rotterdam seine «Proefschrift» mit dem Titel «The early human fetal ductus arteriosus» einreichte und dann nach erfolgreicher Verteidigung seiner Thesen promovierte.


Gynakologisch-geburtshilfliche Rundschau | 2003

[Water Birth: experience at a university clinic and a district hospital in Austria].

H. Schröcksnadel; Kunczicky; J. Meier; Christoph Brezinka; W. Oberaigner


Gynakologisch-geburtshilfliche Rundschau | 1998

Autorenregister Vol. 38, 1998

Egmont Baumgartner; Annette Roner; Christoph Brezinka; O. Dapunt; Peter Husslein; Hugo Penz; Gesine Menardi; D. Kölle; V. Kunczicky; M. Uhl-Steidl; H. Pontasch; Karin Ludescher; Hanno Ulmer; Anton Bergant; T. Nguyen; R. Moser; R. Winter; Hannes M. Müller; Martin Widschwendter; Manfred G. Mörtl; H. Schröcksnadel; Otto Huter; Ch. Brezinka; E. Artner-Dworzak


Gynakologisch-geburtshilfliche Rundschau | 2003

Gebären im Wasser Erfahrungen einer Universitätsklinik und eines Bezirkskrankenhauses in Österreich

H. Schröcksnadel; V. Kunczicky; J. Meier; Christoph Brezinka; W. Oberaigner


Gynakologisch-geburtshilfliche Rundschau | 1998

Sachregister Vol. 38, 1998

Egmont Baumgartner; Annette Roner; Christoph Brezinka; O. Dapunt; Peter Husslein; Hugo Penz; Gesine Menardi; D. Kölle; V. Kunczicky; M. Uhl-Steidl; H. Pontasch; Karin Ludescher; Hanno Ulmer; Anton Bergant; T. Nguyen; R. Moser; R. Winter; Hannes M. Müller; Martin Widschwendter; Manfred G. Mörtl; H. Schröcksnadel; Otto Huter; Ch. Brezinka; E. Artner-Dworzak

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Ch. Brezinka

Erasmus University Rotterdam

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N. Vavra

University of Vienna

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Hanno Ulmer

University of Innsbruck

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