Frank Neubacher
University of Cologne
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Publication
Featured researches published by Frank Neubacher.
European Journal on Criminal Policy and Research | 1999
Frank Neubacher; Michael Walter; Helena Vaacute; lková; Krzysztof Krajewski
The authors trace and compare the developments in recorded juvenile delinquency in Hamburg, Prague, Cracow and Budapest from 1991-1997 and then analyse the processing and selection procedures of the various justice systems. They devote special attention to ethnic minorities within this filtering process. The most salient feature is that the crime rates and processing structures in the former socialist countries display considerable similarities. It would almost be possible to speak of a specific type of criminal justice system with a typical form of reaction. While in the West, the large number of suspects is considerably reduced during later stages of selection to a much smaller number (those actually sentenced and/or imprisoned), what the authors call a ‘funnel’ model, in the East a smaller number of suspected offenders enters this selection process, but tends to remain within it and be sentenced - the ‘cylinder’ model. These procedural structures have changed little in the 1990s, and there has certainly not been any increasing alignment of the Eastern systems with the Western one. Indeed, the difference has, if anything, become greater. These lower crime statistics as compared with the West - represented here by Hamburg - are, however, not only the result of equally large discrepancies between the ‘real’ crime rates, but in this regard the pro-active crime prevention measures of the police, which in Hamburg have caused the inclusion of an increased number of juveniles and foreigners in the crime statistics since 1995, have also had a great effect. The research project thus clearly demonstrates the importance of interpreting crime statistics neither as a true representation nor as a distorted reflection of the activities of a criminal justice system. Instead, these statistics should be seen as reflecting specific processing procedures and methods of crime control.
Zeitschrift fur die Gesamte Strafrechtswissenschaft | 2007
Frank Neubacher
Abstract I. Einleitung: „Risiko-Management“ und „New Penology“ So unterschiedliche Autoren wie Jakobs, Prittwitz und Frehsee haben bereits vor geraumer Zeit die Verwandlung des Strafrechts in ein „Risikostrafrecht“, gar in ein „Feindstrafrecht“ konstatiert, das hergebrachte rechtsstaatliche Begrenzungen unterlaufe. Auf die in der modernen „Risikogesellschaft“ ubiquitären, aber nur schwer kontrollierbaren abstrakten Gefahren reagiere das Strafrecht zunehmend mit Kriminalisierungen, die immer komplexer und weniger verständlich würden, immer abstraktere Rechtsgüter schützten und immer schwieriger zu implementieren seien. Durch die Verlagerung der Strafbarkeit in das Vorfeld einer Rechtsgutsverletzung („Vorfeldkriminalisierung“) würden nicht nur Freiheitsrechte beschnitten, sondern – in Form von Kontrollierbarkeitsphantasien – unerfüllbare Erwartungen an das Strafrecht hervorgerufen. Die Strafgesetzgebung weise daher zusehends symbolische Züge auf und schädige auf Dauer das Rechtsbewusstsein. Weil diese materiellrechtlichen Tendenzen einhergingen mit strafprozessualen Ansätzen zu einer Beweislastumkehr und zu einer Ausweitung von polizeilichen Kontrollrechten (als verdachtsunabhängigen Vorfeldermittlungen), drohe ein Wandel vom Bürgerstrafrecht zum „Feindstrafrecht“, dessen Basis nicht mehr das Vertrauen in den grundsätzlich rechtstreuen Bürger sei, das gelegentlich enttäuscht werde, sondern latentes Misstrauen. Während Jakobs unter dem Eindruck der Bedrohungen durch den internationalen Terrorismus seinen Frieden mit diesem Strafrecht gemacht zu haben scheint, hält die Strafrechtswissenschaft ihre Kritik an der jüngeren Entwicklung mehrheitlich aufrecht. Ihr Einfluss auf die Strafgesetzgebung ist dadurch nicht größer geworden – vielfach kann nur noch das Bundesverfassungsgericht Einhalt gebieten (z. B. Verfassungswidrigkeit des Jugendstrafvollzugs, Europäischer Haftbefehl, präventive Telefonüberwachung, akustische Wohnraumüberwachung, Rechtsschutz gegen Überbelegung im Strafvollzug, Vermögensstrafe). Von einer Krise des Strafrechts zu sprechen, ist wohl noch untertrieben – erweckt es doch den Eindruck, die künftige Entwicklung sei offen und das Strafrecht stünde gleichsam noch am Scheideweg. Tatsächlich ist der Formenwandel im Strafrecht weitgehend vollzogen, und die neue Sicherheits- und Kontrollbewegung hat ihren Zenit vermutlich noch nicht überschritten.
SICUREZZA E SCIENZE SOCIALI | 2014
Frank Neubacher
The murder of six young Italians shot dead in front of an Italian restaurant in Duisburg in the early hours of the 15th August 2007 marks a cut. Since then, the question came up whether Italian mafias are present and operating on German ground. This article deals with the German perception of the Italian mafias, both operating inside and outside Italy. Findings from different sources, among them science, police and media, are presented and evaluated.
Archive | 2012
Frank Neubacher; Jenny Oelsner; Verena Boxberg; Holger Schmidt
Wie kaum ein anderer ist Wolfgang Heinz mit seinen Forschungen der Rechtswirklichkeit auf den Grund gegangen. Kriminalpolitische Entscheidungen „aus dem Bauch heraus“ oder aus parteipolitischem Kalkül1 sind ihm ein Gräuel. Vor einer „Kriminalpolitik im Blindflug“ hat er stets gewarnt und mit seinen Projekten Politik und Wissenschaft notwendige Fakten an die Hand gegeben. Von besonderem Wert sind seine Zusammenstellungen zur Entwicklung der Jugendkriminalität und der kriminalrechtlichen Sanktionen, die er und seine Mitarbeiter der Öffentlichkeit im Internet offerieren (Konstanzer Inventar Kriminalitätsentwicklung – KIK, Konstanzer Inventar Sanktionsforschung – KIS).2 Dabei hat ihn seine wissenschaftliche Arbeit zu der Auffassung geführt, dass sich im kriminalrechtlichen Umgang mit jungen Straftätern „Milde“ auszahlt.3 Er meint damit natürlich keinen verträumten Idealismus, sondern das auf wissenschaftlichem Erfahrungswissen fußende Programm des 1. JGGÄndG von 1990. Dieser kriminalpolitische Kurs, hier schlagwortartig umrissen mit minimum intervention, Diversion und Haftvermeidung, erfährt in den letzten Jahren zum Teil heftigen Gegenwind aus den Reihen von Politik, Medien und Teilen der Praxis.4 Einen unrühmlichen Höhepunkt stellt der recht oberflächliche Artikel des ZEIT-Chefredakteurs Giovanni Di Lorenzo dar.5 In gewisser Weise ist es kein Zufall, dass sich mediale Angriffe gegen das geltende Jugendstrafrecht Wolfgang Heinz zum Ziel nehmen – steht er doch für einen pointierten, aber stets sachlichen und abgeklärten Stil der Auseinandersetzung. In den vergangenen drei Jahren hat er sich besonders der Frage zugewandt, I.
Archive | 2018
Frank Neubacher; Holger Schmidt
In einem Uberblicksbeitrag ist es schwerlich moglich, alle Forschungsbefunde im Detail darzulegen und zu diskutieren. Wir gehen deshalb wie folgt vor: Zunachst kennzeichnen wir fur den Jugendstrafvollzug masgebliche Entwicklungen der letzten Jahre (1.), um auf dieser Grundlage besonders relevante Fragen und damit zusammenhangende Arbeiten einzuordnen. Dabei behandeln wir schwerpunktmasig die Problembereiche Gewalt und Disziplinierung (2.) sowie Ausbildung und Arbeit, auch unter dem Aspekt der Desistance (3.), bevor wir zum Schluss einen Ausblick geben.
Archive | 2018
Frank Neubacher; Verena Boxberg
Der Begriff Subkultur bezeichnet ein Ensemble von Werten, Regeln und Ausdrucksformen, das in einer gesellschaftlichen Teilgruppe vorherrscht und der dominanten Mehrheitskultur – zumindest in Bezug auf einige Lebensbereiche – entgegengesetzt wird. Auf das Gefangnis bezogen geht es um das Gegenuber bzw. Nebeneinander von offiziellen Vorgaben der Anstalt und inoffiziellen Normen und Regeln der Gefangenen, die deren Verhalten untereinander und zu den Bediensteten betreffen. Der Bruch von subkulturellen Regeln wird von den Gefangenen als wichtiger Anlass intraprisonarer Gewalt genannt. Im Beitrag wird der langsschnittliche Zusammenhang von Subkultur und Gewalt naher erortert und die Rolle der Anstaltsmitarbeiter untersucht. Abschliesend werden Gewaltpraventionsstrategien diskutiert.
SICUREZZA E SCIENZE SOCIALI | 2014
Frank Neubacher
The murder of six young Italians shot dead in front of an Italian restaurant in Duisburg in the early hours of the 15th August 2007 marks a cut. Since then, the question came up whether Italian mafias are present and operating on German ground. This article deals with the German perception of the Italian mafias, both operating inside and outside Italy. Findings from different sources, among them science, police and media, are presented and evaluated
Jura - Juristische Ausbildung | 2011
Benjamin Pesch; Frank Neubacher
Der von Lawrence E. Cohen und Marcus Felson entwickelte und 1979 mit dem Beitrag »Social Change and Crime Rate Trends« in der American Sociological Review vorgestellte Routine Activity Approach ist besonders in Nordamerika zu einem Eckpfeiler kriminologischer Forschung geworden. Der ursprünglich viktimologische Ansatz setzt sich über die Limitationen traditioneller, an der Täterpersönlichkeit orientierter Theorien hinweg und richtet das Augenmerk auf die Tatsituation und die Bedeutung krimineller Gelegenheiten. Er hat sein Erklärungspotenzial inzwischen aber auch außerhalb der Opferforschung unter Beweis gestellt. Umso erstaunlicher ist die Tatsache, dass der Ansatz in der deutschen Literatur bislang nur wenig Beachtung gefunden hat. Der folgende Beitrag stellt den Routine Activity Approach und seine Kernaussagen vor, geht auf seine empirische Validität ein und würdigt diesen innovativen Ansatz in seiner Bedeutung für kriminologische Theorie und Praxis.
Jura - Juristische Ausbildung | 2010
Frank Neubacher
Der vereitelte Anschlag eines 23-jährigen, im Jemen ausgebildeten Nigerianers auf ein mit 290 Passagieren besetztes Flugzeug am 25. 12. 2009 hat die Diskussion um Hintergründe und Reaktionen auf den internationalen Terrorismus neu entfacht. Im Folgenden wird das Phänomen des Terrorismus kriminologisch eingeordnet und ein Bezug zum deutschen Linksterrorismus der siebziger und achtziger Jahre hergestellt. Dabei wird besonders der Prozess der Radikalisierung untersucht. Es wird aufgezeigt, inwiefern trotz aller ideologischen und operativen Unterschiede zwischen der den deutschen Staat bekämpfenden RAF (Rote Armee Fraktion) und der global agierenden Al-Qaida Gemeinsamkeiten bestehen.
Jura - Juristische Ausbildung | 2010
Frank Neubacher; Mario Bachmann
A hat seinen Laptop zur Reparatur in das Computerfachgeschäft des B gebracht. Als er nach einiger Zeit den Laden aufsucht, um seinGerätwiederabzuholen, teiltBihmmit,dassderLaptopleider irreparabel sei. Daraufhin kommt es zu einem Streit, in dessen Folge A aus Wut wahrheitswidrig behauptet, dass der Laptop erst durch B völlig funktionsuntüchtig geworden sei und er ihm daher einen neuen aushändigen müsse. B lehnt dies jedoch ab, legt den Laptop des A auf den Tresen und fordert diesen zum Verlassen des Geschäfts auf. A erkennt, dass er seinen Laptop im Grunde nur noch entsorgen kann und beschließt, sich ein neues Gerät im Internet zu ersteigern. Gleichwohl will er den B nicht einfach so »davonkommen«lassen, sondern ihmwenigstensnocheinenkleinen »Denkzettel« geben. A nimmt daher ein auf dem Tresen liegendes Taschenmesser, zeigt auf das über einem Arbeitstisch angebrachte Foto von B’s Tochter und gibt ihm durch eindeutige Gesten zu verstehen, dass er diese demnächst töten wolle. A will dies freilich keinesfalls tun. B zeigt sich, um A nicht weiter zu provozieren, erschrocken, obwohl er dessen Andeutungen in Wahrheit nicht ernst nimmt, weil er den A in der Vergangenheit zwar als impulsiven, im Grunde aber völlig harmlosen Menschen kennen gelernt hat. A merkt, dass B nicht wirklich zu verängstigen ist und beschließt, den Laden zu verlassen. Beim Hinausgehen entdeckt er zufällig ein recht teures Notebook, nimmt dieses spontan aus dem Regal und verlässt damit eilig das Geschäft. B, der alles beobachtethat, folgt ihmsogleichundergreiftdasNotebook,alser den A auf dem Gehweg erreicht. Letzterer stößt B sogleich mit Wucht gegen eine Wand, wodurch dieser Prellungen davonträgt. Das Gerangel um das Gerät setzt sich dennoch fort, bis sich A plötzlich ohne das Notebook entfernt, weil er erkennt, dass sich B nicht abschütteln lässt. Prüfen Sie die Strafbarkeit des A! Eventuell erforderliche Strafanträge sind gestellt.