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Featured researches published by H. Rudolph.
Archive | 1968
H. Orthuber; Wolfgang Becker; E. Scheiber; G. Winkler; C. Bachem; I. Wolz; H. Rudolph; W. Ulrich; H. B. Acker; H. Thiele; J. Büchner; F. Fell; E. Gutenberg; Th. Heiss; W. Kalveram; J. Mand; C. W. Meyer; D. A. A. Morsch; M. Munz; R. Pawel; M. Schönfeld
Der Zweck eines Unternehmens als selbstandige Wirtschaftseinheit im System der Marktwirtschaft besteht nicht allein in der Bedarfsdeckung Dritter mit Hilfe der von ihm hervorgebrachten Leistungen, sondern daruber hinaus auch in der Bedarfsdeckung der im Unternehmen Mitarbeitenden in Form des Einkommens, das sie als Arbeitsentgelt vom Unternehmen beziehen, sowie in der Bedarfsdeckung der Unternehmer durch den finanziellen Gewinn, den das Unternehmen bringen soll. Das gegenseitige Verhaltnis dieser drei Blickrichtungen des Bedarfsdeckungszweckes wird dadurch gekennzeichnet, das das Ausmas der Erfullung der beiden letztgenannten — auf die Dauer gesehen — vom Grad der Erreichung des ersten abhangt; denn der Wirtschaftsprozes des Unternehmens grundet sich auf den Einsatz finanzieller Mittel zum Hervorbringen der fur die Bedarfsdeckung Dritter bestimmten Leistungen und auf der diesen Einsatz ubersteigenden Wiedergewinnung der Mittel durch die entgeltliche Abgabe der Leistungen an Dritte.
Archive | 1968
H. Orthuber; Wolfgang Becker; E. Scheiber; G. Winkler; C. Bachem; I. Wolz; H. Rudolph; W. Ulrich; H. B. Acker; H. Thiele; J. Büchner; F. Fell; E. Gutenberg; Th. Heiss; W. Kalveram; J. Mand; C. W. Meyer; D. A. A. Morsch; M. Munz; R. Pawel; M. Schönfeld
Wettbewerb, das deutsche Wort fur „Konkurrenz“, ist der Wettlauf im wirtschaftlichen Verkehr, der Leistungskampf zwischen Wirtschaftseinheiten am Markt. Als Leistungskampf steigert er die eigene Leistung und bietet die Gewahr fur Belieferung des Marktes mit besseren Produkten zu niedrigsten Preisen. Als Kundenbeeinflussung mit allen Mitteln der modernen Werbung fehlt es ihm haufig an dem Effekt der Leistungssteigerung; es sollen nur moglichst grose Verbraucherkreise veranlast werden, sich dem eigenen Unternehmen zuzuwenden. Als unlauterer Wettbewerb behindert er die Mitbewerber, zerstort damit den freien Leistungskampf und gleichzeitig die Marktwirtschaft.
Archive | 1968
Dipl.-Kfm. H. Orthuber; Wolfgang Becker; E. Scheiber; G. Winkler; Dipl.-Volksw. C. Bachem; Dipl.-Volksw. I. Wolz; H. Rudolph; W. Ulrich; Dipl.-Volksw. Dr. H. B. Acker; Dipl.-Ing. H. Thiele; J. Büchner; Dipl.-Kfm. F. Fell; E. Gutenberg; Th. Heiss; W. Kalveram; Dipl.-Kfm. J. Mand; C. W. Meyer; Finanzpräsident a. D. A. A. Morsch; M. Munz; R. Pawel; M. Schönfeld
Wenn es sich auch sehr schwer feststellen last, wo und zu welcher Zeit mit dem Brauen des Bieres begonnen wurde, es finden sich dennoch zahlreiche Hinweise darauf, das die Kunst der Bierbereitung in vorchristlicher Zeit bekannt gewesen sein mus. Die Geschichte lehrt, die Babylonier hatten Bier zum ersten Male gebraut. Wenn man auch diese Uberlieferung mit einiger Vorsicht aufnehmen sollte, weil exakte Unterlagen uber den ersten Ort des Bierbrauens fehlen, so wurde doch uberliefert, das die Babylonier Bier aus Brot bereiteten. Sie sollen trockenes Brot in Wasser aufgeweicht haben; den Brei lies man vergaren. Dies soll die ursprungliche Art der Bierbereitung gewesen sein. Eine zweite Art der Bierherstellung bei den Babyloniern bestand darin, das man an Stelle trockenen Brotes aus Mehlbrei Bier herstellte; eine Vervollkommnung erfuhr die Bierbereitung dadurch, als man in der Folge dazu uberging, Bier aus Malz und Korn zu bereiten. Die Griechen lernten bei den Babyloniern und die Romer bei den Griechen. Bier wurde in Griechenland und im alten Rom bekannt, auch wenn man es dort nicht hoch schatzte. Die Germanen bekamen von der Bierbereitung Kunde, als sich die Romer aufgemacht hatten, Germanien zu unterwerfen. Die Germanen zeigten sich als gelehrige Schuler. Sie kamen dahinter, das es gut sei, Bier zu wurzen, und so setzten sie der „Wurze“ Eichenrinde und Hopfen zu.
Archive | 1968
H. Orthuber; Wolfgang Becker; E. Scheiber; G. Winkler; C. Bachem; I. Wolz; H. Rudolph; W. Ulrich; H. B. Acker; H. Thiele; J. Büchner; F. Fell; E. Gutenberg; Th. Heiss; W. Kalveram; J. Mand; C. W. Meyer; D. A. A. Morsch; M. Munz; R. Pawel; M. Schönfeld
Uber die speziellen Fertigungsmethoden und -verfahren hinaus, die im 2. Kapitel dargestellt wurden, sollen in dem folgenden Abschnitt die grundsatzlichen Fragen der industriellen Fertigung behandelt werden. Dabei werden nicht nur die in der Industrie anzutreffenden Fertigungssysteme, sondern auch Probleme der Arbeitsvorbereitung, der Rationalisierung und der Entlohnung zur Sprache kommen.
Archive | 1968
H. Orthuber; Wolfgang Becker; E. Scheiber; G. Winkler; C. Bachem; I. Wolz; H. Rudolph; W. Ulrich; H. B. Acker; H. Thiele; J. Büchner; F. Fell; E. Gutenberg; Th. Heiss; W. Kalveram; J. Mand; C. W. Meyer; D. A. A. Morsch; M. Munz; R. Pawel; M. Schönfeld
Jeder Kaufmann, der ein Unternehmen leitet, mochte sich daruber unterrichten, ob sein Unternehmen rentabel arbeitet, d. h. ob auch bei der Durchfuhrung der betrieblichen Aufgaben ein Erfolg erwirtschaftet wird. Daruber hinaus will der Kaufmann wissen, welche Vermogenspositionen er sein eigen nennen kann und welche Schulden auf seinem Unternehmen lasten.
Archive | 1968
Dipl.-Kfm. H. Orthuber; Wolfgang Becker; E. Scheiber; G. Winkler; Dipl.-Volksw. C. Bachem; Dipl.-Volksw. I. Wolz; H. Rudolph; W. Ulrich; Dipl.-Volksw. Dr. H. B. Acker; Dipl.-Ing. H. Thiele; J. Büchner; Dipl.-Kfm. F. Fell; E. Gutenberg; Th. Heiss; W. Kalveram; Dipl.-Kfm. J. Mand; C. W. Meyer; Finanzpräsident a. D. A. A. Morsch; M. Munz; R. Pawel; M. Schönfeld
Fur die Gliederung der Bilanz bestanden bis zum Erlas der Aktienrechtsnovelle (1931) keine einheitlichen Vorschriften. Der Grundsatz der Bilanzklarheit und der Bilanzwahrheit durfte aber auch nach den alten Vorschriften nicht verletzt werden. Trotzdem konnte nur zu oft ein Verstos gegen die elementarsten Grundsatze der Bilanzaufstellung (Bilanzdurchsichtigkeit) festgestellt werden, so das der Gesetzgeber bereits in der Aktienrechtsnovelle und dann in dem spater erlassenen Aktiengesetz einheitliche Gliederungsvorschriften fur die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung aufgestellt hat. Es handelt sich hier um zwingende Vorschriften, die nicht ohne weiteres geandert werden konnen, es sei denn, das der Geschaftszweig eine abweichende Gliederung bedingt, die aber dem Bilanzschema gleichwertig sein mus.
Archive | 1968
Dipl.-Kfm. H. Orthuber; Wolfgang Becker; E. Scheiber; G. Winkler; Dipl.-Volksw. C. Bachem; Dipl.-Volksw. I. Wolz; H. Rudolph; W. Ulrich; Dipl.-Volksw. Dr. H. B. Acker; Dipl.-Ing. H. Thiele; J. Büchner; Dipl.-Kfm. F. Fell; E. Gutenberg; Th. Heiss; W. Kalveram; Dipl.-Kfm. J. Mand; C. W. Meyer; Finanzpräsident a. D. A. A. Morsch; M. Munz; R. Pawel; M. Schönfeld
Die richtige Bewertung ist die Grundlage fur eine ordnungsmasige Bilanzierung. Der allgemeine Grundsatz ist in § 40 HGB niedergelegt, worin es heist, das samtliche Vermogensgegenstande und Schulden nach dem Werte im Zeitpunkt der Aufstellung festzusetzen sind. Diese allgemeine Formulierung des Gesetzgebers last grundsatzlich Tageswerte zu. In der Wertfestsetzung hat demnach die bilanzierende Unternehmung Handlungsfreiheit; es wird von ihr verlangt, das sie die Bilanzwerte wie ein ordentlicher Kaufmann feststellt, das heist, das sie das Prinzip der Vorsicht nicht auser acht last. Diese allgemeine Gesetzesvorschrift des HGB findet eine weitgehende Erganzung und Auslegung durch die Bewertungsbestimmungen fur Aktiengesellschaften, die heute allgemein zu den Grundsatzen ordentlicher kaufmannischer Buchfuhrung und Bilanzierung gehoren. Auch jede andere Unternehmung kann also die aktienrechtlichen Bewertungsvorschriften fur sich anwenden.
Archive | 1968
H. Orthuber; Wolfgang Becker; E. Scheiber; G. Winkler; C. Bachem; I. Wolz; H. Rudolph; W. Ulrich; H. B. Acker; H. Thiele; J. Büchner; F. Fell; E. Gutenberg; Th. Heiss; W. Kalveram; J. Mand; C. W. Meyer; D. A. A. Morsch; M. Munz; R. Pawel; M. Schönfeld
Die oben angedeuteten Aufgaben der Verbande treffen auch fur die Institutionen der Getranke-Wirtschaft zu. Es gibt allerdings keinen Gesamtverband der Getranke-Wirtschaft wie etwa in der Textil-Industrie, der als oberstes Sprachrohr die zahlreichen Verbande vertritt. Die einzelnen Aufgaben wirtschaftlicher und sozialpolitischer Art werden von den einzelnen Verbanden (Bundesverbanden, Fachverbanden) wahrgenommen.
Archive | 1968
H. Orthuber; Wolfgang Becker; E. Scheiber; G. Winkler; C. Bachem; I. Wolz; H. Rudolph; W. Ulrich; H. B. Acker; H. Thiele; J. Büchner; F. Fell; E. Gutenberg; Th. Heiss; W. Kalveram; J. Mand; C. W. Meyer; D. A. A. Morsch; M. Munz; R. Pawel; M. Schönfeld
Die Finanzierungspolitik (Finanzpolitik) ist ein Teilgebiet der Unternehmungspolitik und umfast die Summe aller Masnahmen der Finanzierung einer Unternehmung zur Befriedigung des Finanzbedarfs. Eine erfolgreiche Finanzierungspolitik kann nur auf der Grundlage eines intakten Unternehmens mit einem Finanzplan durchgefuhrt werden. Jede Unternehmung hat eine Reihe von Finanzierungsmoglichkeiten, die unter Berucksichtigung der Sicherheit, Liquiditat und Rentabilitat ausgewahlt werden mussen. Die finanzierungspolitischen Entscheidungen erfolgen jedoch in der Praxis nicht nur nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten, sondern auch unter Berucksichtigung des Standpunktes der Eigentumer, Anteilseigener, Aktionare, der Kreditinstitute und nicht zuletzt des Geld- und Kapitalmarktes.
Archive | 1968
Dipl.-Kfm. H. Orthuber; Wolfgang Becker; E. Scheiber; G. Winkler; Dipl.-Volksw. C. Bachem; Dipl.-Volksw. I. Wolz; H. Rudolph; W. Ulrich; Dipl.-Volksw. Dr. H. B. Acker; Dipl.-Ing. H. Thiele; J. Büchner; Dipl.-Kfm. F. Fell; E. Gutenberg; Th. Heiss; W. Kalveram; Dipl.-Kfm. J. Mand; C. W. Meyer; Finanzpräsident a. D. A. A. Morsch; M. Munz; R. Pawel; M. Schönfeld
Der Industriebetrieb ist in der modernen arbeitsteiligen Wirtschaft in mehrfacher Weise in das volkswirtschaftliche Grundgefuge eingegliedert. Besonders zwei Nahtstellen sind wegen ihrer Bedeutung hervorzuheben: der Absatzbereich, der die Leistungen (Produkte in wirtschaftlichem Sinne) des Betriebes an nachgelagerte Wirtschaftssubjekte, Betriebe oder Haushaltungen, verkauft, und der Beschaffungsbereich, der die Leistungen vorgelagerter Wirtschaftssubjekte als Gebrauchs- oder Verbrauchsguter und Dienste einkauft. In der Marktwirtschaft tritt der (selbstandige) Betrieb (die Unternehmung) auf den Absatzmarkten seiner Leistungen als Anbieter, auf den Beschaffungsmarkten der fur den Produktionsprozes notwendigen Sachguter und Dienste als Nachfrager auf. Zwischen diesen „Nahtfunktionen“ — Beschaffung und Absatz — vollziehen sich die ubrigen betrieblichen Tatigkeiten, wie insbesondere die Erzeugung (Produktion im technischen Sinne).