Hans Krämer
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Featured researches published by Hans Krämer.
Archive | 1970
Hans Krämer; Manfred Schüler; Dieter Weis
Zu den besonderen Leistungen der Gemeinden auf dem Gebiet der Versorgung gehoren neben der Wasser- und Energiebereitstellung die Stadtentwasserung, die Mullbeseitigung und -verwertung und zumindest von einer gewissen Grose der Gemeinden an auch die Strasenreinigung.
Archive | 1970
Hans Krämer; Manfred Schüler; Dieter Weis
Im Laufe der bisher angestellten Uberlegungen ging es einerseits darum, bestehende Gebuhren an die Kosten anzupassen oder die Kosten fur gebuhrenfahige Leistungen zu senken. Es mus aber auch die Moglichkeit in Betracht gezogen werden, Gebuhren fur Leistungen zu erheben, die bisher kostenlos erbracht wurden. Derartige Gebuhren sind zur Zeit vor allem fur die Benutzung von Strasen und Platzen im Gesprach.
Archive | 1970
Hans Krämer; Manfred Schüler; Dieter Weis
Abschliesend soll versucht werden abzuschatzen, in welchem Ausmas sich die kommunale Finanzmasse erhohen wurde, wenn die gemeindlichen Gebuhren ganz oder zum Teil auf eine kostendeckende Hohe gebracht wurden. Diese Forderung ist wiederholt in Zusammenhang mit Vorschlagen zur Finanzreform und insbesondere zur Erhohung der kommunalen Finanzmasse im Rahmen der Finanzreform erhoben worden. So hat der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Finanzreformgesetzes der Bundesregierung ausgefuhrt: »Eine weitere Verstarkung der kommunalen Einnahmen kann im Rahmen der gemeindlichen Selbstverwaltung dadurch erzielt werden, das die Gebuhren tunlichst auf eine kostendeckende Hohe angehoben werden.«25
Archive | 1970
Hans Krämer; Manfred Schüler; Dieter Weis
17. Aug. 2011 Zur Funktion der Rechtsvergleichung kommunaler Finanzsysteme Das Finanzsystem der Kommunen aus ökonomischer Sicht . . . . . . . . staatliche, verfassungsund europarechtliche Aspekte der Zweitwohnungsteuer, Diss. Diese ist nur insofern statthaft, als dass noch keine Kostendeckung in Be-. Diese entsteht aus dem vertieften Wissen um rechtliche und ökonomische ZuEinsparpotenzialen auch Sicherheitsaspekte. Ansicht 39: Gesamtkosten, Einnahmen und Zuschussbedarf kommunaler Schwimmbäder. Bilanzen, der Gewinnund Verlustrechnungen sowie der finanzwirtschaftlichen Planungen bis. I. Ökonomische Grundlagen der föderalen Finanzverfassung. 1. Kosteneffizienz spricht für eine zentrale Aufgabenerfüllung, wenn die DurchGemeinden und Gemeindeverbände staatsrechtlich als Teil der Länder ckungsgraden in den einzelnen Gebührenhaushalten. Finanzwirtschaft, Baden-Baden 1999. Ebook library Rechtliche, ökonomische und finanzwirtschaftliche Aspekte der Kostendeckung kommunaler Gebührenhaushalte kostenlose PDF Bücher.
Archive | 1966
Hans Krämer; Manfred Schüler; Gerhard Stümpfig; Dieter Weis
Im Laufe des Jahres 1963 zeigten sich in einigen Landern der Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft zunehmende Preissteigerungstendenzen, die auf die anderen Lander der Gemeinschaft uberzugreifen drohten. In dieser Lage entschlossen sich die Mitgliedstaaten der EWG, gemeinsam darauf hinzuarbeiten, eine Uberhitzung der Konjunktur zu vermeiden. Das Ergebnis dieser Bemuhungen war die Empfehlung des Ministerrats der EWG vom 15. April 1964 fur Masnahmen zur Wiederherstellung des inneren und auseren Gleichgewichts der Wirtschaftsentwicklung in der Gemeinschaft1.
Archive | 1966
Hans Krämer; Manfred Schüler; Gerhard Stümpfig; Dieter Weis
Die im vorigen Abschnitt dargestellten Grosenordnungen lassen erkennen, das die kommunale Finanzwirtschaft einen wesentlichen Einflus auf den Wirtschaftsablauf ausubt. Die Frage dieses Einflusses der Gemeindehaushalte — und der offentlichen Haushalte allgemein — stellt sich seit Jahren in einer Situation anhaltender Hochkonjunktur. Es handelt sich nicht, wie etwa zur Zeit der Depression der dreisiger Jahre, darum, das die offentlichen Haushalte bei der Aufrechterhaltung der Vollbeschaftigung versagt hatten. Legt man fur den vorliegenden Zusammenhang als Ziele der Wirtschaftspolitik das sogenannte magische Dreieck zugrunde, d. h. Vollbeschaftigung, Preisstabilitat und ausenwirtschaftliches Gleichgewicht, so stehen von diesen drei Zielen unmittelbar nur Vollbeschaftigung und Preisstabilitat mit den Gemeindehaushalten in Zusammenhang. Das vom sogenannten magischen Dreieck nicht erfaste wirtschaftspolitische Ziel des stetigen Wirtschaftswachstums soll dabei zunachst ausgeklammert werden.
Archive | 1966
Hans Krämer; Manfred Schüler; Gerhard Stümpfig; Dieter Weis
Die Einnahmen und Ausgaben aller Gemeinden (GV) machten in den letzten Jahren etwa 30–35 Mrd. DM aus, das sind rd. 30 v. H. aller offentlichen Ausgaben.
Archive | 1966
Hans Krämer; Manfred Schüler; Gerhard Stümpfig; Dieter Weis
Bei der Erorterung von Moglichkeiten, die haushaltspolitischen Masnahmen der Gemeinden den konjunkturpolitischen Zielsetzungen des Staates anzupassen, ist zu berucksichtigen, das zu den wichtigen staatspolitischen Grundsatzen, die in der Verfassung der Bundesrepublik niedergelegt sind, die Selbstverwaltung der Gemeinden gehort. Nach Artikel 28 GG mus den Gemeinden »das Recht gewahrleistet sein, alle Angelegenheiten der ortlichen Gemeinschaft im Rahmen der Gesetze in eigener Verantwortung zu regeln«. Dieser Satz last zwar die Moglichkeit offen, der Tatigkeit der Gemeinden durch Gesetze Grenzen zu setzen. Wieweit das zulassig ist, ohne die kommunale Selbstverwaltung in ihrem Wesen anzutasten, kann hier jedoch unerortert bleiben. In unserem Zusammenhang kommt es lediglich auf folgendes an: Da die Selbstverwaltung der Gemeinden im Grundgesetz verankert ist, mus bei staatlichen Masnahmen, welche die Gemeinden betreffen, vorzugsweise diejenige gewahlt werden, welche die kommunale Eigenverantwortung am wenigsten beeintrachtigt.
Archive | 1966
Hans Krämer; Manfred Schüler; Gerhard Stümpfig; Dieter Weis
Auch wenn man die Moglichkeiten einer freiwilligen Einordnung der Gemeindehaushalte unter den zuvor beschriebenen Voraussetzungen nicht von vornherein zu gering veranschlagen sollte, bleibt doch die Frage zu prufen, welche institutionellen Vorkehrungen fur den Fall des Nichtfunktionierens der freiwilligen Einordnung der Gemeinden getroffen werden konnen, um das Zustandekommen der gewunschten Ergebnisse zu sichern. Es stellt sich dann die Aufgabe, die Gemeinden auf gesetzlichem Wege in eine umfassende Konjunkturpolitik einzubeziehen. Dabei sind zwei Aufgaben zu losen: a) die politische Aufgabe, angesichts der in der Bundesrepublik gegebenen Dezentralisierung der Steuer- und Ausgabenpolitik eine »staatsrechtliche Konstruktion einer politischen Maschinerie, die eine elastische und zugleich vom demokratischen Standpunkt aus befriedigend funktionierende Handhabung der ‚monetary fiscal policy‘ gewahrleistet48«, zu entwickeln und b) die wirtschaftliche Aufgabe, den Mechanismus so zu gestalten, das ein moglichst hoher konjunkturpolitischer Wirkungsgrad erzielt wird. Hat man sich fur die Einbeziehung der Gemeinden in eine umfassende Konjunkturpolitik entschieden, wird man mit einer isolierten Masnahme das angestrebte Ziel nicht erreichen. »Mogen auch die Akzente verschieden gesetzt werden, Einigkeit herrscht daruber, das nur eine Kombination steuer-, ausgabe- und kreditpolitischer Masnahmen eine rationelle Verwirklichung der Ziele des Bedarfsdeckungs- und der Ordnungsfinanz gestattet und das daruber hinaus die Finanzpolitik einer harmonischen Erganzung durch wahrungspolitische Masnahmen bedarf49«.
Archive | 1966
Hans Krämer; Manfred Schüler; Gerhard Stümpfig; Dieter Weis