Heinrich Pehle
University of Erlangen-Nuremberg
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Featured researches published by Heinrich Pehle.
Archive | 2001
Roland Sturm; Heinrich Pehle
Die systematische Erforschung der Europaisierung des deutschen Regierungssystems steckt noch in den Kinderschuhen. Auch wenn inzwischen wohl unumstritten ist, das es das „alte“ deutsche Regierungssystem mit festen durch Staatsgrenzen markierte Grenzlinien politischer Gestaltung nicht mehr gibt, bedeutet dies nicht, das schon heute eindeutig zu bestimmen ist, wie das „neue“ deutsche Regierungssystem an einem fiktiven Ende des Europaisierungsprozesses aussehen wird. Die Konturen des neuen deutschen Regierungssystems schalen sich erst allmahlich heraus.
Archive | 2008
Heinrich Pehle; Roland Sturm
Der Begriff „Europaisierung“ fand mit der fortschreitenden Europaischen Integration zunachst ausschliesich mit Blick auf die Entwicklung supranationaler Institutionen, Normen und Politiken Eingang in die politikwissenschaftliche Literatur (Knill/Winkler 2006: 216). Von dieser, traditionell als Vergemeinschaftung politischer Aufgaben bezeichneten Dimension, die auf die Ubertragung ehemals nationalstaatlicher Kompetenzen auf die Europaische Union abhebt, gilt es ein Analysekonzept abzugrenzen, wie es diesem Beitrag zugrunde liegt. Es versteht den Kompetenztransfer nach „Brussel“ nicht mehr als primaren Untersuchungsgegenstand, sondern vielmehr als Ausgangspunkt wissenschaftlichen Bemuhens. Kurz gesagt richtet sich das Augenmerk der neueren Europaisierungsliteratur somit auf die Veranderungen auf der Ebene der Nationalstaaten, die durch die Europaische Integration verursacht worden sind.
Archive | 2002
Heinrich Pehle
Der Begriff „Konsensdemokratie“ wird in der Politikwissenschaft unterschiedlich definiert. Arend Lijphart beispielsweise nutzt ihn in Fortschreibung seines Konzepts der consociational democracy zur Kennzeichnung bestimmter institutioneller Arrangements, die es insbesondere in Landern mit tiefen ethnischen und religiosen Konfliktlinien erlauben, die knappe Ressource „Konsens“ fur die Prozesse der politischen Willensbildung und Entscheidungsfindung zu mobilisieren. Fur Lijphart bezieht sich die Rede von der Konsensdemokratie damit ausdrucklich „not to culture but to structure“.1 Diesem Beitrag liegt ein anderes, weil auf die politische Kultur der untersuchten Lander abzielendes Begriffsverstandnis zu Grunde. Unter diesem Aspekt jedenfalls ist vollig unstrittig, dass Schweden als Konsensdemokratie einzustufen ist: Politische Ausgewogenheit, Verhandlung, Integration und das Vorherrschen eines pragmatischen Konsenses sind die Schlusselbegriffe, die in der Analyse der schwedischen Politik, gleich durch welchen Autor, immer wieder auftauchen.2 Bernd Henningsen hat seiner eingehenden Untersuchung der politischen Kultur Schwedens nicht zufallig den Begriff samforstand zugrunde gelegt. Samforstand bedeutet Verstandigung, Einvernehmen, Ubereinstimmung uber die grundlegenden Werte und Ziele des Gemeinwesens uber die Parteigrenzen hinweg.3
Archive | 1993
Heinrich Pehle
Die politikwissenschaftlichen Komparatisten berufen sich haufig auf eine ehrwurdige, bis auf Aristoteles zuruckreichende Tradition. Der Vergleich als Methode ist in der Tat ein wissenschaftsgeschichtlich altes, die Vergleichende Politikwissenschaft als spezielles Teilgebiet jedoch ist ein relativ neues Phanomen (Berg-Schlosser/Muller-Rommel 1991: 13). Diese Teildisziplin wiederum fust auf der Tradition des „comparative government“, der „Vergleichenden Regierungs(formen)lehre“, die auf die Beschreibung und Analyse institutioneller Phanomene in mehreren Landern abzielt (Hartmann 1980: 9). Der internationale Policy-Vergleich ist der jungste Spros der Vergleichenden Politikwissenschaft — entwickelt zuerst in der amerikanischen Politikwissenschaft wahrend der 60er und 70er Jahre. Entsprechend durftig bearbeitet ist das wissenschaftliche Umfeld internationaler Politikfeld-Vergleiche. Ihre Theorie ist noch weit weniger entwickelt als die der jeweils nationalen Policy-Forschung (Sturm 1989: 18). Erst recht gilt dies fur ein so junges Politikfeld wie die Umweltpolitik, die in den westlichen Industrienationen als eigenstandiger Politikbereich erst seit Ende der 60er Jahre existiert.
GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik | 2015
Heinrich Pehle
Zusammenfassung In Reaktion auf das Reaktorungluck von Fukushima, das sich im Marz 2011 ereignete, nahm die damalige Bundesregierung die sogenannte Energiewende in Angriff – laut dem seinerzeitigen Bundesumweltminister Peter Altmaier das „groste Projekt seit dem Wiederaufbau“. Das Fundament dieses Vorhabens war jedoch bereits mehr als ein Jahrzehnt vorher gelegt worden und zwar durch das im Jahr 2000 verkundete „Gesetz fur den Vorrang Erneuerbarer Energien“, das allgemein als „Erneuerbare-Energien-Gesetz“, kurz „EEG“, bezeichnet wird. Schlagworter: Energiepolitik, Energiewende, Kernenergie, Fukushima ----- Bibliographie: Pehle, Heinrich: „EEG 2.0“: Die Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, GWP, 1-2015, S. 25-30. https://doi.org/10.3224/gwp.v64i1.18254
GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik | 2014
Heinrich Pehle
Zusammenfassung Mit dem Beschluss vom Februar 2014, diejenigen Verfahrensgegenstande, die sich auf den OMT-Schluss der EZB bezogen, vom ubrigen Verfahren abzutrennen, sondern das Verfahren auszusetzen und dem Gerichtshof der Europaischen Union (EuGH) in diesem Zusammenhang mehrere Fragen zur Vorabentscheidung vorzulegen, hat sich das deutsche Verfassungsgericht damit erstmals dazu verstanden, den EuGH im Wege einer Vorabentscheidung zu konsultieren. Damit stellt sich die seit Jahren viel diskutierte die Frage nach dem Verhaltnis von BVerfG und EuGH in einem neuen Licht. Schlagworter: Bundesverfassungsgericht, EuGH, EZB, OMT ----- Bibliographie: Pehle, Heinrich: Das Bundesverfassungsgericht zum ESM: Der Vorlagebeschluss fur den Gerichtshof der Europaischen Union: Wer hat das „allerletzte Wort“ im europaischen Verfassungsgerichtsverbund?, GWP, 2-2014, S. 245-251. https://doi.org/10.3224/gwp.v63i2.16256
GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik | 2012
Heinrich Pehle
Zusammenfassung Im Streit um den Euro-Plus-Pakt, den Europaischen Stabilitatsmechanismus ESM und den Fiskalvertrag bescheinigt das Bundesverfassungsgericht der Bundesregierung, sie habe die Rechte des Parlaments verletzt. Offen blieb, sind die europaischen Vertrage verfassungskonform? Schlagworter: Bundestag, Budgetrecht, Euro-Krise, Grundgesetz, Finanzkrise, Bundesverfassungsgericht
Zeitschrift für Politik | 2010
Heinrich Pehle; Roland Sturm
Der fortlaufende Prozess der europäischen Integration relativiert zunehmend den Ausschließlichkeitsanspruch des Nationalstaats als Bezugsrahmen politischen Handelns. Dies geschieht vor allem durch die Ausweitung des Geltungsbereichs der Gemeinschaftsbeziehungsweise Unionspolitiken, aber auch durch die schrittweise Umgestaltung des institutionellen Gefüges auf europäischer Ebene. Nationale politische Strukturen werden sowohl durch ihre Ausrichtung auf die europäische Ebene als auch im Hinblick auf die durch die EU beeinflussten Voraussetzungen politischen Entscheidens substantiell verändert. Es liegt die Vermutung nahe, dass dies auch und gerade für die politischen Parteien als den »dominierenden Trägern der politischen Willensbildung«1 gelten müsste. Die seit einigen Jahren für viele beinahe schon zur Selbstverständlichkeit gewordene Rede von einer »Europäisierung der Parteienlandschaft«2 scheint diese Vermutung zum Ausdruck bringen zu wollen. Die empirische Forschung zum Themenbereich »Europäisierung nationaler Parteien« hat sich zum einen darauf konzentriert zu fragen, ob die interne Organisation der nationalen Parteien in Europa sich als Folge ihrer »Europäisierung« verändert habe.3 Die ermittelte Distanz der Parteiführung zur Basis in europäischen Angelegenheiten, insbesondere wenn die Führung Regierungsfunktionen wahrnimmt, ist allerdings kein Sonderfall, sondern ein ubiquitäres Phänomen auch in anderen Politikfeldern. Aussagekräftiger für die parteipolitische Nebenrolle Europas in den nationalen Parteiensystemen der EU-Mitgliedstaaten ist die geringe Zahl von EU-Spezialisten in den Parteiorganisationen
GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik | 2010
Heinrich Pehle
Zusammenfassung Die „Europarechtsprechung“ des Bundesverfassungsgerichts hat mit dem Beschluss der Karlsruher Richter zum so genannten Mangold-Urteil des EuGH vom Juli 2010 eine uberraschende Wendung genommen. Hatte sich das Verfassungsgericht in seinem Urteil zum Vertrag von Lissabon ein Jahr zuvor noch ausdrucklich vorbehalten, Handlungen der europaischen Organe daraufhin zu prufen, ob sie sich im Rahmen der ihnen von den Mitgliedstaaten eingeraumten Ermachtigung bewegen, legt es nunmehr seine Prufungskompetenz deutlich enger aus. Schlagworter: Grundgesetz, Lissabon-Urteil, Arbeitsrecht, JobcenterEU, EUGh
GWP – Gesellschaft. Wirtschaft. Politik | 2008
Heinrich Pehle
Zusammenfassung Die Entscheidung uber Streitigkeiten von Bund und Landern obliegt dem Bundesverfassungsgericht. Obwohl damit eine Kernkompetenz des Verfassungsgerichts angesprochen ist, sind politikwissenschaftliche Analysen der foderalen Streitschlichtung des Gerichts Mangelware. Der Beitrag zeigt, dass und wie das Gericht geradezu zu einer „Schutzmacht“ fur die Lander geworden ist. Schlagworter: Bundesverfassungsgericht, Foderalismus, Bundeslander, Bund, Richterwahl, Normenkontrolle, Grundgesetz, Verfassungsbeschwerde