Jan C. Joerden
European University Viadrina
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Publication
Featured researches published by Jan C. Joerden.
Logica Universalis | 2012
Jan C. Joerden
The article expands the traditional system of concepts used in deontic logic, in order to allow the inclusion of supererogatory behaviour. This requires the development of a deontic decagon. In addition, it is shown how this decagon can be used to interpret deontic terms, e.g. in Islamic Law.
Archive | 1999
Jan C. Joerden; Bodo Busch
Der Band umfasst in seinem ersten Teil Beitrage zu den historischen, philosophischen und religioesen Grundlagen der Tierethik. Im zweiten Teil des Bandes wird in verschiedenen Einzeldarstellungen auf die praktischen Probleme der Tierethik eingegangen, und zwar insbesondere auf die Schwierigkeiten, die sich bei der Tierhaltung, den Tiertransporten, den Tierversuchen und der Realisierung eines angemessenen Tierschutzes ergeben. Die Beitrage zu dem interdisziplinar konzipierten Band sind verfasst von Philosophen, Historikern, Theologen, Juristen, Tiermedizinern, Naturwissenschaftlern, Verwaltungsexperten und Vertretern von Tierschutzorganisationen.
Zeitschrift fur die Gesamte Strafrechtswissenschaft | 2008
Jan C. Joerden
I. In seinem Beitrag „Die Unerwünschten als Feinde: Die Exklusion von Menschen aus dem status personae“ setzt sich Silva Sánchez mit einigen gegenwärtigen Thesen zur Problematik des zeitlichen Beginns des Lebensrechtsschutzes auseinander. Vor dem Hintergrund der von Jakobs gelieferten Unterscheidung zwischen „Bürgerstrafrecht“ und „Feindstrafrecht“ wirft Silva Sánchez allen denen, die nicht der Auffassung folgen wollen, der volle Lebensrechtsschutz komme bereits der befruchteten Eizelle zu, sinngemäß vor, menschliche Wesen ihres status personae zu berauben. Er setzt dabei voraus – denn nur dann ist der Ausdruck „Beraubung“ in diesem Zusammenhang sinnvoll –, dass bereits befruchteten menschlichen Eizellen und allen daraus hervorgehenden weiteren Stadien der Menschwerdung ein status personae eignet, aus dem ein Recht des betreffenden Embryos (gleichgültig welchen Entwicklungsstadiums) auf Leben abzuleiten sei.
Archive | 2017
Jan C. Joerden
Recht und Medizin lassen sich zumindest in zwei verschiedenen Hinsichten zueinander in Beziehung setzen. Zum einen, wenn die beiden Bereiche im Hinblick auf ihr wissenschaftliches Vorgehen miteinander verglichen werden; dies ist gewissermasen die wissenschaftstheoretische Perspektive. Zum anderen ist das Recht einer der wichtigsten Faktoren (neben den medizinisch- wissenschaftlichen Moglichkeiten und den okonomischen Rahmenbedingungen), die der Durchfuhrung medizinischer Aktivitaten Grenzen setzen. Dazu fragt sich insbesondere, wie weit das Recht bei seiner Begrenzungsfunktion gehen darf und welche Kriterien dabei im Vordergrund stehen. Beide angedeuteten Fragestellungen sind zugleich der Rechtsphilosophie zuzurechnen, weil ihre Beantwortung notwendig uber eine Analyse der positivierten Rechtsregeln hinausgehen muss.
Archive | 2017
Jan C. Joerden
In den Digesten, der beruhmten Gesetzes- und Entscheidungssammlung von Kaiser Justinian (483–565), findet sich folgende Passage (naher dazu etwa Miquel 1970, 85 ff.)
Archive | 2014
Jan C. Joerden; Carola Uhlig
Der vorliegende Beitrag grenzt zunachst die Pranataldiagnostik (PND) von der Polkorperdiagnostik (PKD) und der Praimplantationsdiagnostik (PID) ab, um sich dann der PND vor allem unter dem Gesichtspunkt genetischer Diagnostik zu widmen. Dabei geht es im Rahmen einer Analyse der einschlagigen Bestimmungen des Gendiagnostikgesetzes (GenDG) und ihres Anwendungsbereiches insbesondere um die PND im Kontext der Regelungen uber den Schwangerschaftsabbruch, die rechtlichen Bedingungen der Zulassigkeit pranataler genetischer Diagnostik, den Umgang mit Zufallsbefunden, die Notwendigkeit einer auf die Genetik bezogenen speziellen Aufklarung, die Grenzen der Wirksamkeit einer Einwilligung in eine genetische Untersuchung sowie schlieslich um die rechtlichen Anforderungen an eine genetische Beratung.
Archive | 2009
Jan C. Joerden; Marion Weschka
Case description: Human embryonic stem cells from an already established cell line were transplanted into the brain of mouse embryos at day 14 of embryonic development in order to study their differentiation into neuronal cells. The experiment showed that undifferentiated human embryonic stem cells migrated and integrated to a large extent in the host brain. They developed into mature cells of the neuronal and glial lineages. No teratomas or teratocarcinomas and no immunological reactions were observed during the study period. The chimeric mice were killed at 1, 2 and 18 months.
Archive | 2006
Jan C. Joerden
In vielfacher Hinsicht steckt die heute allgemein diskutierte „Europaisierung des Strafrechts“ (Satzger 2001) gleichsam noch in den Kinderschuhen, weil das Strafrecht nach wie vor als originare Angelegenheit des Nationalstaates verstanden wird. Das hat bis zu einem gewissen Mase auch durchaus gute Grunde, da gerade das Strafrecht in vielen Bereichen in der Rechtskultur verwurzelt sein sollte, um Akzeptanz in den jeweiligen Gesellschaften zu erzielen. So hat etwa die strafrechtliche Regelung der Abtreibungsproblematik in einem katholisch gepragten Land wie der Republik Irland naturgemas einen anderen Inhalt und Stellenwert als in einem eher protestantisch gepragten Land wie den Niederlanden. Aber es gibt eben doch auch viele Gemeinsamkeiten, insbesondere bei der grundsatzlichen Definition von Verbrechen und Vergehen, uber alle Grenzen der Nationalstaaten hinweg. Gleichsam in negativer Hinsicht wird uns dies durch die wie selbstverstandlich die Grenzen uber-schreitende sog. Organisierte Kriminalitat immer wieder vor Augen gefuhrt. Vor allem darf der hier notwendige Schutz der Unionsburger vor der Kriminalitatsbedrohung nicht an den Landergrenzen Halt machen, um effektiv sein zu konnen, eben weil auch die Kriminalitat an den Landergrenzen nicht Halt macht (vgl. dazu z.B. Wolf 1998–2002).
Archive | 2000
Jan C. Joerden; Bettina Weinreich
Die Diskussion um eine angeblich zunehmende Kriminalitat von Auslandern veranlast immer wieder zu der Frage, ob bei der Verurteilung eines Straftaters die Eigenschaft, ein Auslander zu sein, strafscharfend wirken darf oder sogar mus. So sprach der noch bis vor kurzem amtierende Bundesinnenminister Manfred Kanther bei einer Pressekonferenz1 am 09.12.1996 in Bonn davon, das es fur auslandische Tater „kein Pardon“ geben durfe, vielmehr der „Strafrahmen auszuschopfen“ und „hochste Strafen zu verhangen“ seien, verbunden mit einer „scharfen Anwendung des Auslanderrechts“. Der folgende Uberblick uber die tatsachliche Situation der Straffalligkeit von Auslandern auf deutschem Boden mag diesen offenkundig populistischen Auserungen Kanthers zunachst eine nuchterne Datenbasis zur Seite stellen:
Archive | 1999
Jan C. Joerden
Wenn man die Frage stellt, ob medizinische Versuche am Menschen akzeptabel sind oder nicht, dann sind zumindest drei Ebenen dieser Fragestellung zu unterscheiden, die im folgenden getrennt voneinander betrachtet werden sollen.1 Dabei wird zunachst darauf eingegangen, ob ein Patient sich aus rational egoistischen Motiven fur die Teilnahme an einem medizinischen Versuch entscheiden sollte, also in Kantischer Terminologie auf die Frage nach diesbezuglichen hypothetischen Imperativen (II). Danach wird die Frage diskutiert, ob es kategorische Imperative gibt, die einen Patienten zur Teilnahme an medizinischen Versuchen bestimmen konnten. Dabei wird auch zu fragen sein, ob es kategorische Imperative gibt, die es einer Person verbieten, sich an einem medizinischen Versuch zu beteiligen (IE). Anschliesend wird es um die Frage gehen, Inwieweit die Beteiligung an medizinischen Versuchen als uberobligationsmasig (supererogatorisch) angesehen werden kann und welche Konsequenzen daraus zu ziehen sind (TV). In einem Exkurs schlieslich wird auf das in der medizinischen Ethik Im Zusammenhang mit Versuchen am Menschen diskutierte sog. Odysseus-Problem eingegangen (V).