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Featured researches published by Ludwig Gramlich.
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2014
Ludwig Gramlich
Kutscha, Martin; Thomé, Sarah: Grundrechtsschutz im Internet?. Internet und Recht, Bd. 12. Baden-Baden. Nomos-Verlag, 2013. ISBN 978-3-8329-7907-2, 153 S. € 39.Die beiden Autoren, die jeweils für einen Teil des Buches verantwortlich zeichnen (und auch eingangs klarstellen, sie seien „keineswegs in allen Punkten derselben Auffassung“, Vorwort, S. 5), umschreiben dessen Leitidee dahingehend, „dass die Grundrechte eine wichtige Orientierungsfunktion für die Regelung der unterschiedlichen und zum Teil gegenläufigen Interessen der am weltweiten Netz beteiligten Akteure erfüllen können (und) ihre prägende Wirkung inzwischen in zunehmendem Maße ... auch auf die Rechtsbeziehungen zwischen ‚Privaten‘ (entfalten) – wobei sich nicht zuletzt die Frage stellt, in welchem Maße dies auch für global player wie die großen Internetdienstleister gilt“ (ebd.). Kutschas „Betrachtung und Analyse“ diverser „Kollisionslagen im Lichte der jeweils betroffenen Grundrechte der verschiedenen Akteure“ (S. 14) nimmt dabei mehr als zwei Drittel des Bandes ein. Ausgehend von einer „übergreifenden und interdisziplinären Sicht“ (S. 16) auf die Fragen nach dem Verhältnis und „Privatsphäre und Öffentlichkeit“ (II.) steht am Anfang und zugleich im Mittelpunkt der Untersuchung das „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“ (III.), das auch durch Ermittlungen von Sicherheitsbehörden z.B. in sozialen Netzwerken betroffen sein könne (S. 30 ff.). Als für die Internetnutzung bedeutsame Grundrechte werden in der Folge das ebenfalls (2008) vom BVerfG entwickelte „Computergrundrecht“ (Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme) – IV. – und das explizit in Art. 10 GG verbürgte Fernmeldeoder Telekommunikationsgeheimnis (V.) behandelt. Abgerundet wird diese Darstellung – (primär) aus Nutzersicht – durch Überlegungen zur Menschenwürdegarantie (VI.), deren Ausprägungen (Gebot eines absoluten Schutzes für den Kernbereich privater Lebensgestaltung sowie Verbot der Schaffung umfassender Persönlichkeitsprofile) bei der Ausforschung und Verknüpfung zahlreicher elektronischer Daten (etwa durch data mining) durchaus betroffen sein könnten (S. 78 ff., 83 f.). Kutscha geht dabei immer wieder darauf ein, ob und in welchem Maße aus staatsgerichteten Freiheitsgrundrechten Schutzpflichten des Staates gegenüber dem Zugriff durch (mächtige) Private abgeleitet werden können (z.B. S. 32, 52, 89). Schließlich behandelt er – vor einem in 9 Thesen gepackten Zusammenfassung – zwei Sonderfragen, nämlich „Personenbewertungsportale im Internet als Grundrechtsproblem“ (VII.) zwischen verschiedenen Privaten und die „Debatte um eine Reform des Urheberrechts“ (VIII.), da bisher keine überzeugende Antwort auf die millionenfach geübte Praxis des Herunterladens vor allem von Musikund Filmwerken gefunden worden sei. Thomés Studie von gut 30 Seiten ist stärker fokussiert. Sie baut insoweit auf Teil I. auf, als an die Beschreibung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung angeknüpft wird, eines Grundrechts, „das stets auf besondere Art und Weise durch technische Entwicklungen im Bereich der Informationsund Kommunikationstechnik berührt wird“ (S. 101). Ihre Zielsetzung ist es jedoch anhand von zwei Beispielen zu zeigen, dass der (nationale) Gesetzgeber heute nicht mehr effektiv gewährleisten kann, dass dieses Grundrecht „im Zusammenhang mit der Internetnutzung hinreichend gewahrt wird“ (ebd.). Dabei legt sie die Annahme zugrunde, Datenschutz diene in diesem Kontext in erster Linie dazu, Menschen zu ermöglichen, das Medium Internet „möglichst uneingeschränkt zu nutzen, ohne ungerechtfertigte Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheiten – insbesondere des Schutzes der Privatsphäre – hinnehmen zu müssen“ (S. 102). Zunächst beleuchtet sie die „Bedeutung der Neukonzeption der externen Datenschutzkontrolle für einen effektiven Grundrechtsschutz“ (II.), weil der Gesetzgeber hier nötige Anpassungen (auch aus Sicht unionsrechtlicher Vorgaben) nicht vorgenommen habe. Anhand einer „internationalen Perspektive“ legt sie dar, dass hier weniger ein Regelungsals ein Durchsetzungsdefizit bestehe, und weist darauf hin, dass technikbasierte Ansätze wie „privacy by design“ besser für die Anerkennung eines „Mindestmasses an garantierten Datenschutzprinzipien“ (S. 134) geeignet sein könnten. Allerdings wird dieser Kernbestand nicht näher konkretisiert, und der duale Reformansatz der Kommission vom Jan. 2012 wird nur am Rande einbezogen (S. 121 Fn. 71). Etwas knapp geraten auch Überlegungen zum „Grundrechtsschutz durch Verfahren“ (S. 107); hier – wie an anderer Stelle – wären mehr Querverweise zwischen den beiden Teilen nützlich gewesen. Insgesamt ergänzen sich allerdings die stärker dogmatisch-systematischen Ausführungen Kutschas und die eher pragmatischen, nicht weiter auf Grundfragen des primären Unionsoder des (deutschen) Verfassungsrechts rekurrierenden Erwägungen Thomés gut. Auch redaktionell ist wenig zu kritisieren, von einigen (offensichtlich) ungenauen Querverweisen (etwa S. 27 Fn. 81) und ein paar teils redundanten, teils lückenhaften (so S. 130 Fn. 104) Belegen in Teil II. abgesehen. Nach Abschluss des Textes (Jan. 2013) haben die Enthüllungen des PRISM-Whistleblower E. Snowden die Notwendigkeit effektiven Grundrechtsschutzes im Internet auch einer breiteren Öffentlichkeit vor Augen geführt – wird der deutsche und/oder europäische Gesetzgeber seinen Schutzpflichten in angemessener Weise nachkommen?
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2009
Ludwig Gramlich
„Rechtsstaat und Unabhängigkeit“. In vier Arbeitskreisen ging man aktuellen Fragenstellungen nach, die ihren Fokus auf die Weiterentwicklung zu einem modernen Rechtsstaat in Österreich gerichtet waren. Diese Rezension beschränkt sich auf den für die DUD relevanten Aspekt „Medien und Rechtsstaat“, der in der 4. Arbeitssitzung diskutiert wurde. Unabhängige Medien können als Kontrollorgan im rechtsstaatlichen Sinne verstanden werden. Eine freie Berichterstattung kann in der Tat zur Kontrolle der Gerichte beitragen. In der jüngeren Vergangenheit zeigen dies die Beispiele des Schnellverfahrens gegen den thüringischen Ministerpräsidenten Althaus bzw. das Gerichtsverfahren gegen den russischen Unternehmer Chodorkowski. Prof. Dr. Langenberger ging in seinem Tagungsbeitrag der Frage nach, welche gesellschaftlichen Wirkungen und Folgen von der Kommunikationsfreiheit auszugehen vermögen und welche Auswirkungen zu beobachten sind, wenn eine Gesellschaft auf dieses Korrektiv verzichtet. Er analysiert in diesem Zusammenhang die verfassungsrechtliche Diskussion in Deutschland zu Art. 5 GG. Aus dieser Untersuchung leitet Langenbucher eine Reihe von Thesen ab, die in der Zukunft diskutiert werden müssen. Demokratische Gesellschaften sind der Gefahr ausgesetzt, dass politische Klassen dazu tendieren die Öffentlichkeit für ihre Zwecke einzusetzen und zu instrumentalisieren. Weiter komme den Medien zunehmend die Aufgabe einer institutionalisierten Opposition und stellt damit ein wichtiges Instrument der Sicherstellung der parlamentarischen Opposition. Auch die Flexibilität, mit der sich die Medien in der Gesellschaft bewegen, führt zu öffentlicher Aufmerksamkeit und damit Transparenz. Sie sind somit faktisch als „Vierte Gewalt“ zu begreifen und demgemäß verfassungsrechtlich zu sichern. Dr. Klenk, Journalist und Jurist in Wien, ging in einem weiteren Beitrag der Frage nach, wie sich die Unabhängigkeit der Justiz und die Unabhängigkeit der Medien gegenseitig schaden – und nützen. Er diskutiert z.B., ob der Staat in Redaktionsräume eindringen darf, journalistisch ermittelte Kenntnisse beschlagnahmen darf und beleuchtet die Gefahr der Instrumentalisierung von Opfern. Seine Analyse setzt bei der Spiegel-Affäre aus dem Jahr 1962 und schlägt den Bogen bis zum neuen journalistischen Erscheinungsformen, wie das „Bloggen“. Er sieht die Aufgabe der Garantie der Unabhängigkeit und Unbefangenheit der journalistischen Arbeit durch den modernen Rechtsstaat. Die anschließende Diskussion hat aufgezeigt, dass eine breite gesellschaftliche Diskussion notwendig ist und die stetigen gesellschaftlichen Veränderungen, gerade vor dem Hintergrund latenter terroristischer Bedrohungen, ständig neue Herausforderungen an die Medienfreiheit im modernen Rechtsstaat sicher zu stellen.
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2009
Ludwig Gramlich
DuD • Datenschutz und Datensicherheit 1 | 2009 69 Weg durchs öffentliche Internet als auch auf dem Mail-Server des Empfängers. Herstellern ist es möglich, ihre Produkte für die gewünschte Zertifizierung durch ein unabhängiges Testlabor untersuchen zu lassen. Für den CC-Evaluierungsprozess hat die PGP Corporation mit Corsec Security sowie dem DOMUS IT Security Laboratory zusammengearbeitet, AEGISOLVE Inc. war mit der Abwicklung der FIPS-Zertifizierung betraut. Auch PGP® Whole Disk Encryption absolviert zurzeit den Zertifizierungsprozess nach Common Criteria. Hierzu lassen sich weitere Informationen abrufen unter: www.pgp.com/insight/newsroom/press_releases/wde_undergoes_common_criteria_ evaluation_process.html.
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2008
Ludwig Gramlich
Giesecke & Devrient in Indien: Platz für Chipkarten-Innovationen Giesecke & Devrient (G&D), ein Anbieter von Chipkarten-Lösungen, eröffnete am 25. September 2008 ein neues Entwicklungszentrum im indischen Pune. Die rund 80 Mitarbeiter entwickeln auf Smart CardTechnologie basierende Produkte für die Mobilkommunikation, den elektronischen Zahlungsverkehr und für Behördenanwendungen. In den nächsten Jahren soll die Personalstärke in dem F&E-Zentrum auf rund 150 IT-Fachleute verdoppelt werden. Drei Entwicklungszentren, das in der Münchner Unternehmenszentrale, das auch alle F&E-Aktivitäten steuert, eines in China und das in Pune, bilden damit die Säulen der weltweiten Smart Card-Entwicklung des Unternehmens. Damit wird die Nähe zu den internationalen Kunden sichergestellt. Pune gilt neben Bangalore als „Silicon Valley“ von Indien. Renommierte IT-Universitäten bieten Studienfächer für Mobile Kommunikation und Embedded Systems an. G&D arbeitet unter anderem mit dem International Institute of Information Technology eng zusammen. Mehr Informationen unter www.gi-de. com. Buchbesprechung
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2014
Ludwig Gramlich; Andreas Gork
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2014
Ludwig Gramlich
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2014
Ludwig Gramlich
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2013
Ludwig Gramlich
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2009
Ludwig Gramlich
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2009
Ludwig Gramlich