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Dive into the research topics where Markus Heintzen is active.

Publication


Featured researches published by Markus Heintzen.


Archive | 2012

Die Besteuerung der Versicherungsunternehmen

Markus Heintzen; Andreas Musil

Neben den Leistungserbringern ist die Krankenversicherung der entscheidende Akteur im Bereich des Gesundheitswesens. Die Krankenversicherung in Deutschland ist zweigeteilt. Das Gros der abhangig Beschaftigten ist in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert, wahrend Beamte, viele Selbststandige und ein Teil der Arbeitnehmer bei einem Unternehmen der Privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind. Die Regelungen uber die gesetzliche Krankenversicherung sind im 5. Sozialgesetzbuch (SGB V) gebundelt. Es handelt sich um eine offentlich-rechtlich ausgestaltete Pflichtversicherung. Das Versicherungsverhaltnis zu den privaten Krankenversicherungen ist privatrechtlicher Natur und unterliegt zunachst den allgemeinen Regeln des BGB. Zusatzliche Regelungen finden sich in den §§ 178a ff. Versicherungsvertragsgesetz (VVG).


Archive | 2012

Die Besteuerung der Ärzte

Markus Heintzen; Andreas Musil

Hauptakteure des Gesundheitswesens sind nach wie vor die niedergelassenen Arzte, die, dem Leitbild der Freiberuflichkeit folgend, ihrem Beruf uberwiegend in Einzel- und Gemeinschaftspraxen bzw. Praxisgemeinschaften nachgehen.


Archive | 2012

Die Besteuerung der sonstigen Heil- und Heilhilfsberufe

Markus Heintzen; Andreas Musil

Das folgende Kapitel widmet sich der Besteuerung der sonstigen Heilberufe sowie der so genannten Heilhilfsberufe. Damit sind all diejenigen gemeint, die Gesundheitsdienstleistungen erbringen, ohne Arzt oder Zahnarzt zu sein. Einen Heil- oder Heilhilfsberuf ubt derjenige aus, dessen Tatigkeit der Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Korperschaden beim Menschen dient. Es handelt sich um einen Typusbegriff, der wegen seiner Weite auserst heterogene Berufsgruppen in sich aufnimmt. Dogmatisch besitzt er daher nur begrenzten Wert. Letztlich werden mit der Umschreibung „sonstige Heil- und Heilhilfsberufe“ diejenigen Tatigkeiten zusammengefasst, die in den vorangegangenen Kapiteln noch nicht eingehend behandelt wurden. Es wird jedoch angestrebt, den einzelnen Heil- und Heilhilfsberufen auch in differenzierender Form gerecht zu werden. Deshalb wird innerhalb dieser Gruppe im Folgenden noch weiter unterschieden.


Archive | 2012

Die Besteuerung der Patienten

Markus Heintzen; Andreas Musil

Das Thema „Gesundheit“ wirft fur Patienten im Wesentlichen vier steuerliche Fragen auf, von denen zwei Zahlungen betreffen, die ein Steuerpflichtiger tatigt, und die beiden anderen Zahlungen, die ihm zufliesen. Es geht um die Geltendmachung von eigenen Gesundheits- und eigenen Gesundheitsvorsorgekosten. Es geht sodann um die Behandlung von Geldleistungen der Versicherungen und von Geldleistungen Dritter an sie. Alle vier Punkte richten sich nach dem Lohn- und dem allgemeinen Einkommensteuerrecht. Umsatzsteuer entfallt im Rahmen der Steuerbefreiungen gemas §§ 4 Nr. 14 und 16 UStG und kann darum nicht auf den Patienten als Verbraucher von Gesundheitsleistungen abgewalzt werden. Die vier Punkte stehen in verschiedenen wechselseitigen Abhangigkeits- und Erubrigungsverhaltnissen.


Archive | 2012

Die Besteuerung der Krankenhäuser

Markus Heintzen; Andreas Musil

Auf Seiten der Leistungserbringer im Gesundheitswesen stellen weiterhin die Krankenhauser eine bedeutsame Gruppe dar. Der Darstellung ihrer Besteuerung widmet sich der folgende Abschnitt.


Archive | 2012

Leistungserbringung in besonderen Konstellationen

Markus Heintzen; Andreas Musil

Arztliche Tatigkeit vollzieht sich nicht nur im Rahmen freiberuflicher ambulanter Tatigkeit einerseits und der Tatigkeit in einem Krankenhaus andererseits. Es gibt noch eine Reihe weiterer Konstellationen, in denen Arzte Leistungen an Patienten erbringen. Diesen ist der folgende Abschnitt gewidmet. Es werden recht heterogene Erscheinungsformen behandelt. Zunachst geht es um Formen arztlicher Leistungserbringung, die im Zuge des jungeren Gesundheitsreformprozesses neu neben die herkommlichen Versorgungsformen getreten sind. Konkret geht es um die Medizinischen Versorgungszentren einerseits und um die Integrierte Versorgung andererseits. Sonstige arztliche Kooperationsformen wurden bereits im ersten Kapitel behandelt.


Finanz-Rundschau Ertragsteuerrecht | 2008

Steuerliche Anreize für gemeinwohlorientiertes Engagement Privater

Markus Heintzen

Der Verf. äußert sich zu den verfassungsrechtlichen Grundlagen des Gemeinnützigkeitsund Zuwendungsrechts und zur europarechtlichen Problematik der Fälle Stauffer, Jundt und Persche. Legitimierender Grund für die Steuervergünstigungen sei nicht primär Staatsentlastung, sondern bei gemeinnützigen Körperschaften fehlende und bei Zuwendern geminderte Leistungsfähigkeit. Dass nur Zuwendungen an unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaften privilegiert sind, ist mit der Stellung von Zuwendenden und Zuwendungsempfängern zu erklären, nicht mit einem Inlandsbezug des Zuwendungszweckes. Dessen nun vorgeschlagene Verankerung in § 52 Abs. 1 AO ist abzulehnen.


Zeitschrift für Betriebswirtschaft | 2008

Die typisierende Berücksichtigung der persönlichen Steuerbelastung des Anteilseigners beim squeeze out

Markus Heintzen; Lutz Kruschwitz; Andreas Löffler; Ralf Maiterth


Archive | 2012

Die Schuldenbremse und der Bund

Markus Heintzen


Archive | 2012

Auf dem Weg zu nachhaltig ausgeglichenen öffentlichen Haushalten

Markus Heintzen

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Top Co-Authors

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Lutz Kruschwitz

Free University of Berlin

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Andreas Löffler

University of Erlangen-Nuremberg

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