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Featured researches published by Markus Reif.
Archive | 2010
Roland Eller; Markus Heinrich; René Perrot; Markus Reif
Von der Geschaftsleitung gehen Impulse aus und es laufen Informationen wieder bei ihr zusammen. Sie ist verantwortlich fur eine ordnungsgemase Geschaftsorganisation. Dazu gehoren die Festlegung von Strategien und die Einrichtung angemessener interner Kontrollverfahren. Sie tragt somit die Verantwortung fur alle wesentlichen Elemente des Risikomanagements. Dieser Verantwortung kann sie nur gerecht werden, wenn sie die Risiken beurteilen kann und die erforderlichen Masnahmen zu deren Begrenzung trifft. Dazu gehort auch die Einrichtung eines Systems zur Risikofruherkennung.
Archive | 2010
Roland Eller; Markus Heinrich; René Perrot; Markus Reif
Unter Liquiditatsrisiko im engeren Sinne wird das Risiko verstanden, Zahlungsverpflichtungen zum Zeitpunkt der Falligkeit nicht nachkommen zu konnen, weil die dazu erforderlichen Geldmittel („Liquiditat“) nicht verfugbar sind. Grundsatzlich ergeben sich Liquiditatsrisiken aus der Inkongruenz von Ein-und Auszahlungen. Das Liquiditatsrisiko lasst sich nach verschiedenen Ursachen systematisieren:
Archive | 2010
Roland Eller; Markus Heinrich; René Perrot; Markus Reif
Sie messen Ihre Risiken unter Verwendung der Risikokennzahl VaR auf Basis der Modernen Historischen Simulation. Sie betrachten sogar den schlimmsten Fall, namlich das Konfidenzniveau 100 Prozent, den Ihr Unternehmen ohne Probleme verkraftet.
Archive | 2010
Roland Eller; Markus Heinrich; René Perrot; Markus Reif
Mit der Einfuhrung der MaRisk ergab sich fur die Institute auch ein neues Gewicht bei der Auswahl und Ausgestaltung der Steuerungsinstrumente. Ausgehend vom Risikoprofil und der Risikotragfahigkeit bedarf es nicht nur einer Ausrichtung im Sinne einer Risikostrategie. Letztlich kann die Strategie nur so gut sein, wie deren Umsetzung mit den implementierten Instrumenten, Prozessen und den gesetzten Parametern auch gewahrleistet ist. Nur eine professionelle und durchgangige Umsetzung bis in das operative Geschaft hinein stellt die von den MaRisk geforderte Verwirklichung der Proportionalitat im Institut sicher.
Archive | 2010
Roland Eller; Markus Heinrich; René Perrot; Markus Reif
Generell unterscheidet die Behavioral Finance drei Typen von Anlegern. Es gibt den Bauchmenschen, der seine Entscheidungen nach Instinkt fallt, den Herzmenschen, der aus dem Gefuhl heraus handelt und den Kopfmenschen, dessen Entscheidungen von einem starken Streben nach Vernunft gekennzeichnet sind. Jeder Anlegertyp ist anderen psychologischen Anomalien unterworfen.
Archive | 2010
Roland Eller; Markus Heinrich; René Perrot; Markus Reif
Eine Anlagestrategie beschreibt die strukturierte, regelbasierte oder situative Vorgehensweise bei der Anlage in Anleihen, Aktien, Zertifikate oder andere Anlageformen. Ein Investor sollte seine Anlagestrategie in Form einer Anlagerichtlinie schriftlich formulieren oder formulieren lassen, um im Nachhinein die Einhaltung der Anlagestrategie uberprufen zu konnen. Haufig wird dabei zwischen aktiven und passiven Anlagestrategien unterschieden.
Archive | 2010
Roland Eller; Markus Heinrich; René Perrot; Markus Reif
Die reine technische Analyse befasst sich mit der Analyse von historischen Kursverlaufen von beispielsweise Aktien, Indizes, Zinsen und Wahrungen. Der technischen Analyse liegt die Annahme zugrunde, dass alle Informationen in den Kursen enthalten sind. Der Borsenkurs reflektiert die Hoffnungen, Befurchtungen, Vermutungen und Stimmungen – rationale und irrationale – von Tausenden von potenziellen Kaufern und Verkaufern. Er reflektiert ihre Bedurfnisse und ihr Kapital – insgesamt Faktoren, die sich jeder exakten Einzelanalyse entziehen und fur die keine statistischen Unterlagen erhaltlich sind. Dennoch werden all diese Faktoren zusammengefasst, gewogen und schlieslich in jener einen prazisen Zahl ausgedruckt, zu der ein Kaufer und Verkaufer sich zusammenfinden und eine Transaktion tatigen. Dies ist die einzige Zahl, die zahlt.
Archive | 2010
Roland Eller; Markus Heinrich; René Perrot; Markus Reif
Die folgenden Ausfuhrungen basieren auf dem – verpflichtend nach EU-Recht anzuwendenden – Rechtsstand Juni 2009. Zum Veroffentlichungszeitpunkt des vorliegenden Glossars ist bereits bekannt bzw. abzusehen, dass sich die fur das Geschaftsjahr 2009 geltenden – und im vorliegenden Buch beschriebenen – Rechnungslegungsvorschriften mit Blick auf die Zukunft (zum Teil bereits ab Geschaftsjahr 2010) andern werden (BilMoG, IFRS fur KMU, Uberarbeitung IAS 39). Einen Uberblick uber diese zukunftigen Anderungen enthalt der vorliegende Beitrag bereits.
Archive | 2010
Roland Eller; Markus Heinrich; René Perrot; Markus Reif
Die Mikrookonomie ist der Zweig der Volkswirtschaft, der sich mit den Entscheidungen und dem Verhalten einzelner Wirtschaftseinheiten und deren Interaktionen beschaftigt. Sie untersucht die Verhaltensweisen in Haushalten und Unternehmen sowie das Zusammentreffen von Angebot und Nachfrage auf einzelnen Markten und die dort stattfindende Preisbildung.
Archive | 2010
Roland Eller; Markus Heinrich; René Perrot; Markus Reif
Dem Beispiel mehrerer anderer europaischer Staaten folgend, wurde auch in Deutschland ab dem Jahr 2009 eine Abgeltungsteuer auf private Kapitalertrage eingefuhrt. Diese Steuer zeichnet sich dadurch aus, dass bereits bei der Gutschrift der Kapitalertrage, in der Regel durch das auszahlende inlandische Kreditinstitut, die (endgultige) Steuer erhoben wird, sodass die Einkommensteuer durch den Steuerabzug abgegolten ist. Im Idealfall entfallt die Angabe der Kapitalertrage in der personlichen Steuererklarung des Anlegers. Insoweit liegt ein wesentlicher Unterschied zum Zinsabschlag vor, der lediglich eine Vorauszahlung auf die im Rahmen der Veranlagung zu erhebende Einkommensteuer darstellt. Mit der Einfuhrung der Abgeltungsteuer ist zugleich eine grundlegende Neuordnung (und Vereinfachung) der als Kapitalertrag zu erfassenden Ertrage verbunden: Neben den Fruchten aus der Vermogensanlage (Zinsen, Dividenden, Ausschuttungen usw.) zahlen kunftig generell auch die Wertveranderungen aus der Kapitalanlage (z.B. Kurssteigerungen aus Wertpapieren einschlieslich der aus Aktien und Zertifikaten) zu den Kapitalertragen. Ebenso gehoren dazu vereinnahmte Stillhalterpramien sowie der Bar- oder Differenzausgleich aus Termingeschaften (wie Futures, Forwards, Optionen, Swaps). Die Unterscheidung der Besteuerung nach Kapitalertragen im klassischen Sinne (wie Zinsen, Dividenden, Ausschuttungen, § 20 EStG) und privaten Verauserungsgeschaften (§ 23 EStG) wird damit seit 2009 aufgehoben.