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Publication
Featured researches published by Martin Grassberger.
Archive | 2013
Martin Grassberger; Kathrin Yen
Ein zentraler Bestandteil der klinisch-forensischen Medizin ist die objektive und luckenlose Dokumentation von auserlich erkennbaren (im Falle der klinisch-forensischen Bildgebung auch innerlichen) Befunden. In diesem Zusammenhang spielen vor allem Verletzungen aller Art, haufig auch sog. Bagatellverletzungen bzw. Verletzungen, die keiner besonderen medizinischen Behandlung bedurfen, eine wesentliche Rolle.
Archive | 2013
Martin Grassberger; Klaus Püschel
der Bevolkerung speziell in Mitteleuropa ist ein standig zunehmender Anteil der alteren Bevolkerung zu konstatieren. Die Lebenserwartung steigt derzeit noch weiter an (s. Abb. 21.1). Damit gehen zum Teil sehr positive Entwicklungen einher: Menschen, die bis ins hohe Alter medizinisch gut versorgt sind, mobil, geistig flexibel, finanziell unabhangig; sie nehmen am offentlichen Leben sowie an den Errungenschaften der Wohlstandsgesellschaft aktiv teil. Doch neben diesen auf der Sonnenseite des menschlichen Lebens stehenden alten Menschen gibt es im hoheren Alter zunehmend pflegebedurftige, immobile, multimorbide, korperlich und geistig behinderte (demente) alte Personen. Dies entspricht einer speziellen viktimogenen Situation im Hinblick auf Vernachlassigung, Beschrankung, Ausbeutung und Verletzungen bis hin zu Totungsdelikten. Hingewiesen sei z. B. auch darauf, dass die Suizidrate mit zunehmendem Lebensalter standig ansteigt.
Archive | 2013
Martin Grassberger; Elisabeth E. Türk
Die sorgfaltige Dokumentation von Verletzungen und Spuren ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Verletzungsbegutachtung und sollte zum fruhestmoglichen Zeitpunkt erfolgen – wenn moglich vor einer medizinischen Versorgung und bevor sich das Opfer reinigt, etwa nach einem Sexualdelikt. Die Sicherung von DNA-Spuren hat Vorrang. Eine Verletzung, die nicht rechtzeitig dokumentiert wird, ist fur ein spateres Verfahren fur immer verloren! Neben der schriftlichen Dokumentation gehort dazu auch eine Fotodokumentation, die bestimmten Standards genugt, sowie eine fachmannische Dokumentation und Sicherung von Spuren am Korper und deren fachgerechte Aufbewahrung. Ohne eine nachvollziehbare, gerichtsverwertbare Dokumentation fehlt ggf. im Gerichtsverfahren wichtiges Beweismaterial.
Archive | 2013
Martin Grassberger; Klaus Püschel
Im Zuge der klinischen Begutachtung und Versorgung von Verletzungen bzw. Krankheitsbildern muss differenzialdiagnostisch stets auch an die Moglichkeit einer Selbstbeibringung gedacht werden. Motivationen und Ursachen fur selbstbeschadigendes Verhalten konnen dabei ausgesprochen vielfaltig sein, fliesende Ubergange sind keine Seltenheit.
Archive | 2013
Martin Grassberger; Elisabeth E. Türk
Die korperliche Untersuchung von Tatverdachtigen kann, ebenso wie die Untersuchung von Gewaltopfern, einen wesentlichen Beitrag zur Rekonstruktion von Tatablaufen liefern. So kann sie dazu dienen, einen bestehenden Tatverdacht zu erharten, Schutzbehauptungen zu entkraften oder zu Unrecht Beschuldigte zu entlasten. Leider wird trotz der potenziell grosen Bedeutung einer fruhzeitigen Untersuchung des Tatverdachtigen im Strafverfahren haufig auf sie verzichtet. Da der rechtsmedizinische Sachverstandige mit juristischem Denken vertraut ist und die wesentlichen Fragestellungen kennt, sollte die Untersuchung eines Tatverdachtigen durch einen klinisch-forensisch versierten Rechtsmediziner in Zusammenarbeit mit der Polizei erfolgen.
Archive | 2013
Elisabeth E. Türk; Martin Grassberger
Die Tatortarbeit spielt in der klinischen Rechtsmedizin im Vergleich zur Todesermittlung eine eher untergeordnete Rolle. Dennoch ist in vielen Fallen die sorgfaltige Untersuchung eines Tatorts unter Einbeziehung eines Rechtsmediziners sinnvoll. Insbesondere bei Sexualdelikten, jedoch auch bei anderen Gewaltdelikten – dabei vor allem bei mutmaslichen versuchten Totungsdelikten – kann eine rechtsmedizinische Untersuchung des Tatorts zahlreiche wichtige Ermittlungsergebnisse liefern. Dazu zahlen vor allem das Suchen, Erkennen und Sichern tatrelevanter Spuren (z. B. Blutspuren, Spermaspuren, aber auch Bettlaken, Bekleidung, mogliche Tatwaffen) sowie deren Erstbearbeitung und Weiterleitung. Die Tatortuntersuchung kann zudem erste rekonstruktive Erkenntnisse liefern.
Archive | 2013
Martin Grassberger; Elisabeth E. Türk
Beweismittel sind alle Tatsachen und Tatsachenfeststellungen, die zur Beweisfuhrung in ein Verfahren eingehen bzw. die im Verlauf der juristischen Entscheidungsfindung berucksichtigt werden. Dabei unterscheidet man Personenbeweise (Zeugenaussagen) von Sachbeweisen (Befunde, Spuren, Tatmittel). Wahrend die Aufnahme von Personenbeweisen im Wesentlichen polizeiliche Aufgabe ist, kann die Bedeutung mancher Sachbeweise, insbesondere Spuren, im Gesamtzusammenhang eines Falls erst in Zusammenarbeit mit dem (medizinischen) Sachverstandigen richtig eingeordnet werden.
Archive | 2013
Martin Grassberger; Kathrin Yen; Elisabeth E. Türk
The Lancet | 2011
Martin Grassberger; Axel Gehl; Klaus Püschel; Elisabeth E. Türk
Rechtsmedizin | 2008
Martin Grassberger; Klaus Püschel