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Publication
Featured researches published by Paul Kirchhof.
Archive | 1994
Paul Kirchhof
Wenn die Rechtsordnung arztliches Heilen und Forschen beurteilt, so sucht sie nach allgemeinen, fur jedermann und auf Dauer geltenden Masstaben, die dem Patienten Sicherheit geben, was mit ihm geschehen darf; dem Arzt die Masstabe fur die Richtigkeit seines Tuns verlaslich vorgeben; die Kerninhalte arztlichen Berufsethos verbindlich machen und diese Regeln in der Gediegenheit des Rechts an die nachste Generation weitergeben. Allerdings wird das Recht oft weniger als verlasliches Fundament einer freiheitlichen Ordnung, sondern eher als Barriere, Hemmnis und Storfaktor empfunden. In diesem Blickwinkel wird die Rechtsordnung nicht selten als ein Geflecht von Normen gedeutet, das in Verboten die Entfaltungsfreiheit beschrankt, in Strafdrohungen den selbstbewusten Burger einschuchtert, in Haftungsanspruchen Entscheidungsfreudigkeit hemmt und im Abgabenrecht den wohlerworbenen Ertrag personlicher Arbeitsleistung mindert.
Archive | 1997
Paul Kirchhof
Wenn wir nach der Funktion des Privateigentums fragen, rechtfertigt die Rechtsgeschichte das Eigentum zumindest in vier Bedeutungen: Der Mensch benotigt die Herrschaft uber Eigenes, um seine und seiner Familie Existenz zu sichern; um seinen zukunftigen Erwerb vorzubereiten, zu festigen und zu erweitern; um eine okonomische Grundlage seiner freiheitlichen Entfaltung im ubrigen zu gewinnen und um zur Freigebigkeit fahig zu sein. Nach diesem Eigentumsverstandnis, das die griechische Rechtsphilosophie ebenso wie die Lehren bei Thomas von Aquin und die moderne Grundrechtsdogmatik kennzeichnet, ist der Eigentumer notwendig auch Mazen. Er fordert die Kultur, indem er eigene Finanzkraft nicht nur fur den eigenen, sondern auch fur den gemeinen Nutzen einsetzt. Er steht an der Schnittstelle zwischen gemeinnutzig handelndem Staat und privatnutzig handelnder Gesellschaft und verwendet privat verfugbares Eigentum freigebig fur das Gemeinwohl. Er finanziert Theater, Opernhauser, Stucke und Kompositionen, um Kunst finanzwirtschaftlich zu ermoglichen. Er unterstutzt die Wissenschaft, um Forschung und Lehre im Dienste der Gesellschaft wirksam werden zu lassen. Er fordert die Religion, um den Blickwinkel der Gesellschaft uber das Politische und Wirtschaftliche hinaus zu weiten.
Archive | 1987
Josef Isensee; Paul Kirchhof
Archive | 1993
Paul Kirchhof; Hermann Schäfer; Hans Tietmeyer; Josef Isensee
Archive | 1994
Paul Kirchhof; Klaus Offerhaus; Horst Schöberle
Archive | 1993
Paul Kirchhof; Donald P. Kommers; Dräger-Stiftung
Archive | 1993
Paul Kirchhof; Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft; Deutsche Steuerjuristische Gesellschaft. Jahrestagung
Archive | 2012
Paul Kirchhof
Revista Espanola De Derecho Constitucional | 1997
Fernanda Rodríguez Caamaño; Paul Kirchhof
Archive | 1996
Josef Isensee; Paul Kirchhof; Günther Barbey