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Dive into the research topics where Peter Kratz is active.

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Featured researches published by Peter Kratz.


Archive | 1979

Eine Holding in Liechtenstein

Rudolf Bächthold; Peter Haenle; Peter Kratz; Wolfgang Winter

Tausende liechtensteinischer Gesellschaften, seien es nun Anstalten oder Aktiengesellschaften, seien es Trusts oder Stiftungen, sind im Offentlichkeitsregister eingetragen. Fast alle Unternehmen — ausgenommen allenfalls die Familienstiftungen — geben in irgendwelcher Form kommerzielle Zwecke an. Doch nur die allerwenigsten sind denn auch im Wirtschaftsleben aktiv beteiligt. Vielmehr ziehen sie es vor, Vermogen zu wahren und zu sichern, vielleicht auch zu vermehren.


Archive | 1979

Fürstentum Liechtenstein — ein Staat stellt sich vor

Rudolf Bächthold; Peter Haenle; Peter Kratz; Wolfgang Winter

Schweizerischer Genauigkeit, praziser: furstabtlich-sanktgallischer Pedanterie, ist es zu verdanken, das heute am Oberlauf des Rheins als letzte Monarchie des ehemaligen Heiligen Romischen Reiches Deutscher Nation ein 160 Quadratkilometer groser, unabhangiger Kleinstaat besteht, der neben rund 25 000 Einwohnern dank seinem auf der Souveranitat beruhenden besonderen Steuer- und Gesellschaftsrecht Tausende von Sitz- und Holdinggesellschaften beherbergt.


Archive | 1979

Wirtschaftseinheit mit der Schweiz

Rudolf Bächthold; Peter Haenle; Peter Kratz; Wolfgang Winter

Ohne jeden Zweifel ist der 1923 abgeschlossene Zollvertrag der wesentlichste Teil der liechtensteinisch-schweizerischen Beziehungen, der im folgenden Jahr die Wirtschaftseinheit mit der Schweiz begrundet hat. In der st. gallischen Nachbarschaft war gegen diesen Vertrag zwar zunachst heftige Opposition laut geworden, doch hat es sich in der Folge gezeigt, das gerade auch die angrenzenden Gebiete in der Schweiz vom Zollvertrag stark profitiert haben.


Archive | 1979

Das liechtensteinische Bankkonto

Rudolf Bächthold; Peter Haenle; Peter Kratz; Wolfgang Winter

In unserer Zeit, die von raschen und plotzlichen Anderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen gepragt ist, gilt es als Binsenwahrheit, das der Erwerb eines Vermogens leichter ist als dessen Erhaltung. Der gewissenhafte Anleger wird diesem Umstand Rechnung tragen und seine Entscheidung erst treffen, wenn er seine hochstpersonliche Situation unter folgenden drei Gesichtspunkten gepruft hat: Das Geld soll sicher angelegt sein, geschutzt also vor Verlust und Entwertung. Das Geld soll rentabel angelegt sein, also einen Ertrag abwerfen. Das Geld soll so liquide angelegt sein, das die Anlage im Bedarfsfall wieder rasch in Bargeld umzuwandeln ist.


Archive | 1979

Die liechtensteinische Holding und ein Konto in der Schweiz

Rudolf Bächthold; Peter Haenle; Peter Kratz; Wolfgang Winter

In und um Vaduz gilt es als vollig normal, weil es nie anders gewesen ist: die „Schale“ liegt in Liechtenstein, der „Kern“ in der Schweiz.


Archive | 1979

Liechtenstein und die Multis

Rudolf Bächthold; Peter Haenle; Peter Kratz; Wolfgang Winter

Es versteht sich fast von selbst, das nicht nur Privatleute Interesse daran zeigen, sich die gesellschafts- und steuerrechtlichen Vorteile des Platzes Liechtenstein zunutze zu machen. Schon der fruhere Hinweis, das es langst nicht nur um das Management privater Vermogen geht, sondern auch um Gewinnabschopfungen durch Liechtenstein-Tochter, die fur ein auslandisches Unternehmen etwa den Einkauf oder den Vertrieb besorgen, wohl auch um die Thesaurierung von Einnahmen aus Lizenzen und Patenten, zeugt fur einen viel weiteren Kreis von Liechtenstein-Interessenten. Welche Namen sind darunter, die in der Wirtschaftswelt Klang und Ansehen haben?


Archive | 1979

Wohnsitz, aktive Unternehmung und Steuer

Rudolf Bächthold; Peter Haenle; Peter Kratz; Wolfgang Winter

Die Grenze zwischen der Schweiz und dem Furstentum Liechtenstein kann von jedermann jederzeit ohne Kontrolle uberschritten werden; die Personenkontrolle durch schweizerische Beamte findet zusammen mit der Zollabfertigung fur Einreisen in die Schweiz oder Liechtenstein an der liechtensteinisch-osterreichischen Grenze statt. Die Schweiz hat diese Vereinfachung des Grenzverkehrs 1923 als Folge des Zollvertrags in einer Vereinbarung zugestanden, die 1963 revidiert wurde. Danach wird auf eine Grenzkontrolle zwischen der Schweiz und Liechtenstein verzichtet, „sofern und solange das Furstentum auf seinem Staatsgebiet die fremdenpolizeilichen Vorschriften der Schweiz uber Aufenthalt und Niederlassung beobachten will“.


Archive | 1979

Das Bank- und Treuhandwesen in Liechtenstein

Rudolf Bächthold; Peter Haenle; Peter Kratz; Wolfgang Winter

Die Ausgestaltung des Bankgeheimnisses in Liechtenstein und der Schweiz hat in den vergangenen Jahren breite Publizitat erfahren. Ubertriebene Kritik, Unverstandnis sowie mangelnde Objektivitat der Informationen haben ein stark verzerrtes Bild dieser Institution geschaffen und besonders im Ausland zu einer starken Uberbewertung seiner Bedeutung gefuhrt.


Archive | 1979

Nachtrag nach Redaktionsschluß

Rudolf Bächthold; Peter Haenle; Peter Kratz; Wolfgang Winter

Der Schweizerische Bundesrat hat am 24. Januar 1979 zwei Masnahmen aufgehoben, welchen sich auch die Regierung des Furstentums Liechtenstein angeschlossen hatte; nalich


Archive | 1979

Gesellschafts- und Steuerwesen

Rudolf Bächthold; Peter Haenle; Peter Kratz; Wolfgang Winter

Der Furst von Liechtenstein regiert uber einen der Zwergstaaten Europas, uber ein Gebiet von lediglich 160 km2. Nur rund 25 000 Einwohner huldigen Seiner furstlichen Durchlaucht.

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