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Dive into the research topics where Reiner Schulze is active.

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Featured researches published by Reiner Schulze.


Archive | 2000

Bestimmungen zum Schumanplan, 21.10.1950

Reiner Schulze; Thomas Hoeren

Vorschlag von Regelungen zur Genehmigungsfahigkeit von Beschlussen und Vertragen von Unternehmen, die zu einer Beschrankung des Wettbewerbs fuhren. Insbesondere darfdie Hohe Behorde ihre Einwilligung nur geben, wenn der Vertrag oder Beschlus geeignet ist, den Ausenhandel zu sichern oder zu fordern und die Preise und Geschaftsbedingungen nicht ungerechtfertigt verandert werden.


Archive | 2000

Zusammenfassende Aufzeichnung über den Entwurf einer Verordnung zur Durchführung der Artikel 85 und 86, 02.12.1960

Reiner Schulze; Thomas Hoeren

Zusammenfassender Gedankenaustausch der zustandigen Minister der Mitgliedstaaten und der Kommission bzgl. einer 1. Durchfuhrungsverordnung. Schwerpunkte der Aussprache waren die Probleme der Anzeigepflicht des Gleichgewichts bei der Durchfihrung der Art. 85 und 86 sowie die Kompetenzverteilung zwischen der Kommission und den Mitgliedstaaten.


Archive | 2000

Artikel 60, 14.03.1951

Reiner Schulze; Thomas Hoeren

Weitere Fassung von Artikel 60. Wiederum nur geringfigige Veranderungen der vorangegangenen Fassungen.


Archive | 2000

Änderungsvorschläge zur revidierten Fassung des Artikels 60, 15.02.1951

Reiner Schulze; Thomas Hoeren

Weitere Anderungsvorschlage zur revidierten Fassung des Artikels 60 vom 13.02.1951 (Dok 24),wiederum mit Gegenuberstellung der ursprunglichen Fassung und der neuen Vorschlage.


Archive | 2000

Grundsätze für das freie Spiel des Wettbewerbs,11.02.1954

Reiner Schulze; Thomas Hoeren

Vorschlage der Delegationen, Regeln aufzustellen,um einschrankende Praktiken auf dem Gebiete privater Handelsbeziehungen zu verhindern,die durch Misbrauch von Monopolstellungen oder durch Absprachen unter Unternehmen zwecks Erreichung solcher Monopolstellungen ermoglicht wurden.


Archive | 2000

Vorschlag zu Artikel 56, 09.12.1950

Reiner Schulze; Thomas Hoeren

Vorschlag zu Artikel 56. Alle Praktiken in bezug auf die Preisstabilitat, die im Gegensatz zu den in Artikel 2 definierten Zielen stehen,sollen verboten sein. Dazu gehoren insbesondere Preissenkungen,mit denen versucht wird,eine Monopolstellung zu erlangen,die Diskriminierung einzelner Kaufer ihrer Nationalitat nach oder ihre Ungleichbehandlung mit anderen Kaufern trotz vergleichbarer Situation. Preislisten und Verkaufsbedingungen mussen in der von der Hohen Behorde vorgeschriebenen Form offentlich gemacht werden.


Archive | 2000

Vorschlag zu Artikel 41, 19.11.1950

Reiner Schulze; Thomas Hoeren

Vorschlag zu Artikel 41: Alle Absprachen zwischen Unternehmen, alle Entscheidungen von Produzentenvereinigungen und alle Vereinbarungen (Aufzahlung), die den Wettbewerb beschranken, sollen verboten sein. Die Hohe Behorde darf Vereinbarungen, die eine Spezialisierung eines Unternehmens in Bezug auf die Produktion bestimmter Produkte zum Ziel hat, erlauben, wenn dies dem Wettbewerb nicht schadet. Die Erlaubnis kann fir einen bestimmten Zeitraum ausgesprochen und jederzeit widerrufen werden, wenn die Absprache nicht mehr gerechtfertigt oder notwendig ist, weil sich die Umstande geandert haben oder wenn die Ergebnisse der Handlungen gegensatzlich sind zu denen, die an sich mit der Erlaubnis erzielt werden sollen.


Archive | 2000

Änderungsvorschlag des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe bezüglich des Dokuments 60,05.11.1956

Reiner Schulze; Thomas Hoeren

Vorschlag des Vorsitzenden der Arbeitsgruppe zur Anderung der Ziffern (1) und (2) (vgl. Dokument Nr. 60 IV) bezuglich des Verfahrens der Kommission bei der Ahndung von Verstosen gegen die Wettbewerbsvorschriften.


Archive | 2000

Vorschlag 1 des Bundeswirtschaftsministeriums zu Artikel 42 a—e, 29.11.1950

Reiner Schulze; Thomas Hoeren

Vorschlag 2 zu Art. 42 a-d: Unternehmen mussen die Hohe Behorde uber Rechtsgescha te in Kenntnis setzen, durch die sie die Kontrolle eines wesentlichen Teils der Produktion des gemeinsamen Marktes an Kohle oder Stahl oder einen beherrschenden Einflus uber ein der Zustandigkeit der Hohen Behorde unterstehendes anderes Unternehmen erwerben. Dabei ist die Kontrolle von mehr als 20% der Produktion des gemeinsamen Marktes verboten, mehr als 5% bedurfen der Genehmigung der Hohen Behorde. Bei Verstosen kann die Hohe Behorde Ruckgangigmachung der Masnahmen verlangen und notfalls Geldbusen verhangen oder Zwangsgelder festsetzen


Archive | 2000

Bericht über den Fortschritt der Arbeiten bei der Ausarbeitung des Schumanplans (erste überarbeitete Fassung), 22.09.1950

Reiner Schulze; Thomas Hoeren

Vertraulicher Bericht uber den Fortschritt der Arbeiten bei der Ausarbeitung des Schurnanplans. Dieser Teil des Berichts befast sich mit der geplanten Wirtschaftspolitik

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