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Featured researches published by Thomas Wiegmann.
Archive | 2018
Hans-Joachim Röhle; Thomas Wiegmann
Im Kapitel 7 wird die handels- und steuerrechtliche Bewertung des Anlage- und Umlaufvermogens behandelt. Beim abnutzbaren AV enthalt es u.a. auch Abhandlungen zur AfA-Bemessungsgrundlage nach einer Einlage, zur Bewertungsfreiheit geringwertiger WG und des Sammelpostens, zur Sonderabschreibung nach § 7g EStG; beim Umlaufvermogen die Bewertung der Vorrate (u.a. Substraktionsmethode bei fallenden VK-Preisen) und der Forderungen (Einzel- u. Pauschalwertberichtigung). Behandelt werden auch Sonderfalle, wie z.B. die unentgeltliche Ubertragung und Uberfuhrung von Einzel-WG, den Tausch einzelner WG und die verdeckte Einlage bei KapGes.
Archive | 2015
Hans-Joachim Röhle; Thomas Wiegmann
Wer nach anderen Gesetzen als den Steuergesetzen Bucher und Aufzeichnungen zu fuhren hat, die fur die Besteuerung von Bedeutung sind, hat diese Verpflichtungen, die ihm nach den anderen Gesetzen obliegen, auch fur die Besteuerung zu erfullen.
Archive | 2015
Hans-Joachim Röhle; Thomas Wiegmann
Unter den Grundsatzen ordnungsmasiger Buchfuhrung (GoB) versteht man Regeln, nach denen sich der Kaufmann richten muss, wenn eine den Zwecken des Handelsrechts entsprechende Buchfuhrung und Bilanz erstellt werden soll.Aufgrund der Masgeblichkeit gelten die GoB gem. § 5 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 1 EStG grds. auch fur die Steuerbilanz.
Archive | 2015
Hans-Joachim Röhle; Thomas Wiegmann
Nachdem die Frage der Bilanzierung der Vermogensgegenstande und Schulden entschieden ist, muss gepruft werden, welche Bewertungsmasstabe in der Handelsbilanz in Betracht kommen.
Archive | 2015
Hans-Joachim Röhle; Thomas Wiegmann
Die Handelsbilanz ist Teil des Jahresabschlusses und muss deshalb auf jeden Fall erstellt werden (§ 242 Abs. 3 HGB). Fur die einzelnen Posten der HB sind die Vorschriften des HGB wie folgt masgeblich.
Archive | 2015
Hans-Joachim Röhle; Thomas Wiegmann
Das Kapitel 9 befasst sich ausschlieslich mit dem Jahresabschluss bei PersGes. Neben den allgemeinen Vorschriften zur Buchfuhrungspflicht und zum Jahresabschluss enthalt es auch Ausfuhrungen zur Qualifizierung von Einkunften der Mitunternehmerschaft und zur steuerrechtlichen Gewinnermittlung und Gewinnverteilung. Es erfolgt sowohl eine Abgrenzung zwischen Gesamthandsvermogen, Sonderbetriebsvermogen als auch eine ausfuhrliche Darstellung der Bilanzen der PersGes: die Handelsbilanz, die Erganzungsbilanz (z.B. bei Gesellschafterwechsel, Einbringung eines Teilbetriebs nach § 24 UmwStG) und die Sonderbilanz (Ausweis des Sonderbetriebsvermogens I und II).
Archive | 2015
Hans-Joachim Röhle; Thomas Wiegmann
Bevor es zu einer Bewertung der einzelnen WG (Vermogensgegenstande) kommt, muss zunachst eine zutreffende Zuordnung in der Bilanz erfolgen. Die Zuordnung der WG (bzw. Vermogensgegenstande) in der Bilanz ergibt sich aus § 247 Abs. 2 HGB i. V. m. § 5 Abs. 1 S. 1 Hs. 1 EStG (HB = StB); vgl. auch R 6.1. EStR und H 6.1 EStH „Anlagevermogen“.
Archive | 2015
Hans-Joachim Röhle; Thomas Wiegmann
Bevor Sie uber die Bilanzierung der einzelnen Wirtschaftsguter (Vermogensgegenstande und Schulden) nach den jeweiligen Ansatzvorschriften des HGB und des EStG entscheiden, mussen Sie prufen, wem die einzelnen Wirtschaftsguter (WG) zuzurechnen sind, denn es besteht ein allgemeines Bilanzierungsverbot fur alle WG, die dem Bilanzierenden nicht zuzurechnen sind.
Archive | 2015
Hans-Joachim Röhle; Thomas Wiegmann
Auch hier fehlt eine Legaldefinition. Der Begriff des Vermogensgegenstandes ist deshalb aus den GoB abzuleiten, wobei entscheidendes Kennzeichen des Vermogensgegenstandes die Einzelverauserbarkeit ist. Da der steuerliche Begriff auch die negativen Wirtschaftsguter erfasst, ist er nicht weitergehend als der handelsrechtliche Begriff, vgl. BFH, BStBl 1976 II S. 13. Laut Beschluss des GrS 2/86, BStBl II 1988 S. 348 sind im Bilanzrecht die Begriffe „Vermogensgegenstand“ und „Wirtschaftsgut“ im Inhalt grds. als identisch anzusehen.
Archive | 2018
Hans-Joachim Röhle; Thomas Wiegmann