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Featured researches published by Walter Becker.


Zeitschrift Fur Evangelische Ethik | 1962

Die »wilde« Ehe im Rechtsleben

Walter Becker

1. Nirgends ist in den Thesen (zusammengestellt von Dr. med. Fischer als Ergebnis zweier Tagungen von 1\rzten der Inneren Mission) von einem vollendeten Zustand des Leibes oder Geistes die Rede, sondern man stößt vielmehr immer wieder auf die Förderung, Leib, Seele und Geist in ihrem Zusammenklang gesund zu halten. Und eben diese Forderung unterscheidet die Thesen von dem klassischen »mens sana in corpore sano«, wie van Oyen es versteht. Mit These 111: »Gesundheit ist Kraft zum Menschsein«, legen die Verfasser den Maßstab ,. Vollkommenheit« als eine über das Menschenmögliche hinausgehende Forderung weg. Die »Ursprüngliche Gesundheit« bezieht sich nur auf die Ordnung des Verhältnisses zu Gott. Der Zustand vor dem Sündenfall war das ursprüngliche und reinste Verhältnis zu Gott, wie es also heute nicht mehr sein kann. Van Oyen interpretiert das klassische Menschenbild unbedingt in das (wenn die Leitsätze »dasc meinen wollen, steht das Wort richtig: die Bibel gibt ein anderes Menschenbild, als sie eines fordert) »biblische Menschenbild« hinein, das dem Arbeitskreis um Dr. Fischer vor Augen steht. Für die Verfasser bleibt die ursprüngliche Gesundheit vor dem Sündenfall, das heißt das ursprüngliche und reinste Verhältnis zu Gott, normativ, wie dem Menschen der Status vor dem Sündenfall, die Sündenlosigkeit, normativ bleibt und bleiben muß. Hier geht es um die Verantwortung, die der Mensch hat, alles ihm mögliche zu tun, in jeder Hinsicht gesund zu werden oder zu bleiben. Diese Verantwortlichkeit das wissen die Verfasser natürlich (s. oben, Abs. 2) reicht für den Menschen so weit, wie seine Fähigkeiten, sein Menschsein es mit sich bringen. Der Mensch soll ja auch die Sünde »von der Tür« weisen, obwohl er nicht vollkommen sein kann! 2. Eine simplifizierende Identität zwischen


Zeitschrift Fur Evangelische Ethik | 1961

Das Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit

Walter Becker

Am 27. Juli 1957 wurde vom Bundestag nahezu einstimmig die Neufassung des Gesetzes zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit angenommen (BGBl. I, S. 1058). Das Gesetz ist am 1. Oktober 1957 in Kraft getreten und nunmehr über drei Jahre in Gültigkeit. Man hatte diese Frist gesetzt, damit die Praxis sich auf die neuen gesetzlichen Bestimmungen einstellen konnte. Allerdings muß man feststellen, daß in den Ländern, denen die Ausführung der Gesetze obliegt, das Gesetz noch nicht so intensiv durchgeführt wird, wie die Fachkreise erwarteten. Es fehlen noch in den Ländern Bayern, Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz die Ausführungsbestimmungen und Vollzugsanordnungen, die zu dem früheren Gesetz zum Schutze der Jugend in der Öffentlichkeit vom 2. 12. 1951 (BGBl. I, S. 936) in großer Ausführlichkeit erlassen worden waren (vgl. die Zusammenstellung in dem Kommentar »Jugendschutz und Öffentlichkeit« von Rothe, Belker, Zimmermann,Seidel, 5.Beiheft ,.Unsere Jugend«, MündJen und Düsseldorf 1953). Die Gründe dafür, daß einige Länder noch nicht ihre Vollzugsbestimmungen erlassen haben, liegen wohl darin, daß man sich nicht zu einer Gemeinsamkeit der Ausführung des Gesetzes entschließen kann. In den einzelnen Bundesländern liegen die Verhältnisse recht verschieden. Die Befugnisse der Polizei sind verschieden gestaltet, aber auch die Auffassungen über den Jugendschutz selbst gehen weit auseinander. Während die einen mehr die Notwendigkeit eines gesetzlichen Jugendschutzes in heutiger Zeit hervorheben, betonen andere Länder den positiven Jugendschutz, d. h. die Fülle der erzieherischen, anregenden, Freizeit gestaltenden Maßnahmen, die zu einem großen Teil in das Gebiet der sogenannten Jugendpflege fallen. Nordrhein-Westfalen hat in seiner Ausführungsverordnung vom 29. Januar 1958 die Kreispolizeibehörden, die amtsfreien Gemeinden, die Ämter und kreisfreien Städte als öffentliche Ordnungsbehörden und die Landkreise als Kreisordnungsbehörden stark in das Gesetz mit eingeschaltet.


Zeitschrift Fur Evangelische Ethik | 1959

Die Bekämpfung der Prostitution im Entwurf eines neuen Strafgesetzbuches

Walter Becker

Seit geraumer Zeit stehen die Vorschriften des Strafgesetzbuches, die die Bekämpfung der Prostitution zum Gegenstand haben, im Mittelpunkt der Erörterungen. Insbesondere hat der Fachausschuß II für Fragen der Gefährdetenund Nichtseßhafteu-Fürsorge in wiederholten Sitzungen die Probleme erörtert. Durch die Beratungen der amtlichen Kommissionen zur Schaffung eines neuen Strafgesetzbuches sind diese Überlegungen in ein akutes Stadium gekommen. Es sind vor allem zwei Ansatzpunkte, die eine Verbesserung der gesetzlichen Bestimmungen notwendig machen. 1. Wiederholt ist in der Öffentlichkeit Beschwerde darüber geführt worden, daß sich, namentlich in Großstädten, ein Dimenunwesen bemerkbar macht, das die Bestrebungen des Jugendschutzes illusorisch machen kann. Aus diesem Grunde ist beispielsweise der Landtag von Baden-Württemberg an die Landesregierung mit dem Ersuchen herangetreten, bei der Bundesregierung dahin zu wirken, daß die für eine erfolgreiche Bekämpfung eines großstädtischen Dimenunwesens notwendigen bundesgesetzliehen Grundlagen geschaffen werden1• In den Landtagsverhandlungen wurde auf die Gefahren aufmerksam gemacht, denen namentlich die Jugend im Großstadtleben ausgesetzt ist; auch auf die Belästigungen, die ständig für die Bevölkerung entstehen, wurde hingewiesen. Die Zahlen, die genannt wurden, dürften allgemeine Besorgnis erregen. Es soll beispielsweise in Stutegart 89 Vollprostituierte oder sogenannte ,. Traditionsdirnen« geben, die unter Kontrolle des Gesundheitsamtes stehen. Dazu kommen weitere 670 hwG-Mädchen und die Masse der Frauen und Mädchen, die Gelegenheitsprostitution treiben, und deren Zahl allein in Stutegart auf 1 300 geschätzt wird.


Zeitschrift Fur Evangelische Ethik | 1972

Das Sterilisationsproblem im neuen Strafgesetzentwurf

Walter Becker


Zeitschrift Fur Evangelische Ethik | 1963

Schund- Schmutz- Jugendschutz

Walter Becker


Zeitschrift Fur Evangelische Ethik | 1969

Zum Problem der Meldepflicht für Behinderte

Walter Becker


Zeitschrift Fur Evangelische Ethik | 1966

Die Frage nach den sittlichen Normen in der Jugendhilfe

Walter Becker


Zeitschrift Fur Evangelische Ethik | 1964

Zusammenarbeit von öffentlicher und freier Wohlfahrtspflege in den neuen Sozialgesetzen

Walter Becker


Zeitschrift Fur Evangelische Ethik | 1964

Das uneheliche Kind

Walter Becker


Zeitschrift Fur Evangelische Ethik | 1959

Die Selbsttötung im Spiegel des Rechts

Walter Becker

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