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Featured researches published by Walter Winkler.


Archive | 2001

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV)

Walter Winkler; Peter J. Fröhlich

Die Kommentierung des Teiles C bezieht sich auf die von der Beuth Verlag GmbH veroffentlichten Ausgabe Dezember 2000 der VOB.


Archive | 2001

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen

Walter Winkler; Peter J. Fröhlich

Der Teil B der VOB enthalt Regelungen, die die allgemeinen Vorschriften des Burgerlichen Gesetzbuches uber das Werkvertragsrecht (§ 631 bis § 651 BGB) fur den speziellen Fall der Bauleistung erganzen oder prazisieren. Sie gelten bei jedem Bauleistungsvertrag, unabhangig von der Art der vereinbarten Arbeiten, soweit nicht im Rahmen der allgemeinen Vertragsfreiheit abweichende Vereinbarungen zwischen den Vertragpartnern getroffen wurden. Ihr Inhalt ist allgemein-rechtlicher Natur, im Gegensatz zu den Bestimmungen des Teiles C, der die technischen Bedingungen der Ausschreibung, Ausfuhrung und die Abrechnung getrennt nach den verschiedenen Fachgewerken regelt und aus diesem Grunde den grosten Umfang der drei VOB-Teile aufweist.


Archive | 2001

Vergabebestimmungen nach der EG-Sektorenrichtlinie (VOB/A-SKR)

Walter Winkler; Peter J. Fröhlich

Der Abschnitt 4 von VOB Teil A enthalt lediglich die Bestimmungen der »EG-Sektorenrichtlinie«, wie die Richtlinie 50/531/EWG des Rates der Europaischen Gemeinschaften kurz genannt wird (siehe Fusnote).


Archive | 1998

Basisparagraphen mit zusätzlichen Bestimmungen nach der EG-Baukoordinierungsrichtlinie

Walter Winkler; Peter J. Fröhlich

Sind durch Auftraggeber der offentlichen Hand Bauleistungen zu vergeben, deren Wert den sogenannten Schwellenwert der EU-Baukoordinierungsrichtlinie (5 Millionen Euro) uberschreitet, mussen bei dem Vergabeverfahren neben den Bestimmungen der »Basisparagraphen« des Abschnitts 1 auch die zusatzlichen Bestimmungen des Abschnitts 2 (»a«-Paragraphen) beachtet werden. Dies gilt jedoch nicht fur Auftraggeber auf den Gebieten der Trinkwasser- und Energieversorgung sowie des Verkehrs- und Telekommunikationswesens, fur die wiederum gesonderte zusatzliche Bestimmungen gelten (siehe Abschnitt 3). Im Ubrigen wird auf die ausfuhrliche Kommentierung zum Titel von VOB Teil A verwiesen.


Archive | 1998

Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) DIN 18299 bis DIN 18451

Walter Winkler; Peter J. Fröhlich

Im Gegensatz zu Teil B (Allgemeine Vertragsbedingungen), der in Erganzung zu den Vorschriften des BGB allgemein-rechtliche Bestimmungen zum Werksvertragsrecht enthalt, die fur jede Bauleistung in gleicher Weise gelten, besteht Teil C aus den »Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen«, kurz ATV genannt, deren Beachtung die fachliche bzw. handwerkliche Qualitat der vereinbarten Bauleistungen sicherstellen soll. Da diese technischen Regeln in Abhangigkeit von der Arbeitsweise und der Verkehrssitte unterschiedlich sind, mussen sie fur jede Leistungsart getrennt festgelegt werden, woraus sich der erheblich grosere Umfang des Teiles C gegenuber den Teilen A und B ergibt.


Archive | 1998

Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen DIN 1961 — Ausgabe Mai 1998

Walter Winkler; Peter J. Fröhlich

Es ist zu unterscheiden zwischen »der Leistung«, d. h. dem gesamten Vertragsgegenstand, und zwischen »einer Leistung« oder »Leistungen«, d. h. Teilen der gesamten Vertragsleistung. Der Begriff »Bauleistung« ist in TeilA § 1 definiert. Obwohl er Bestandteil des Titels des Gesamtwerks der VOB und auch der Untertitel der Teile A, B und C ist, wird im Text das Wort »Leistung« verwendet, weil sich die Leistung des Auftragnehmers auch auf andere als Bauleistungen erstrecken kann. Insbesondere konnen, wenn die Leistung durch ein Leistungsprogramm beschrieben ist, Entwurfs-und Konstruktionsplane zur Leistung gehoren.


Archive | 1998

Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art — DIN 18299

Walter Winkler; Peter J. Fröhlich

Diese ATV wurde erstmals in die VOB Ausgabe 1988 aufgenommen, um gleichlautende, in allen ATV wiederkehrende Bestimmungen zusammenzufassen und damit den Text der VOB zu straffen. Gleichzeitig wurden damit Technische Vertragsbedingungen geschaffen, die auf Bauleistungen anwendbar sind, zu denen es sonst keine Regelungen in der VOB gibt. Siehe auch Anmerkung zu Abschnitt 1.


Archive | 1998

Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten DIN 18364

Walter Winkler; Peter J. Fröhlich

Die ATV-»Korrosionsschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumbauten« — DIN 18364 — gilt fur das Beschichten und thermische Spritzen von Metallen an Konstruktionen aus Stahl oder Aluminium, die einer Festigkeitsberechnung oder bauaufsichtlichen Zulassung bedurfen.


Archive | 1998

Beschlagarbeiten — DIN 18357

Walter Winkler; Peter J. Fröhlich

Die ATV-»Beschlagarbeiten« — DIN 18357 — gilt fur das Anbringen von Beschlagen zum Offnen und Schliesen oder zum Feststellen von Turen, Fenstern, Toren und dergleichen.


Archive | 1998

Zimmer- und Holzbauarbeiten — DIN 18334

Walter Winkler; Peter J. Fröhlich

Die ATV »Zimmer- und Holzbauarbeiten« — DIN 18334 — gilt fur alle Konstruktionen des Holzbaues, des Ingenieurholzbaues und entsprechender trockener Bauweisen.

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