Wolfgang Heinz
University of Konstanz
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Featured researches published by Wolfgang Heinz.
Neue Kriminalpolitik | 2011
Wolfgang Heinz
Seit den 980er Jahren hat in den USA ein „punitive turn“ der Kriminalpolitik stattgefunden. Die Gefangenenraten stiegen von 22 ( 980) auf 758 (2008), haben sich also mehr als verdreifacht, die Strafzumessungsvorschriften fur Ruckfalltater wurden drastisch verscharft, die Vollstreckung der Todesstrafe wurde in einigen Einzelstaaten wieder aufgenommen, Sexualstraftater werden offentlich bekannt gemacht und stigmatisiert.2 Auch in den meisten westeuropaischen Landern sind die Gefangenenraten in den letzten 5 Jahren deutlich gestiegen;3 in Deutschland sind sie dagegen eher stabil geblieben.4 Dennoch wird auch hier von nicht wenigen Kriminologen eine „machtvolle Tendenz in Richtung auf Punitivitat“5 gesehen. Spatesten seit der zumindest verbalen Ubernahme des englischen Tough on Crime-Ansatzes6 in Deutschland7 sowie der populistischen Parole „Wegschliesen, und zwar fur immer!“ von Alt-Bundeskanzler Schroder8 wird befurchtet, es gebe keine „Kontinentalsperre“, die „den Strafvirus ab[halte], uber Atlantik und Kanal zu uns heruber zu springen“.9 Die empirisch zu klarende Frage ist, ob die These einer zunehmenden Punitivitat fur Deutschland bestatigt werden kann.
Archive | 2009
Wolfgang Heinz
Unter „Kriminalitatskontrolle“ wird umgangssprachlich zumeist die Tatigkeit von Polizei und Strafjustiz verstanden. In der Kriminologie hingegen wird „Kriminalitatskontrolle“ nicht auf diese Institutionen beschrankt. Darunter werden vielmehr „alle staatlichen und gesellschaftlichen Einrichtungen, Strategien und Sanktionen (verstanden), welche die Verhaltenskonformitat im strafrechtlich geschutzten Normbereich bezwecken“ (Kaiser 1996, S. 219). Polizei und Justiz sind danach nur einer von mehreren Tragern, das Strafrecht nur eines von mehreren Mitteln der Kriminalitatskontrolle, die Strafe nur eine von mehreren Sanktionsmoglichkeiten. Kriminalitatskontrolle wird auch — und vor allem — von der Familie, der Schule, der Nachbarschaft, von den Peergroups und von der Offentlichkeit wahrgenommen. Statt staatlicher Strafe werden hierbei informelle Reaktionen verwendet, von Spott oder Missbilligung uber korperliche Zuchtigung (z. B. der Eltern) bis hin zum Abbruch von Beziehungen. Begrifflich wird deshalb unterschieden zwischen formeller, von Polizei und Justiz ausgeubter Sozialkontrolle und informeller strafrechtlicher Sozialkontrolle, deren Trager alle anderen (auserjustiziellen) Einrichtungen sind, die Verhaltenskontrolle ausuben.
Neue Kriminalpolitik | 2010
Wolfgang Heinz
Ein dem präventiven Rechtsgüterschutz dienendes Schuldstrafrecht stößt bei zwei Tätergruppen auf Grenzen, zum einen bei Tätern, gegenüber denen kein Schuldvorwurf erhoben werden kann und zum anderen bei Tätern, bei denen durch die schuldangemessene Bestrafung die Gefahr weiterer Taten nicht hinreichend gebannt werden kann. Der deutsche Gesetzgeber hat deshalb durch das Gewohnheitsverbrechergesetz vom 24.11.1933 neben der Strafe als zweite Spur die Maßregeln der Besserung und Sicherung eingeführt.1 International dominieren einspurige Sanktionsmodelle, in Deutschlang gilt indes die Zweispurigkeit für Gesetzgebung und Wissenschaft „als fest etabliertes Grundelement des deutschen Sanktionssystems“.2 Dieses System blieb auch bei der Strafrechtsreform 1969 erhalten, es wurde lediglich den neueren kriminalpolitischen Entwicklungen angepasst.3
Archive | 2003
Jörg-Martin Jehle; Wolfgang Heinz; Peter Sutterer
Suchttherapie | 2007
Wolfgang Heinz
Archive | 2006
Wolfgang Heinz
R & P : Recht und Psychiatrie | 2011
Wolfgang Heinz
28. Deutsche Jugendgerichtstag | 2012
Wolfgang Heinz
Archive | 2011
Wolfgang Heinz
Archive | 2001
Wolfgang Heinz