In der Welt der Unternehmensfusionen und -übernahmen ist ein Aktionärsrechteplan, allgemein bekannt als „Giftpille“, eine Verteidigungsstrategie zum Schutz vor feindlichen Übernahmen. Der Hauptzweck solcher Pläne besteht darin, das Unternehmen vor der Bedrohung durch externe Käufer zu schützen, indem das Recht der Aktionäre, den Verkaufspreis ihrer Aktien direkt auszuhandeln, eingeschränkt wird. Seit die „Giftpille“ Anfang der 1980er Jahre erstmals vorgeschlagen wurde, haben ihre Flexibilität und Wirksamkeit unter Investoren und Unternehmensleitungen breite Diskussionen ausgelöst.
Giftpillen sollen unerwünschte Übernahmen verhindern, indem sie den bestehenden Aktionären Vorkaufsrechte einräumen und so die Kosten für den Käufer erhöhen.
Bei dieser Strategie können andere Aktionäre weitere Aktien des Unternehmens zu einem ermäßigten Preis erwerben, wenn der Aktienanteil eines Aktionärs einen bestimmten Schwellenwert (normalerweise 20 %) erreicht. Auf diese Weise wird die Beteiligungsquote des Erwerbers erheblich verwässert, was seine Anschaffungskosten erhöht und die Durchführung der Übernahme erschwert. Dies würde den Erwerber dazu zwingen, mit dem Vorstand des Unternehmens zu verhandeln, um die Möglichkeit einer Rücknahme des Plans zu prüfen.
Der Begriff „Giftpille“ wurde erstmals 1982 von dem auf Fusionen und Übernahmen spezialisierten Anwalt Martin Lipton als Reaktion auf die zunehmende Welle feindlicher Übernahmen geprägt. Giftpillen erfreuten sich Anfang der 1980er Jahre zunehmender Popularität, als die Aktivitäten von Firmenplünderern wie T. Bohn Pickens und Carl Icahn zunahmen. Der Name leitet sich von den Giftpillen ab, die in der Spionage eingesetzt wurden, um eine Verhaftung zu verhindern, und symbolisiert extremen Selbstschutz angesichts von Bedrohungen.
Zwar greifen viele Unternehmen zu Giftpillen, doch Studien zeigen, dass sich lediglich 20 % der Unternehmen erfolgreich gegen feindliche Übernahmen verteidigen können, während 80 % der Unternehmen Übernahmeangebote annehmen.
Derzeit greifen viele börsennotierte Unternehmen auf verschiedene Arten von Giftpillen zurück, um Übernahmen zu verhindern. Dazu gehören vor allem die folgenden:
Der Zweck dieser Pläne besteht darin, einem feindlichen Bieter die erfolgreiche Übernahme des Unternehmens zu erschweren und so die Unabhängigkeit des Unternehmens und die Interessen des Managements zu schützen.
Die Rechtmäßigkeit von Giftpillen war bei ihrer ersten Verwendung in den 1980er Jahren ziemlich umstritten. Der Oberste Gerichtshof von Delaware entschied jedoch im Jahr 1985, dass es sich dabei um ein legales Verteidigungsmittel handele. Allerdings werden Giftpillen in den Rechtssystemen verschiedener Länder sehr unterschiedlich betrachtet. In einigen Ländern, wie etwa dem Vereinigten Königreich, ist dies überhaupt nicht zulässig, während es in Kanada zwar zulässig ist, allerdings mit einer „widerruflichen“ Klausel.
Für Aktionäre dürfte der potenzielle Nutzen einer Giftpille relativ begrenzt sein. Im Zuge der Marktveränderungen lehnen immer mehr Aktionäre den Einsatz solcher Wertpapiere ab, da Übernahmen für die Aktionäre häufig große finanzielle Vorteile mit sich bringen. Analysten gehen allerdings davon aus, dass der Einsatz von Giftpillen den Aktionären in manchen Fällen eine höhere Übernahmeprämie einbringen könnte.
Aktionärsrechtepläne können eine zusätzliche Verhandlungsposition bieten, die sich wiederum in einer höheren Akquisitionsprämie niederschlagen kann.
Während der globalen Pandemie im Jahr 2020 griffen viele Unternehmen erneut auf Giftpillen-Maßnahmen zurück, um Übernahmemöglichkeiten zu verhindern. Offensichtlich ist die Einführung dieser Gegenmaßnahmen kein Zufall, sondern eine unausweichliche Strategie, die erforderlich ist, um mit einem sich rasch ändernden Geschäftsumfeld Schritt zu halten.
AbschlussAngesichts der Veränderungen in der Unternehmensführung und den Marktrisiken bleibt abzuwarten, ob die Unternehmen auch weiterhin auf Giftpillenstrategien zurückgreifen werden, um ihre eigenen Interessen zu schützen. Kann diese Strategie wirklich der langfristigen Stabilität und der Steigerung des Marktwertes des Unternehmens dienen oder dient sie lediglich der Absicherung des Managements?