Andreas Wiebe
University of Göttingen
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Publication
Featured researches published by Andreas Wiebe.
Jura - Juristische Ausbildung | 2015
Andreas Wiebe; Oliver Kreutz
E-Learning hat sich in den letzten Jahren in den Universitäten weitgehend etabliert und bewährt, jedoch scheinen in der juristischen Lehre immer noch große Vorbehalte gegenüber den internetbasierten Lehrund Lernmethoden zu bestehen. Häufig beschränkt sich der Einsatz darauf, die Folien auf einer E-Learning-Plattform zum Abruf bereit zu stellen. Dieser Aufsatz soll Möglichkeiten und Nutzen aufzeigen, die sich durch das Blended Learning für die juristische Vorlesung bieten. Dabei wird vor allem auf Ergebnisse und Erfahrungen zurückgegriffen, die im Rahmen eines Pilotprojektes zur Integration von Blended Learning in die juristische Vorlesung erlangt wurden, welches im WS 2013/14 an der Juristischen Fakultät der Georg-August-Universität durchgeführt und von der Hochschulleitung finanziell gefördert wurde. Dafür wurde der Kurs »Wirtschaftsrecht der Medien« ausgewählt, der im Rahmen des Schwerpunktbereichs »Öffentliches und privates Medienrecht« angeboten wird.
Computer Und Recht: Forum für die Praxis des Rechts der Datenverargeitung, Information und Automation | 2014
Andreas Wiebe
̧ Prof. Dr. Andreas Wiebe, LL.M. (Virginia), Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Wettbewerbsund Immaterialgüterrecht, Medienund Informationsrecht, Universität Göttingen. Datenbanken sind neben Software die zweite Säule der Informationsund Wissensgesellschaft. Umso mehr verwundert es, dass der Rechtsschutz von Datenbanken in der juristischen Diskussion immer noch ein Randdasein führt. Das gilt insbesondere für das Sui-generis-Recht nach §§ 87a ff. UrhG. Obwohl die zugrunde liegende Richtlinie keine gesetzgeberische Glanzleistung darstellte, hat die Rechtsprechung sich zunehmend um Konkretisierungen und Eingrenzungen bemüht, um das Recht handhabbar zu machen. Mit der zunehmenden automatisierten Auswertung von Datenbanken über das Internet hat der Datenbankschutz eine enorme praktische Relevanz gewonnen. Zeit für eine Zwischenbilanz, insbesondere der §§ 87a ff. UrhG. Nach einer kurzen Einführung (I.) präsentiert der Beitrag den aktuellen Stand zum Datenbankbegriff (II.), zum Verhältnis zwischen Urheberrecht und Datenbankherstellerrecht (III.), der Schutzvoraussetzungen in § 87a UrhG (IV.), zum Schutzumfang, § 87b UrhG (V.), zur Weiterverarbeitung und „Veredelung“ (VI.) und zu den ergänzenden zivilrechtlichen Instrumenten (VII.).
Archive | 2010
Andreas Wiebe
International Journal of Law and Information Technology | 2000
Andreas Wiebe
Archive | 2013
L. Guibault; Andreas Wiebe
Archive | 2013
L. Guibault; Andreas Wiebe
Journal of Intellectual Property Law & Practice | 2017
Andreas Wiebe
Journal of Intellectual Property Law & Practice | 2015
Andreas Wiebe
JurPC | 2003
Andreas Wiebe
Archive | 2017
Oliver Kreutz; Andreas Wiebe