Axel Halfmeier
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Publication
Featured researches published by Axel Halfmeier.
Rabels Zeitschrift Fuer Auslaendisches Und Internationales Privatrecht | 2004
Axel Halfmeier
* Der vorliegende Aufsatz beruht auf einem Vortrag des Autors bei der Konferenz ?Global Governance and the Search for Justice? an der University of Sheffield im April 2003. F?r wertvolle Anregungen danke ich Eric Engle (Zentrum f?r Europ?ische Rechts politik, Bremen), Wolfgang Wurmnest (Max-Planck-Institut fur ausl?ndisches und inter nationales Privatrecht, Hamburg) und Thomas Giegerich (Universit?t Bremen). Abgek?rzt werden zitiert: Stephens, Translating Fil?rtiga, A Comparative and Interna tional Law Analysis of Domestic Remedies For International Human Rights Violations: Yale J. Int. L. 27 (2002) Iff. (zitiert: Stephens, Translating Fil?rtiga); Torture as Tort, hrsg. von Scott (2001).
Springer US | 2018
Axel Halfmeier
Der Beitrag widmet sich der materiellen Rolle des Kollisionsrechts. Ausgehend von der Beobachtung, dass nationale staatliche Regulierungsmoglichkeiten im Zeitalter globaler Okonomie, insbesondere wegen der Mobilitat des Kapitals, begrenzt sind, vertritt er die These, dass das zivilrechtliche Haftungsrecht auch als Regulierungsinstrument und damit als politisches Recht verstanden werden kann. In transnationalen Konstellationen stellt sich dann automatisch die Frage nach dem anwendbaren Recht, die vom Kollisionsrecht beantwortet wird. Nach der historischen Rekonstruktion des grundlegenden Prinzips des Kollisionsrechts – der Gleichheit aller nationalen Privatrechtsordnungen – wird daran erinnert, dass fur deliktische Anspruche nach diesem Modell auf das Recht des Schadensortes verwiesen wird. Daran anschliesend wird gefragt, welches Recht – das formal geltende oder das tatsachlich (nicht) angewandte Recht – in einem Kollisionsfall von einem deutschen Gericht zu beachten ware. Da das auslandische Recht ausgelegt und erweitert werden kann, pladiert der Beitrag fur eine dynamische Herangehensweise an das anwendbare Recht. Sind gleichwohl Korrekturen notwendig, steht der ordre public als Korrektiv zur Verfugung. Allerdings kann nicht jede Menschenrechtsverletzung zur Anwendung des Rechts des Forumstaats fuhren. Daher ist auch nicht die menschenrechtliche Modifikation des Kollisionsrechts, sondern die Auslegung und Anwendung des jeweils anwendbaren auslandischen Rechts im Lichte der Menschenrechte die angemessene Antwort auf Menschenrechtsverletzungen durch unternehmerisches Handeln.
Archive | 2010
Axel Halfmeier; Peter Rott; Eberhard Feess
Neue Juristische Wochenschrift: NJW | 2016
Axel Halfmeier
Zeitschrift für Verbraucherrecht-VbR | 2018
Peter Rott; Axel Halfmeier
Verbraucher und Recht | 2018
Axel Halfmeier; Peter Rott
Archive | 2018
Axel Halfmeier; Peter Rott
Luchterhand-Verlag | 2018
Axel Halfmeier
Luchterhand-Verlag | 2018
Axel Halfmeier
Luchterhand-Verlag | 2018
Axel Halfmeier