Christoph Gusy
Bielefeld University
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Featured researches published by Christoph Gusy.
Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft | 2010
Christoph Gusy
Sicherheitsrecht ist zentral Gefahrenabwehrrecht. Diese traditionelle Betrachtungsweise des Polizeiund Ordnungsrechts setzt als Sicherheit einen Zustand an, welcher mit der Abwesenheit bestimmter Gefahren bezeichnet wird. Diese sog. „objektiven Gefahren“ bezeichnen einen bestimmten Ausschnitt aus dem Spektrum jener Risiken; nämlich diejenigen, welche von einem „Verantwortlichen“ ausgehen, eher linear-kausal iS eindeutig definierbarer Ursachenketten begründet sind und mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Rechtsgüter Dritter schädigen werden. Lineare Ursachenabhängigkeit, erhöhte Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts und Eignung zu Schäden sind die Konstitutionselemente jenes Gefahrkonzepts. Solche Risiken brauchen Dritte nicht hinzunehmen. Zugleich wird ihre Abwehr auf Polizei, Ordnungsoder vereinzelt sonstige Behörden (etwa: Gewerbeaufsicht) delegiert und damit aus dem Bereich der allgemeinen politischen Kultur in eine spezifisch bürokratische Sonderkultur verwiesen, aus welcher es am ehesten durch spektakuläre Einzelfälle oder Konstellationen eklatanten Versagens in anderen Einzelfällen heraus kommt. Zwar ist jene Ausgliederung und relative Isolation inzwischen durch die Entdeckung der Notwendigkeit und Möglichkeit staatlicher Risikound Risikovorsorgepolitik ergänzt und erweitert worden.2 Ein Beitrag zur Sicherheitskultur ist dort am ehesten durch die anhaltenden Diskussionen um „Freiheit und/ oder Sicherheit“ geleistet worden. Dabei ging es weniger um die Alternative einer Freiheitsoder Sicherheitskultur, sondern eher um die ewige und ewig unbeantwortete Frage nach dem richtigen Mischungsverhältnis zwischen beiden.3 Nach verbreiteter WahrI.
Archive | 2015
Christoph Gusy; Annika Kapitza
Gesetzesevaluation hat Konjunktur. Die Zahl der diesbezuglichen Regelungen, Verfahren und Berichte steigt. Dabei zeigt sich: Es gibt zahlreiche Erscheinungsformen derartiger Evaluationen. Unter ihnen wird hier eine Form im Vordergrund stehen: Gesetzesevaluation im hier untersuchten Sinne bezeichnet auf Veranlassung von staatlichen Stell en durchgefuhrte nachtragliche Verfahren zur Bewertung von Gesetzen. Nach einer Darstellung ihrer unterschiedlichen Erscheinungsformen sollen die auf sie bezogenen rechtlichen Regelungen naher beleuchtet werden. Dabei wird gezeigt: Zentrale Fragestellungen sind bislang wenig untersucht, wichtige Antworten wenig konsentiert oder sogar offen
Archive | 2011
Christoph Gusy
Jungere Nachrichtendienstaktivitaten (El Masri, Kurnaz u. a.) haben nicht nur das materielle Verfassungsschutzrecht und seine Durchsetzung, sondern auch die Frage nach einer ausreichenden parlamentarischen Kontrolle der Dienste erneut in die Diskussion geraten lassen. Hier soll das Grundanliegen der aktuellen rechtspolitischen Anlaufe einer – erneuten – Modifikation der Instrumente verfassungsrechtlich und rechtspolitisch diskutiert werden.
Archive | 2017
Christoph Gusy; Dieter Kugelmann; Thomas Würtenberger
Staaten haben ein Interesse daran, zivile Sicherheit transnational, d. h. grenzuberschreitend, zu gewahrleisten. Ein Grund hierfur ist, dass es sich bei wesentlichen Risiken im Bereich ziviler Sicherheit (etwa im Umweltbereich, aber auch in Bezug auf terroristische Anschlage) nicht nur um „nationale“ Risiken handelt, sondern um bereits in ihrem Ursprung oder in ihrer Wirkung grenzuberschreitende Risiken. Ein transnationaler Rechtsrahmen fur kooperatives Risikomanagement muss in erster Linie im Volker- und Europarecht gesucht werden.
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2009
Christoph Gusy
ZusammenfassungDie Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme reagiert auf die Angewiesenheit der Grundrechtsverwirklichung auf die Nutzung elektronischer Informations- und Kommunikationsmedien. Das Grundrecht bedarf jedoch der technischen und rechtlichen Ausgestaltung, wobei dem Staat eine Regulierungs- und Gewährleistungsaufgabe zukommt. Noch offen ist jedoch eine inhaltliche Konkretisierung des „unantastbaren Kernbereichs der Privatsphäre“.
An den Grenzen der Mehrheitsdemokratie: Politik und Soziologie der Mehrheitsregel | 1984
Christoph Gusy
Demokratische Herrschaft ist Mehrheitsherrschaft. Sie tragt dadurch der Tatsache Rechnung, das Einstimmigkeit im Gemeinwesen regelmasig real nicht besteht oder doch nicht festgestellt werden kann. Daher soll der Wille der Mehrheit im demokratischen Staat bestimmen, ohne das er aber deshalb mit dem Willen aller gleichgesetzt werden konnte1 . Vielmehr geht das Mehrheitsprinzip gerade von der Verschiedenheit der Anschauungen im Volke aus. Eine Mehrheit kann nur dort existieren, wo auch — zumindest — eine Minderheit vorhanden ist. In dieser Spannung zwischen Herrschaft der Mehrheit einerseits und Existenz und rechtlich gesicherter Betatigungsmoglichkeit der Minderheit andererseits grunden Herausforderung und Dilemma des Mehrheitsprinzips2 .
Understanding media policies: a european perspective, 2012, ISBN 978-0-230-34812-7, págs. 116-132 | 2012
Sebastian Müller; Christoph Gusy
The German media policy entails a broad field of actors, a dynamic, economically driven market, a diverse media landscape in terms of products, and a diverse regulatory system. The formulation of media policy itself takes place within the confines of German policy making. This includes the different mechanisms for negotiating, then enacting, and implementing regulation. However, the system, once established, is subject to continued configuration and re-configuration processes, because new governments come into power, new technical developments compel the actors to revise the system, or economic interests prompt the private media operators to launch political campaigns or legal actions to contest existing legislation. Moreover, the European Union (EU) has become another key actor in German media policy and thus influences the national legislation more than the public is aware of.
Datenschutz Und Datensicherheit - Dud | 2012
Christoph Worms; Christoph Gusy
ZusammenfassungDatenschutz als Bildungsaufgabe und -inhalt setzt Wissen darüber voraus, was privat und was öffentlich ist, wie dies abgegrenzt wird und in welchem Verhältnis das Private und das Öffentliche zueinander stehen. Da beides nicht einfach vorgefunden, sondern formuliert werden muss und dies im besonderen Aufgabe des Rechts ist, ist Rechtskompetenz Voraussetzung für wirksamen Datenschutz als Selbstschutz.
Archive | 2018
Christoph Gusy
Katastrophen sind in der Bundesrepublik glucklicherweise selten geblieben. Und weil sie selten geblieben sind, sind auch die (besonderen) Katastrophenschutzbehorden in einer Art Reservefunktion verharrt. Sie waren und sind Vordenker fur einen Fall, von dem alle hoffen, dass er moglichst nie eintritt, und den zu verhindern Aufgabe zahlreicher staatlicher und Anliegen zahlreicher gesellschaftlicher Instanzen ist. Erst die jungere Sicherheitsforschung mit ihrem szenarienorientierten Denken hat das Thema entdeckt und stost in Bereiche vor, in denen sie von den Behorden lernen kann und lernen muss, ohne schon selbst neue Wahrheiten oder praxistaugliche Rezepte anbieten zu konnen.
Archive | 2017
Christoph Gusy
Zivile Sicherheit ist ein neues Paradigma der Wissenschaft. Dessen Eigenheit besteht darin, dass die meisten der untersuchten Phanomene nicht neu entdeckt sind, sondern schon fruher bekannt waren und diskutiert wurden. Neu ist am ehesten die Perspektive, aus welcher sie analysiert werden.