Dominik Steiger
Free University of Berlin
Network
Latest external collaboration on country level. Dive into details by clicking on the dots.
Publication
Featured researches published by Dominik Steiger.
International Criminal Law Review | 2014
Dominik Steiger
This article reviews the legacy of the International Criminal Tribunal for Rwanda (ICTR) under a specific compliance perspective and asks whether the Tribunal’s jurisprudence furthered the adherence to norms of international criminal and humanitarian law. The Tribunal’s impact on the circulation, emergence and enforcement, of the prohibitions of genocide and other serious violations of international humanitarian law will thus be scrutinised. Furthermore, the legitimacy of the ICTR’s jurisprudence plays a major role as human beings not only follow a logic of consequence but also a logic of appropriateness. This combined approach will show that the ICTR – despite its shortcomings – has furthered compliance by diffusing the norms of international criminal and humanitarian law not only to Rwanda and the Great Lakes Region, but also to the international community.
Jura - Juristische Ausbildung | 2018
Dominik Steiger; David Koppe; Maria Grigat
Der Klausur liegt eine Entscheidung des EuGH zur britischen Kindergeldregelung vom 14. Juni 2016 zugrunde. Diese fügt sich in die jüngere Rechtsprechungslinie des EuGH zu Ausschlüssen für Leistungen der sozialen Sicherheit von EUAusländern ohne Aufenthaltsrecht ein und folgt einer klar restriktiven Tendenz. Dieser Rechtsprechung wird trotz einiger Bedenken letztlich gefolgt. Die Thematik ist höchst anspruchsvoll, allerdings enthält der Sachverhalt auch zahlreiche Hinweise, die von den Bearbeitern aufgenommen und abgearbeitet werden konnten und sollten.
Jura - Juristische Ausbildung | 2014
Dominik Steiger
Nach der Bundestagswahl im Jahre 2013 schließen die S-Partei und die C-Partei eine große Koalition. In ihrem ersten Projekt will die neue Regierung die direkte Demokratie stärken. Hierzu will sie zunächst ein grundgesetzänderndes Gesetz, das »Direkte-Demokratie-Förderungsgesetz I« (DDFG-GG), erlassen, um die Volksgesetzgebung, so wie sie die Länder teilweise schon seit Jahrzehnten praktizieren, auch auf Bundesebene einzuführen. Das DDFG-GG lautet:
Kritische Justiz | 2010
Wolfgang Kaleck; Andreas Schüller; Dominik Steiger
Wenn deutsche Gerichte sich nach 1945 mit Kriegsverbrechen zu beschäftigen hatten, ging es bis weit in die neunziger Jahre hinein allein um die juristische Aufarbeitung des Zweiten Weltkriegs. Seit dem Völkermord an der bosnischen Bevölkerung mussten sich deutsche Staatsanwaltschaften und Strafgerichte zunehmend mit derartigen Verbrechen auseinandersetzen, auch wenn weder Täter noch Opfer Deutsche waren. Hinsichtlich einer deutschen Beteiligung an bewaffneten Konflikten hatte lediglich das Bundesverfassungsgericht in einer Serie von Organstreitverfahren über die Rechtmäßigkeit deutscher Auslandseinsätze zu urteilen, wobei es zumeist um die Rechte des Parlaments ging. Im derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht anhängigen Klageverfahren der serbischen Opfer der Bombardierung des Ortes Varvarin während des Kosovo-Krieges 1999 ging es zunächst vor den Zivilgerichten erstmals seit dem Zweiten Weltkrieg um Schadensersatzforderungen gegen die Bundesrepublik Deutschland wegen der deutschen Beteiligung am Krieg.1 Seit dem deutschen Afghanistaneinsatz und insbesondere seit dem Bombardement von Kundus am 4. September 2009 müssen sich nunmehr sowohl die Strafverfolgungsbehörden als auch die Bundesregierung mit der möglichen Strafbarkeit deutscher Soldaten, namentlich des Oberst Georg Klein und des Hauptfeldwebels Markus Wilhelm, und auch mit Schadensersatzforderungen der Opfer juristisch beschäftigen. Eine vorläufige Bestandsaufnahme fällt ernüchternd aus. Obwohl mehr als einhundert Menschen, größtenteils Zivilpersonen, unter ihnen Kinder und Jugendliche, getötet wurden, als zwei amerikanische Kampfjets auf Befehl des deutschen Bundeswehroberst Georg Klein eine Menschenansammlung sowie zwei feststeckende Tanklastzüge in der Nähe von Kundus, Afghanistan, bombardierten, ist eine ernsthafte und umfassende strafrechtliche Ermittlung der Ereignisse bisher unterblieben. Zunächst versuchten deutsche Offizielle zu vertuschen, was wirklich geschah: erst die Bundeswehr in Kundus und Potsdam, dann die Ministerien in Berlin und Bonn sowie schließlich die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe. Militär, Regierung und Justiz verfolgten gemeinsam nur ein Ziel: das Ausmaß des Angriffes zu verschleiern, um damit Oberst Klein und andere Bundeswehrangehörige zu schützen und eine umfassende Ermittlung des Luftangriffs zu verhindern. Selbst das Verdikt des Verteidigungsministers zu I.
Archive | 2006
Thomas Bruha; Dominik Steiger
Archive | 2013
Dominik Steiger
Archive | 2013
Dominik Steiger
Archive | 2013
Dominik Steiger
Max Planck Yearbook of United Nations Law Online | 2013
Dominik Steiger
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht | 2011
Dominik Steiger; Stefan Korte