h.c. Herbert Hax
University of Cologne
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Publication
Featured researches published by h.c. Herbert Hax.
Archive | 1989
h.c. Herbert Hax
Das betriebliche Rechnungswesen dient zum einen der Entscheidungsfindung, zum anderen der Kontrolle der erreichten Ergebnisse. Beide Rechnungszwecke hangen eng miteinander zusammen. Die zukunftsgerichtete Entscheidungsrechnung richtet sich nach bestimmten Erfolgskriterien; die vergangenheitsgerichtete Kontrollrechnung ermittelt den aufgrund der Entscheidung erreichten Erfolg. Die Erfolgsmasstabe beider Rechnungsbereiche sollten, wenn sie schon nicht miteinander ubereinstimmen, in engem Zusammenhang miteinander stehen. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Anreizwirkung, die von der Kontrollrechnung ausgeht. Ein Entscheidungstrager, dessen Leistung aufgrund einer Kontrollrechnung beurteilt wird, dessen Entlohnung moglicherweise von dem in der Kontrollrechnung ermittelten Erfolg abhangt, wird seine Entscheidungen bereits im voraus am voraussichtlichen Ergebnis ebendieser Kontrollrechnung orientieren. Er wird nur solche Methoden der Entscheidungsrechnung akzeptieren und anzuwenden bereit sein, die fur ihn in einem durchschaubaren Zusammenhang mit der Kontrollrechnung stehen. Wenn erwunscht ist, das der Entscheidungstrager sich einer Entscheidungsrechnung mit bestimmten Erfolgskriterien bedient, mus deutlich sein, das sich die an diesen Erfolgskriterien orientierten Entscheidungen auch vorteilhaft auf die spater in der Kontrollrechnung ermittelten Erfolgsgrose auswirken; anderenfalls entstehen Fehlanreize. Es geht also um eine anreizkompatible Gestaltung der Erfolgsmessung in der Kontrollrechnungl.
Perspektiven Der Wirtschaftspolitik | 2003
h.c. Herbert Hax
Abstract In a normative theory of decision making in the firm, limited cognitive capabilities of decision makers can be taken into account in different ways. If individual decision making alone is being considered, the concept of rationality must be defined in such a way that it is acceptable from the viewpoint of potential users of the theory. In an organizational context, normative theory deals primarily with the design of contracts; as far as the anticipation of the actual behaviour of contract partners is concerned an empirically valid descriptive decision theory is needed. A major problem which arises if one applies contract theory to problems of corporate governance is the definition of an adequate standard to evaluate the firm’s outcome periodically. Accounting profit and market value are two possible measures, but both have grave shortcomings.
Challenges to the world economy | 2003
h.c. Herbert Hax
In recent years economists have sometimes been faced with the reproach that economic theory has hardly at all contributed to the solution of the problems raised by the transformation process ensuing from the collapse of the socialist economies in Eastern Europe. Economists, so it has been argued, have dealt thoroughly with the functioning of an existing market economy, to a lesser degree with the functioning of socialist economies, some even with the transformation of a market economy into a socialist system; but before 1990 the transformation of a socialist into a market economy was not a problem which was regarded as worthy of notice1. The conclusion has sometimes been that in the political management of the transformation process economic theory has not been helpful. The reshaping of the East German economy after the political reunification of the country may serve as an example to demonstrate in what respect and to which extent this criticism is justified.
Archive | 1978
h.c. Herbert Hax
Bei der Beschaffung von Sachanlagen kann sich ergeben, das man vor der Wahl steht, die betreffenden Gegenstande entweder zu kaufen oder zu mieten. Hierbei bestehen hinsichtlich der Gestaltung des Mietvertrags vielfaltige Moglichkeiten. Insbesondere konnen die mit der Beschaffung und Nutzung eines Gegenstandes verbundenen Risiken in sehr unterschiedlicher Weise auf Mieter und Vermieter verteilt werden; fur die Risikoverteilung sind vor allem die Vereinbarungen uber Kundigungsmoglichkeiten und -fristen von Bedeutung, auserdem die Regelungen, die uber Wartung und Reparatur und fur den Fall zeitweiliger oder standiger Beeintrachtigung der Nutzungsmoglichkeiten des Gegenstandes getroffen werden.
Archive | 2002
h.c. Herbert Hax
The traditional definition of a national financial system is one subordinated to state regulation, in a state comprising a unified currency zone and with no restrictions upon the movement of capital within its borders. However, such a definition is no longer consistent with current realities. Nowadays the free movement of capital is no longer confined by national borders. Among the nations of the European Union, the movement of capital is completely free. Furthermore, among all the developed industrial nations of the world, and increasingly even among threshold nations and transforming nations, there presently exist hardly any restrictions upon capital movements. Moreover, in Europe the equivalence of currency zone and national territory has also ceased to be a practical reality.
Archive | 1993
h.c. Herbert Hax
Die bisher behandelten Methoden der Investitionsrechnung setzen voraus, das ein Kalkulationszinsfus gegeben ist. Hat man einen vollkommenen Kapitalmarkt, so kann, wie gezeigt wurde, der Marktzinsfus als Kalkulationszinsfus dienen. Diese Voraussetzung ist aber in der Realitat nicht erfullt; der Kapitalmarkt ist ein unvollkommener Markt, insbesondere wegen der unvollkommenen Information der Marktteilnehmer. Diese Unvollkommenheit hat zur Folge, das eine unbeschrankte Aufnahme von Krediten nicht moglich ist und das der Zins nicht fur alle Kreditgeschafte gleich hoch ist. Die folgenden Uberlegungen beruhen auf der Annahme eines derartigen unvollkommenen Kapitalmarktes. Die Annahme, das der investierende Betrieb sichere Erwartungen hinsichtlich der Zahlungen aus seinen Investitionen hat, wird allerdings noch beibehalten. Die Annahme unvollkommener Information gilt nur fur die ubrigen Marktteilnehmer.
Archive | 1988
Günter Franke; h.c. Herbert Hax
In einer Marktwirtschaft werden die Guterstrome uber Gutermarkte von den Anbietern zu den Nachfragern gelenkt, die Geldstrome uber den Geld- und Kapitalmarkt. Da Geld der Vereinfachung des Guterhandels dient, bestehen enge Zusammenhange zwischen den Vorgangen auf den Gutermarkten und den Vorgangen auf dem Geld- und Kapitalmarkt. So werden Investoren kaum bereit sein, Geld am Kapitalmarkt anzulegen, also auf heutigen Konsum zugunsten zukunftigen Konsums zu verzichten, wenn die am Kapitalmarkt erzielbare Rendite deutlich unter der Inflationsrate liegt. Gleichzeitig wird es bei einer solchen Konstellation zu hoher Kreditnachfrage kommen. Ein Ausgleich von Geldangebot und -nachfrage fuhrt im allgemeinen zu einer Rendite, die uber der Inflationsrate liegt.
Archive | 1988
Günter Franke; h.c. Herbert Hax
Die wichtigsten Rechnungsgrosen, die im Rechnungswesen erfast werden, sind Einzahlungen und Auszahlungen, Einnahmen und Ausgaben, sowie Aufwendungen und Ertrage, Grosen, die als Anderungen bestimmter Vermogensbestande definiert sind, auserdem Kosten und Leistungen. Fur die Finanzwirtschaft sind in erster Linie Ein- und Auszahlungen von Interesse. Die ubrigen Bestands- und Bewegungsgrosen sind aber deswegen nicht bedeutungslos fur die Finanzwirtschaft, zum einen, weil zwischen allen Rechnungsgrosen enge Zusammenhange bestehen, zum anderen, weil finanzwirtschaftliche Dispositionen sich nicht von dem grundlegenden Rechenwerk, das das Rechnungswesen bietet, losen konnen. Man unterscheidet in der Finanzwirtschaft eine zahlungsbezogene und eine bilanzbezogene Betrachtungsweise, je nachdem, an welchen Rechengrosen theoretische Uberlegungen und praktische Planungen anknupfen. Beide Betrachtungsweisen stehen nicht im Gegensatz zueinander, sondern erganzen sich gegenseitig.
Archive | 1979
h.c. Herbert Hax
Die einfachste Investitionsentscheidung ist die uber Annahme oder Ablehnung eines Investitionsprojekts. Dieses Problem soll zunachst unter der Voraussetzung eines Kapitalmarktes behandelt werden, auf dem zu einem einheitlichen Zinsfus beliebige Kredite gegeben und aufgenommen werden konnen. Unter dieser Voraussetzung kann nun folgende allgemeine Entscheidungsregel aufgestellt werden:
Archive | 1988
Günter Franke; h.c. Herbert Hax