h.c. Walther Busse von Colbe
Ruhr University Bochum
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Featured researches published by h.c. Walther Busse von Colbe.
Archive | 2003
h.c. Walther Busse von Colbe; Dieter Ordelheide
Zu den Voraussetzungen der Konsolidierung zahlt man die folgenden vier Kriterien: einheitliche Rechnungsperiode, einheitliche Kontenplane, einheitliche Ansatz- und Bewertungsgrundsatze und einheitliche Recheneinheit.
Archive | 2003
h.c. Walther Busse von Colbe; Dieter Ordelheide
Der betrachtete Konzern besteht aus der Muttergesellschaft M und zwei Tochtergesellschaften T1 und T2. Tabelle 9.1 enthalt die Gewinn- und Verlustrechnungen der drei Unternehmen fur das Jahr 2001.
Archive | 2001
h.c. Walther Busse von Colbe; Dieter Ordelheide
Beantworten Sie die folgenden Fragen zum Konzernanhang anhand des HGB! (1) Aus welchen Vorschriften des HGB folgen Pflichten zur Aufnahme von Angaben und Erlauterungen in den Konzernanhang? (2) Bestehen Moglichkeiten, bestimmte Angaben und Erlauterungen wahlweise im Konzernanhang oder in der Konzernbilanz bzw. der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung vorzunehmen? Welche Probleme resultieren hieraus? (3) Ist fur den Konzernanhang eine bestimmte Gliederung vorgeschrieben? Falls nicht, schlagen Sie eine sinnvolle Gliederung des Konzernanhangs vor!
Archive | 1993
h.c. Walther Busse von Colbe; Dieter Ordelheide
Kreuzen Sie die nach dem HGB und IAS 27 zutreffenden Aussagen uber die Pflicht einer Kapitalgesellschaft zur Aufstellung eines Konzernabschlusses an, und begrunden Sie kurz Ihre Losung.
Archive | 1993
h.c. Walther Busse von Colbe; Dieter Ordelheide
Die Umrechnung der Abschlusse von Konzerngesellschaften mit Sitz im Ausland ist weder durch eine Richtlinie fur die EG noch in Deutschland explizit geregelt. Im Ausland existieren in den USA 1 und in Grosbritannien 2 Regelungen, die vom FASB bzw. ASC erlassen wurden. In Deutschland wie im Ausland werden unterschiedliche Meinungen zu dieser Frage in der Literatur vertreten. In der Praxis differieren die Methoden gleichfalls stark.
Archive | 1993
h.c. Walther Busse von Colbe; Dieter Ordelheide
Die Hohe der Wertansatze fur konzernintern gelieferte Gegenstande des Anlage- und Umlaufvermogens in der Summenbilanz wird durch die Setzung der Preise konzerninterner Lieferungen und Leistungen (im folgenden kurz: Lieferungen) in folgender Weise beeinflusst: Je hoher der Verkaufspreis fur den Gegenstand der konzerninternen Lieferung ist, um so hoher sind fur den Abnehmer die Anschaffungskosten und um so hoher sind, wenn der Vermogensgegenstand am Konzernbilanzstichtag noch im Bestand des Abnehmers gefuhrt wird, die entsprechenden Posten in der Summenbilanz (Tabelle 7.1, Spalte 2). Die Hohe der konzerninternen Verkaufspreise wirkt sich daruber hinaus auch auf den Jahresuberschuss in der Summen-Gewinn- und Verlustrechnung (Summenerfolgsrechnung) aus. Mit steigenden Verkaufspreisen steigen die Umsatzerlose und - bei konstanten Kosten - der Jahresuberschuss des Lieferers (Tabelle 7.1, Zeile 2, Spalten 3 und 6). Fur die folgenden Uberlegungen ist dieser Einfluss der konzerninternen Verkaufspreise auf den Jahresuberschuss jedoch nur dann bedeutsam, wenn der Vermogensgegenstand am Konzernbilanzstichtag unbearbeitet oder weiterverarbeitet im Bestand eines einbezogenen Unternehmens gefuhrt wird (Tabelle 7.1, Spalten 2 bis 5). Hat dagegen der Abnehmer (A) eine konzerninterne Lieferung an ein nicht einbezogenes Unternehmen ohne Verlust weiterverausert, so ist die durch den hohen Preis des konzerninternen Lieferers (L) veranlasste Jahresuberschusserhohung von L fur den Konzern als Ganzen endgultig realisiert worden. Wenn A bei der Weiterverauserung einer konzerninternen Lieferung an einen Dritten hingegen einen Verlust erlitten hat, so wird der Jahresuberschuss des L infolge des hohen Preises der konzerninternen Lieferung durch einen entsprechenden Verlust aus dem Absatz an das nicht einbezogene Unternehmen in der summierten Erfolgsrechnung kompensiert (Tabelle 7.1, Zeile 2, Spalten 6 bis 8). In solchen Fallen sind allerdings, obwohl Vermogenswert und Jahresuberschuss nicht betroffen sind, nach dem Einheitsgrundsatz Aufwands- und Ertragskonsolidierungen erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn wie bei einem reinen Dienstleistungskonzern Zwischenerfolge in Leistungen nie Vermogens- und jahres-ergebniswirksam werden1. Die entsprechenden Korrekturen werden im 8. Kapitel behandelt.
Archive | 1993
h.c. Walther Busse von Colbe; Dieter Ordelheide
Aus dem Rechnungslegungsgrundsatz der Fiktion der Rechtseinheit des Konzerns, nach dem “im Konzernabschluss die Vermogens-, Finanz- und Ertragslage der einbezogenen Unternehmen so darzustellen ist, als ob diese Unternehmen ein einziges Unternehmen waren” (§ 297 Abs. 3 HGB), folgt der weitere Grundsatz der Anwendung einheitlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden fur die in den Konzernabschluss einzubeziehenden Vermogensgegenstande, Verbindlichkeiten, Abgrenzungsposten, Ertrage und Aufwendungen des Mutterunternehmens und der vollkonsolidierten Tochterunternehmen sowie der quotenkonsolidierten Gemeinschaftsunternehmen in dem Mase, wie sie fur ein einzelnes Unternehmen gelten. Masgeblich ist nach Art. 29 Abs. 2a Satz 1 der 7. EG-Richtlinie und entsprechend nach §§ 300 Abs. 1, 308 Abs. 1 HGB dafur grundsatzlich das fur das Mutterunternehmen geltende Recht. Dies bedeutet zweierlei: Soweit die aus den Rechenwerken der ubrigen einbezogenen Unternehmen zu ubernehmenden Positionen nicht dem Recht des Mutterunternehmens entsprechen, sind sie nach Gliederungs-, Ansatz- und Bewertungsmethoden diesem Recht anzupassen. Die Problematik der Gliederungsvereinheitlichung wird im neunten Kapitel erortert. Die nach dem Recht des Mutterunternehmens gegebenen Ansatz- und Bewertungswahlrechte durfen unabhangig von ihrer Berucksichtigung in den Einzelabschlussen des Mutterunternehmens und der ubrigen einbezogenen Unternehmen ausgeubt werden.
Archive | 1993
h.c. Walther Busse von Colbe; Dieter Ordelheide
(1) Geben Sie Beispiele dafur, dass unter dem Gesichtspunkt der Fiktion der Rechtseinheit des Konzerns bei der Aufstellung des Konzernabschlusses Umgliederungen von Vermogenspositionen von einem Bilanzposten auf einen anderen und Umgliederungen bei der Entwicklung der Posten des Anlagevermogens (Anlagespiegel) vorgenommen werden mussen! (2) Inwieweit sind solche Umgliederungen bei den Vermogenspositionen und im Anlagespiegel im Konzernabschluss nach den Vorschriften des HGB erforderlich?
Archive | 1988
h.c. Walther Busse von Colbe
Ein Anlagegegenstand wird zu einem Preis von 25000 DM gekauft. An Transport-und Montagekosten fallen 5000 DM an. Die betriebsgewohnliche Nutzungsdauer (n) laut Af A-Tabellen1 betragt 6 Jahre. Der Schrotterlos nach 6 Jahren wird auf 2 000 bis 3 000 DM geschatzt, denen aber noch ungefahr 1 000 DM an Kosten fur den Ausbau der Anlage gegenuberstehen werden. Es wird mit steigenden Preisen fur die Anlage gerechnet, so das der voraussichtliche Wiederbeschaffungswert (ln) auf etwa 36 000 DM geschatzt wird.
Archive | 1993
h.c. Walther Busse von Colbe; Dieter Ordelheide