Network


Latest external collaboration on country level. Dive into details by clicking on the dots.

Hotspot


Dive into the research topics where h.c. Werner H. Engelhardt is active.

Publication


Featured researches published by h.c. Werner H. Engelhardt.


Archive | 1997

Gestaltungsperspektiven des Erlös-Management

h.c. Werner H. Engelhardt; Martin Reckenfelderbäumer

Im allgemeinen wird die Erlosrechnung als Pendant zur Kostenrechnung charakterisiert1. Wahrend allerdings die Kostenrechnung in Wissenschaft und Praxis gleichermasen seit vielen Jahrzehnten einen der Schwerpunkte betriebswirtschaftlichen Denkens und Handelns bildet, vermittelt ein Blick auf die Literatur den Eindruck, als handele es sich bei der Erlosrechnung nicht um ein annahernd gleichberechtigtes Gegenstuck zur Kostenrechnung, sondern lediglich um ein kleines Steinchen im von der ubermachtigen Kostenrechnung dominierten Mosaik des innerbetrieblichen Rechnungswesens2. Selbst Abhandlungen, die sich mit Titeln wie „Kosten- und Erlosrechnung“oder „Ergebnisrechnung“schmucken, bieten im Hinblick auf die Erlosrechnung selten mehr als sporadische Querverweise oder versprengt eingestreute kurze Spezialabschnitte — vielfach ohne grosen Tiefgang. Die Grunde dafur sind bis heute wenig erforscht, obwohl es an kritischen Hinweisen auf die „strafliche Vernachlassigung“und „stiefmutterliche Behandlung“der Erlosrechnung in der Literatur nicht fehlt3. Mehrere Ursachen fur dieses konstatierte Phanomen erscheinen grundsatzlich denkbar: Die Probleme und Besonderheiten der ErlOsrechnung sind — trotz gegenteiliger Beteuerungen — so unbedeutend, daft sich eine intensivere Auseinandersetzung mit ihnen erubrigt.


Archive | 2010

Die Bilanz als Ausgangspunkt der doppelten Buchhaltung

h.c. Werner H. Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann

Nach § 240 I HGB hat jeder Kaufmann, der nicht unter die grosenabhangige Befreiung des § 241a HGB fallt, “zu Beginn seines Handelsgewerbes seine Grundstucke, seine Forderungen und Schulden, den Betrag seines baren Geldes sowie seine sonstigen Vermogensgegenstande genau zu verzeichnen und dabei den Wert der einzelnen Vermogensgegenstande und Schulden anzugeben. “ Das Verzeichnis muss dabei grundsatzlich vollstandig sein, ganz unabhangig davon, ob den Vermogensgegenstanden (noch) ein Wert beigemessen wird oder nicht. Gemas § 240 I1 HGB und H 5.3 Bc muss ein solches Inventar (Aufstellung der Vermogens-und Schuldenwerte) jeweils nach Ablauf eines maximal zwolf Monate dauernden Geschaftsjahres erneut aufgestellt werden.


Archive | 2010

Die Finanzbuchhaltung als Teil des Rechnungswesens

h.c. Werner H. Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann

Im Rechnungswesen der Unternehmung werden Finanz- und Leistungsstrome sowie Bestande von Wirtschaftsgutern wertmasig in Geldeinheiten erfasst. Es dient neben der Wertlenkung der Guterbestande und -bewegungen auch deren Dokumentation fur interne und externe Adressaten. Im Hinblick auf diese Informationsempfanger und die ihnen zu vermittelnden Informationsinhalte unterscheidet man zwischen externem und internem Rechnungswesen.


Archive | 2010

Vorbereitende Abschlussbuchungen und Hauptabschlussübersicht

h.c. Werner H. Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann

Im Kapitel TV haben wir uns bereits mit den planmasigen Abschreibungen auf das abnutzbare Anlagevermogen beschaftigt. Nun kann der Fall cintrctcn, dass zusatzlich 7u den im Abschrcibungsplan erfassten Wertniindcrungcn unerwartete auserplanmasige Wertminderungen zu vcrzcichncrr sind. Das kann beispielsweise aufgrund cincs Brandschadens odcr cincs anderen Unfalls geschehen. Solclic Wertminderungen konnen auserdem nicht nur das abnutzbare Anlagevermogen, sondern auch nicht abnutzbarcs Anlagevermogen (zum Bcispicl ein Baugnindstuck) und auch Umlaufvermogen (zum Bcispicl Material) treffen Nach 5 253 111 IIGB gilt bei nicht im Abschreibungsplan berucksichtigtcn unerwarteten Wertminderungen im Anlugevemogen gcncrcll, dass sic auscrplamasigc Abschreibungen erforderlich machen, wenn sie von Dauer sind. Bei nur vorubergehcndcr Wcrtmindcrung besteht nur fur Finanzanlagen ein Abwcrtungswahlrecht. Bei Sachanlagen ist in dicscm Fall eine auserplanmasige Abschreibung verboten, wodurch das Bilden “stiller Reserven “ moglichst verhindert werden soll. Fur Un7luttfve?rnogen gilt nach 5 253 IV HGB gcncrell die Pflicht zur Durchfuhrung einer (auserplanmasigcn) Abschrcibung,89 wenn eine Wertminderung gegcnubcr dem bilanziellen Wert eingetreten ist. Gemas 5 277 I11 HGB mussen Kapitalgesellschaften auserplanmasige Abschreibungen nach 5 253 111 Satz 3 und 4 I-IGB jeweils gesondert ausweisen90 odcr in1 Anl-iailg angeben. Auch fur Nichtkapitalgesellschaften, die nicht dazu verpflichtet sind, ist die Information von Iiltcrcssc, wic hoch die auserplanmasigen AuSwcndungen der Periode sind. Aus dicscm Gnindc ist gcncrell das Fuhren eines gcsondertcn Kontos fir die Buchung der auserplanmasigcn Abschrcibungcn angebraclit Die Buchungstccl-inik unterscheidet sich nicht von der bei planm2sigcn Abschreibungen (vgl Kapitel 1V E) Sie konnen ebenfalls direkt oder indirekt gebucht werden, wobci Kapitalgesellschaften im Jahresabschluss sclbst abcr kcinc passiven Wcrtbcrichtigungsposten atlsweiseii durfen Bel indirekter Abschreibung waren also noch eine entsprcchcndc Abschlussbuchung und die Verrechnung der Wertberichtigungskonten mit den dazugehorigen Vcrmogcnskonten erforderlich


Archive | 2010

Spezifische Buchungen in einem Produktionsbetrieb

h.c. Werner H. Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann

Fur einen Handclsbctricb, in dem die eingekauften Waren ohne wcsciitlichc Be-oder Verarbeitung weiterverkauit wcrdcn, genugen zur Erfassung der Guterbcwegungcn Warcnbestands-und Warcnvcrkaufskonten. Im Prod~iktionsbetricb kommt man damit jedoch nicht aus. Ilicr wcrdcn Materialien eingekauft und daraus untcr Einsatz von Arbeitskraft, Fcriigungsanlagen und weiteren Materialien vcrkaufstahige Produkte hergestellt. Die Buchungen dieser Vorgange erfordern deutlich mehr Kontenarten als der Handelsbetricb. Im einzelnen sind das Konten fur dcn Matcrialbcstand (Roh-, Hilfs-, Betricbsstoffc71 und Teile), den Materialvcrbrauch, die Umsatzerlose fur verkaufte Produkte und Konten fur die Bcstandsvcrandcrungen sowie den noch am Lager bcfindlichen Bestand an Halb-und Fertigfabrikaten.


Archive | 2010

Spezifische Buchungen in einem Dienstleistungsunternehmen mit Warenverkehr

h.c. Werner H. Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann

Ein Handelsbetrieb ist ein Dienstleistungsunternehmen, in dem — im Gegensatz zu der bisher betrachteten Unternehmensberatungsgesellschaft — mit Sachleistungen (Waren) gehandelt wird. Diese Waren werden in der Regel zunachst eingekauft, gelagert und schlieslich verkauft. Insofern sind zusatzlich zu den Umsatzerlosen auch Warenbestande und deren Veranderungen zu buchen. Das kann auf einem einzigen Konto, dem sogenannten gemischten Warenkonto, oder auf zwei getrennten Konten (Warenbestands- und Warenerfolgskonto) geschehen. Beide Moglichkeiten wollen wir jetzt vorstellen. Die Darstellung der Buchungen auf einem gemischten Warenkonto hat hauptsachlich didaktische Bedeutung und weniger praktische Relevanz.


Archive | 2010

Buchungen in einem reinen Dienstleistungsunternehmen

h.c. Werner H. Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann

Durch die Beschaftigung von Arbeitskraften entsteht dem Unternehmen Personalaufwand. Dazu gehoren zunachst einmal die Bruttolohne und -gehalter inklusive Provisionen, Gratifikationen und Tantiemen. Auserdem sind fur die Arbeitnehmer Sozialversicherungsbeitrage (Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherungsbeitrage) zu zahlen. Diese sind jeweils zur Halfte vom Arbeitgeber und zur Halfte vom Arbeitnehmer zu tragen. Fur den Arbeitgeber hat das die Konsequenz, dass auser den Bruttolohnen und -gehaltern auch sein Anteil an den Sozialversicherungen als Personalaufwand anfallt. Auserdem konnen tarifvertraglich vereinbarte oder freiwillige Sozialleistungen sowie vermogenswirksame Leistungen hinzukommen. Das sind dann weitere Bestandteile des Personalaufwandes. Im folgenden wollen wir uns damit aber nicht weiter beschaftigen.


Archive | 2010

Der Wechselverkehr und seine Buchung

h.c. Werner H. Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann

Der Wechsel ist ein sehr altes Instrument des Wirtschaftsverkehrs. Er erlangte seine Bedeutung vor allem durch die Gefahren eines Geldtransports und die Schwierigkeiten des Geldwechselns. Ein anderer Grund lag in dem kanonischen Zinsverbot der Kirche. Wechsel waren, wie auch auf sie berechnete Gebuhren, erlaubt. Das Zinsverbot lies sich somit umgehen. Diese ursprunglichen Funktionen hat er heute eingebust. Andere, nicht minder wichtige Aufgaben wie Kreditierung und Absicherung einer Forderung sind an ihre Stelle getreten. Auch nach Einstellung der Rediskontpolitik der Deutschen Bundesbank Ende 1988 spielt der Wechsel entgegen aller Erwartungen laut Auskunft der Bundesbank nach wie vor eine nicht unerhebliche Rolle als Sicherungsinstrument (Pfand). Insofern ist es begrundet, die Buchung des Wechselverkehrs hier weiterhin vorzustellen. Daruber hinaus muss bei der buchhalterischen Erfassung des Wechsels eine intensive gedankliche Auseinandersetzung mit den okonomischen Hintergrunden erfolgen, die in diesem Buch nicht unter den Tisch fallen sollte.


Archive | 2010

Die Buchung erfolgswirksamer Geschäftsvorfälle

h.c. Werner H. Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann

Der Erfolg einer Periode entsteht, wie schon erlautert, als Differenz zwischen Aufwendungen und Ertragen.


Archive | 2010

Die Erfolgsbuchung bei ausgewählten Rechtsformen der Unternehmung

h.c. Werner H. Engelhardt; Hans Raffée; Barbara Wischermann

Den vielfaltigen Anforderungen, die das Wirtschaftsleben an die Unternehmung stellt, muss auch die Rechtsform der Unternehmungen gerecht werden. Eine einheitliche Form ist dabei undenkbar, weshalb auch der Gesetzgeber verschiedene Typen von Rechtsformen entwickelt hat. Jedem dieser Typen liegt eine bestimmte Vorstellung, ein Leitbild des Gesetzgebers, zugrunde. Angesichts der Gestaltungsfreiheit, die unsere Rechtsordnung den Unternehmungen lasst, werden diese Leitbilder keineswegs immer eingehalten. Es kommt also unter ein und derselben Rechtsform zu sehr vielgestaltigen wirtschaftlichen Auspragungen der Unternehmungen, die oft bis zu einer Pervertierung dessen gehen, was der Gesetzgeber ursprunglich im Auge hatte.

Collaboration


Dive into the h.c. Werner H. Engelhardt's collaboration.

Top Co-Authors

Avatar
Top Co-Authors

Avatar
Top Co-Authors

Avatar
Researchain Logo
Decentralizing Knowledge