Ines Härtel
Ruhr University Bochum
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Featured researches published by Ines Härtel.
Archive | 2012
Ines Härtel
To download Handbuch Foderalismus Foderalismus ALS Demokratische Rechtsordnung Und Rechtskultur in Deutschland, Europa Und Der Welt: Band II: Probleme, Reformen, Perspektiven Des Deutschen Foderalismus eBook, you should click the web link beneath and download the file or have access to additional information which might be relevant to HANDBUCH FODERALISMUS FODERALISMUS ALS DEMOKRATISCHE RECHTSORDNUNG UND RECHTSKULTUR IN DEUTSCHLAND, EUROPA UND DER WELT: BAND II: PROBLEME, REFORMEN, PERSPEKTIVEN DES DEUTSCHEN FODERALISMUS ebook.
Archive | 2018
Ines Härtel; Lian Zhong
Today’s geographical indications of origin of food are the expression of a modern production of foodstuffs and of the differentiated laws related to it—especially in the European Union. As an expression of a culture of eating, they simultaneously reflect “not only eating habits, but also (open up) societal-political values and orders”. This is also reflected in legal regulations. The law does not only protect a specific form of production of food, but also social traditions, symbolic forms of coexistence and specific regional references. At the same time, there is a constant change in the conditions under which food production—and also eating culture such as legal culture—take place. Besides the social change in values, globalization, driven by mobility, media and digitization, is changing the present situation with its worldwide intertwined agricultural and food markets and the increasing interlacing of food cultures through global exchange. Integrative and disintegrative, cooperative and conflicting processes are the unmistakable consequence.
Archive | 2018
Ines Härtel; Dapeng Ren
The term Agri-Food Law represents a generic concept and includes, firstly, Agri-Law in its divers uses, including agri-environmental law/agri-orientated natural resources law, secondly, Food Law including its various differentiations and, thirdly, the specific intersections between Agri-Law and Food Law.
Archive | 2018
Ines Härtel; Huajiang Yu
The ever growing world population (nine billion by 2050) with its simultaneous increase in longevity, places substantial demands on agricultural production, the food industry as well as on the agricultural and food trade. Added to this, are the growing middle classes in many countries in the world with changing demands and consumer preferences regarding qualitative supply and high quality food. The future central task of agriculture to provide food for a growing world population in sufficient and differentiated measure will become all the more important by reason of this increased quantitative and qualitative demand for food. Here, food security and food safety are intertwined to a high degree. From a fundamental perspective, the universal human right to food norm must be referred to. This includes the basic security of human existence with food (food security) as well as guaranteeing that no health risks emanate from food, including from drinking water (food safety).
Archive | 2018
Ines Härtel
1 Agri-Food Law – Term, Development, Structures, System and Framework by Ines Hartel and Dapeng Ren -- 2 Food Security and Food Safety Law by Ines Hartel and Huajiang Yu -- 3 Land Resources Law by Hanna Schmelz and Shuxing Yang -- 4 Genetic Resources Law by Christina Flaskuhler and Xinhui Yu -- 5 Regulations concerning Pesticides and Fertilizers by Anne-Kristin Mayer and Heng Wang -- 6 Water Resources Law by Elisa Aust, Clemens Wirbel and Tian Zhang -- 7 Soil Protection Law by Klaus-Christian Fritzsche, Lena Jahrmarkt and Yumei Li -- 8 Climate Change Law by Christina Flaskuhler and Yumei Li -- 9 Genetically Modified Organisms Law by Johanna Monien and Yuanyuan Cai -- 10 Organic Farming Law by Mathias Olbrisch and Li Wei -- 11 The Right of Geographical Indications of Agricultural Products and Food by Ines Hartel and Lian Zhong.
Archive | 2012
Ines Härtel
„Ist der Staat schwach, gehen wir unter; ist der Staat stark, erdruckt er uns“ – so die weitreichende Einsicht des franzosischen Dichters Paul Valery. Beides sind zwar erfahrbare Moglichkeiten, augenscheinlich aber keine erstrebenswerten Alternativen. Haben wir wirklich nur die Moglichkeit der Wahl zwischen einem (an Hobbes erinnernden) Kampf aller gegen alle angesichts eines aufgabenreduzierten schwachen Nachtwachterstaates oder den Freiheitsraume erstickenden, alles von oben reglementierenden ubermachtigen Zentralstaat? Weder das eine noch das andere ist das, was die moderne, Freiheit mit Gerechtigkeit, Recht mit Demokratie, Staat mit Verfassung verbindende Gesellschaft zur Grundlage machen kann. Wie aber kann man die masvolle Mitte ausmachen zwischen zu schwachem und zu starkem Staat? Wie kann man in der Staatsorganisation eine sinnvolle und tragfahige, allerdings auch immer wieder neu herzustellende Balance finden zwischen den unterschiedlichen, kleinen und groseren Kraften? Oder anders: Wie kann man einen starken Staat schaffen und ihn doch sicher durch Machtteilung kontrollieren? Wie kann man eine starke Gesellschaft staatlich ordnen und zugleich ihre Freiheitsraume sichern? Wie kann man eine starke Demokratie durch mehr gegliederte Teilhabe schaffen und dabei die allgemeine Handlungsfahigkeit bewahren? Wie kann man die Mitte finden zwischen staatlicher Macht von oben und partizipatorischer Verantwortungsteilhabe von unten, individuellen Lebensweisen in selbstandigen Lebenskreisen und dem regulativen Gemeinwohl fur alle, der raumlich gesicherten Existenz kleinerer Einheiten und der groseren, umfassenderen Gemeinschaft, zwischen dem Bund und den Landern, und auch zwischen der Sicherung kreativer Vielfalt und umgreifender kraftvoller Einheit? Die Antwort auf diese Fragen heist: Foderalismus.
Archive | 2012
Ines Härtel
Gesetze regeln das gemeinschaftliche Zusammensein der Menschen in einer Gesellschaft. Sie ermoglichen dadurch den freien Gestaltungsraum individueller Lebensfuhrung. Die Beschrankung auf den Schutz einer solchen Privatsphare jedoch ware zu wenig. Hinzukommen muss die offentliche Freiheit. Daraus ergeben sich Anforderungen an das politische Zusammenleben in einer Ordnung auf der Basis gemeinsamer (Grund-)Werte. Dieses wird gestaltet durch den normativen Masstab: „Das offentliche Wohl soll das oberste Gesetz sein“, wie es bereits bei Cicero in republikanischer Perspektive heist. Dieses offentliche Wohl findet seinen Ausdruck vor allem in den Beschlussen des Gesetzgebers. Auch wenn das offentliche Wohl, das Gemeinwohl, alle Burger angeht und von allen getragen wird, ist dieser Grundsatz in der parlamentarischen Demokratie heute allgemein anerkannt. Schwieriger wird die Bestimmung des „offentlichen Wohls“ einschlieslich der darauf bezogenen Institutionen und Verfahren in foderalen Staaten als Mehrebenensysteme. Denn hier muss die politische Ordnung durch entsprechende Zuordnungen von Kompetenzen so geregelt werden, dass durch die Gesetze der jeweiligen Ebene wohlgeordnetes Recht entsteht. Die Aufteilung der Kompetenzen zwischen Zentralstaat und Gliedstaaten bildet deshalb eine tragende Saule eines jeden Foderalstaates. Sie konkretisiert in Deutschland das Bundesstaatsprinzip und ist ein zusatzliches Element funktionaler Gewaltenteilung.
Archive | 2012
Ines Härtel
Foderale Strukturen waren schon immer sehr vielfaltig und sind es auch heute noch. Sie sind Ausdruck der Verschiedenartigkeit sozialer, kultureller, rechtlicher und okonomischer Zusammenhange und darauf bezogener menschlicher Gemeinschaftsbildungen. Der Foderalismus geht uber die bundesstaatliche Ordnung der Bundesrepublik Deutschland mitsamt den damit verbundenen hoheitlichen Rechtsakten hinaus. Moderne Gesellschaften lassen sich aufgrund der stetig wachsenden Komplexitat nicht mehr von einem Zentrum aus erfassen und dirigistisch steuern. Der Staat und auch die Bundeslander mussen deshalb uber die gewohnte hierarchische Verwaltungssteuerung hinaus erweiterte Koordinationsstrukturen entwickeln. Foderale Verbundstrukturen nehmen ebenso zu wie das Experimentieren mit neuen Formen. Dies lasst sich unter anderem an der Entwicklung von Regionen und regionalen Zusammenschlussen sowie der deutlich wachsenden Vielzahl darauf bezogener regionaler Organisationen und Initiativen ablesen.
Archive | 2012
Ines Härtel
Europa hat trotz der Verheerungen zweier Weltkriege in der zweiten Halfte des 20. Jahrhunderts beginnend und bis heute wirkend die ausergewohnliche Kraft gefunden, zu neuer Einheit zu gelangen und ein entsprechendes foderales Institutionengefuge zu gestalten. Man kann von einer doppelten Geburt der Europaischen Union sprechen: Zum Ersten die Grundung der (West-) Europaischen Wirtschaftsgemeinschaft in den Romischen Vertragen 1957 als Kern und Magnet europaischer Einigung, zum Zweiten nach dem Fall der „Mauer“ und des „Eisernen Vorhangs durch Europa“ (Churchill) 1989/1990 die Erweiterung um die mittel- und osteuropaischen Staaten 2004/2007 mit entsprechender Neuordnung. Die Neuordnung Europas vollzog sich in diesen beiden Hauptetappen als immer weiter ausgreifende und voranschreitende wirtschaftliche, gesellschaftliche, politische und rechtliche Integration auf der Basis geteilter Grundwerte und gemeinsamer Rechtsvertrage. Die Europaische Union, auf die sukzessive Hoheitsrechte ubertragen wurden, ist in ihrer heutigen foderalen institutionellen Gestalt das Ergebnis dieser historischen Entwicklung und rechtlichen Ausgestaltung. Sie hat einerseits mit dem gemeinsamen europaischen Binnenmarkt und dem freien Waren-, Personen- und Kapitalverkehr die okonomische Integration herbeigefuhrt. Dabei wurden mit der Europaischen Zentralbank, der Europaischen Wahrungsunion sowie kunftiger verbesserter Abstimmung der Haushalts- und Wirtschaftspolitik die notwendigen Wirtschafts- und Finanzstrukturen etabliert. Mit den Institutionen des Europaischen Rates, der Europaischen Kommission, des (Minister-)Rates der Europaischen Union und des Europaischen Parlamentes wurde andererseits ein von den Mitgliedstaaten gemeinsam getragenes (nichtstaatliches) „ubergeordnetes europaisches Gemeinwesen“ eigenstandiger Art (sui generis) geschaffen. Hinzu kommt der Europaische Gerichtshof als Prufungsinstanz. Damit ist die Europaische Union mehr als eine (Wahrungs- und) Wirtschaftsgemeinschaft, die sich in der dauerhaften Maximierung des okonomischen Nutzens einzelner Mitglieder erschopft. Vielmehr ist sie uber die wirtschaftliche Verbundenheit hinaus auf dem Fundament gemeinsamer Werte sowohl eine Rechtsgemeinschaft als auch eine Demokratiegemeinschaft. Mit der Etablierung der Europaischen Union als wirtschaftliche und politisch-rechtliche Ordnung stellt sich auch die Frage der Legitimitat.
Archive | 2012
Ines Härtel
Die neue, freiheitliche Foderalismuswelt ist eine grose Erfolgsgeschichte. Immerhin erfahrt der Foderalismus in seiner Form als Bundesstaat – „ein rechtspolitischer Exportschlager“ (Bothe) – eine weltweite Verbreitung. Von den 192 der UNO angehorigen Staaten sind namentlich oder sachlich 28 Bundesstaaten, die aber immerhin rund 40 % der Weltbevolkerung mit 52 % der Erdoberflache ausmachen (Frenkel, G. Anderson). Legt man nicht den strengen Masstab eines Bundesstaates als kooperatives Verbundsystem an, sondern „nur die territoriale Gliederung und eine gewisse Aufgabenverteilung zwischen den staatlichen Ebenen“ (Kilper/Lhotta), konnen uber 70 % der Staaten dieser Welt als in irgendeiner Weise foderale Ordnungen angesehen werden (Elazar). Unabhangig von einer Reihe von Problemen, mit denen sich foderale Staaten konfrontiert sehen – beispielsweise hohe Verschuldungen, demografische Entwicklung, Separatismustendenzen – muss man fragen, ob sich mit der weiten Verbreitung foderaler Strukturen durch nationale Bundes-Staaten die Erfolgsgeschichte des Foderalismus erschopft. Aber das ware zu kurz gedacht. Denn der Foderalismus ist kein nationalstaatlich begrenztes, statisches Gebilde, sondern entwickelt uber unterschiedliche Auspragungen hinaus ganz eigene Dynamiken. Die nichtstaatliche, foderale Europaische Union und die Entwicklung eines nichthoheitlichen Foderalismus sind dafur entsprechende Beispiele.