Jochen Drukarczyk
University of Regensburg
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Publication
Featured researches published by Jochen Drukarczyk.
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft | 1999
Jochen Drukarczyk; Dirk Honold
Die steuerlichen Vorteile der Fremdfinanzierung sind eine wichtige Komponente des Unternehmenswertes. Sie wird von den DCF-Methoden auf unterschiedliche Weise ermittelt. Das hat bei gegebenem operativen Risiko Konsequenzen für die Kapitalkosten bei reiner Eigenfinanzierung und damit für die Risikoprämie. Darüber, ob eine Bewertungsmethode auf einen konkreten Fall paßt, entscheiden die Anwendungsbedingungen. Sie dürften bei der APV-Methode eher erfüllt sein als bei der häufig verwendeten. WACC-Methode.
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft | 2005
Jochen Drukarczyk; Gerhard Ebinger; Andreas Schüler
Mit dem Altersvermogensgesetz (AvmG) hat der Gesetzgeber Anstose zum Aufbau bzw. zur Weiterentwicklung der privaten und betrieblichen Altersversorgung gegeben. Dieser Beitrag beschaftigt sich mit der betrieblichen Altersversorgung. Teil 2 betrachtet die lohnsubstituierende Direktzusage aus der Sicht eines Arbeitnehmers. Teil 3 nimmt den Blickwinkel der Eigentumer desUnternehmens ein. Teil 4 zeigt die Eckpunkte der Einigungsbereiche auf und fasst zusammen. Deferred compensation schemes made profitable employees and owners In this paper we analyze the influence of deferred compensation on the wealth of employees and owners of a company. The analysis is based on the German tax and social security regime and also on the German legal framework concerning corporate pension payments. We derive a range of quota for transforming current salaries into future pension payments considering the position of employees and owners. That range depends upon the reinvestment of the deferred payments until retirement. It is surprisingly wide under any reasonable reinvestment assumption.
Zeitschrift für das gesamte Insolvenzrecht | 2017
Jochen Drukarczyk; Andreas Schüler
In der KO von 1877 hieß es, dass bei einer AG, bei der nur das Vermögen des Kapitalvereins hafte, neben der Zahlungsunfähigkeit die Überschuldung als Voraussetzung für eine Verfahrenseröffnung zuzulassen sei: Die Gläubiger sollten nicht darauf verwiesen werden, sich zu gedulden, bis auch die Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft eingetreten sei. 1 Es bestand die Erwartung, dass sich eine Vermögensunzulänglichkeit zeitlich vor der Zahlungsunfähigkeit dokumentiere und dass diese frühere zeitliche Terminierung wegen der Haftungsbeschränkung und des damit einhergehenden höheren Gläubigerrisikos erwünscht sei. 2 Die Diskussion um eine operable Messung von Überschuldung ist kurvenreich. Intensiv wurden verschiedene Konzeptionen der Messung von Vermögen diskutiert: Ist Vermögen unter der Liquidationsoder der Fortführungsprämisse zu bewerten und wer soll entscheiden, welche Prämisse als relevant zu gelten hat? 3 K. Schmidt hat die breite Diskussion durch seinen Lösungsvorschlag verdichtet. Sein Vorschlag lautet: Überschuldung liege vor, wenn eine mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters erstellte Finanzund Erfolgsplanung die prospektive Liquidität nicht gewährleistet erscheinen lässt und das Vermögen im Liquidationsfall die Schulden nicht decken würde. 4 Beide Bedingungen müssen erfüllt sein, um den Insolvenzgrund Überschuldung zu erfüllen.
Archive | 1998
Jochen Drukarczyk; Andreas Schüler
Archive | 1995
Jochen Drukarczyk; Frank Richter
Archive | 1989
Jochen Drukarczyk
Archive | 2002
Jochen Drukarczyk; Sebastian Lobe
Archive | 2000
Jochen Drukarczyk; Frank Richter
Archive | 2003
Jochen Drukarczyk; Andreas Schüler
Archive | 2006
Jochen Drukarczyk; S. Kippes